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Jahressonderzahlung bei Elternzeit bis Oktober
Gast
-
#1
27.11.2025, 16:58
Die Mitarbeiterin (Sozialpädagogin) ist im Oktober aus einer zweijährigen Elternzeit zurückgekehrt. Welchen Anspruch auf Jahressonderzahlung hat sie jetzt?
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Multi-Zitat
Gast
-
#2
27.11.2025, 22:36
3/12 der Jahressonderzahlung.
Annahme dabei ist keine zweite Geburt in diesem Jahr und keine Teilzeittätigkeit in der Elternzeit.
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