Jahressonderzahlung bei der vorübergehender Beschäftigung als Aufsicht
#1

Hallo liebe Forum! Kann mir jemand vielleicht behilflich sein?

 
Mehrere Jahre (seit 2006) arbeite ich bei der regionalen Ausstellungen als Aufsicht (Entgeltgruppe 4 Stufe 1 TVöD). Für diese ganzen Jahren hatte ich nur einmal (im Jahr 2016) Jahressonderzahlung  auf meinen Antrag bekommen. Damals war ich am 1.Dezember gearbeitet. Und es wurde mir ausdrücklich gesagt, dass ich keinen Antrag stellen muss, da es automatisch geht.
Im Jahr 2018 stand ich wieder nach dem Dienstplan am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis, aber keine Jahressonderzahlung bekommen. Woran liegt das?
Habe Anfrage an den zuständigen Mitarbeiter gesendet - der antwortet nicht.
Vielen Dank im Voraus,
Tatjana
Zitieren
#2

Moin,

die Berechnung der Jahressonderzahlung erfolgt nach § 20 TVöD. Es gibt dabei Möglichkeiten, dass zwar grundsätzlich ein Anspruch am 01.12. entsteht, sich dabei aber keine Sonderzahlung errechnet. Wenn man schriftlich keine Antwort erhält würde ich vorsprechen und mir das erläutern lassen, ggfs. mit Unterstützung des Personalrates.

Grüße
1887
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Jahressonderzahlung
- Sonderurlaub statt Jahressonderzahlung
- Inflationsauszahlung bei Beschäftigung im öffentlichen Dienst


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers