Berechnung Jahressonderzahlung bei Kinderkrankung
#1

Hallo,

kann jemand beantworten, ob für die Berechnung der Jahressonderzahlung (TVÖD SuE und TVÖD VKA) Grundlage die Monate Juli, August und September die Kinderkrankentage berücksichtigt werden? 
Also für die Berechnung weniger Lohn als Grundlage genommen wird, da die Krankenkasse an diesen Tage "den Lohn" gezahlt hat.

Vielen Dank
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#2

Kinderkrankentage werden nicht direkt berücksichtigt. (Tage ohne Einkommen werden herausgerechnet.) Allerdings haben sie ggf. minimalen Einfluss, weil diese nicht berücksichtigten Tage minimalen Einfluss auf das Gesamtergebnis haben können.
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#3

Hallo...
Zur Berechnung der Jahressonderzahlung dienen ja die Monate Juli bis September.
Das daraus resultierende Durchnittsmonatsbrutto wird dann prozentual ausgezahlt.
Was nun, wenn man von Mitte August bis Mitte September einen Monat in Elterzeit war? Dürfen die geringen Monatsgehälter dieser beiden Monate dann zur Berechnung des Durchschnittsgehaltes verwendet werden?

Danke für eure Hilfe...
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#4

(28.11.2025, 14:08)Gast schrieb:  Hallo...
Zur Berechnung der Jahressonderzahlung dienen ja die Monate Juli bis September.
Das daraus resultierende Durchnittsmonatsbrutto wird dann prozentual ausgezahlt.
Was nun, wenn man von Mitte August bis Mitte September einen Monat in Elterzeit war? Dürfen die geringen Monatsgehälter dieser beiden Monate dann zur Berechnung des Durchschnittsgehaltes verwendet werden?

Danke für eure Hilfe...
Es wird der Zeitraum der Elternzeit herausgerechnet. (Zumindest wenn keine Teilzeit in der Elternzeit.) Als solches führt das nicht zur Kürzung. Aber ggf. zu minimalen Verschiebungen des Betragen um ein paar Euro durch die Rechenformel. [Ist im Bemessungszeitraum nicht für alle Kalendertage Entgelt gezahlt worden, werden die gezahlten Entgelte der drei Monate addiert, durch die Zahl der Kalendertage mit Entgelt geteilt und sodann mit 30,67 multipliziert.]
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#5

(28.11.2025, 15:20)Gast schrieb:  
(28.11.2025, 14:08)Gast schrieb:  Hallo...
Zur Berechnung der Jahressonderzahlung dienen ja die Monate Juli bis September.
Das daraus resultierende Durchnittsmonatsbrutto wird dann prozentual ausgezahlt.
Was nun, wenn man von Mitte August bis Mitte September einen Monat in Elterzeit war? Dürfen die geringen Monatsgehälter dieser beiden Monate dann zur Berechnung des Durchschnittsgehaltes verwendet werden?

Danke für eure Hilfe...
Es wird der Zeitraum der Elternzeit herausgerechnet. (Zumindest wenn keine Teilzeit in der Elternzeit.) Als solches führt das nicht zur Kürzung. Aber ggf. zu minimalen Verschiebungen des Betragen um ein paar Euro durch die Rechenformel. [Ist im Bemessungszeitraum nicht für alle Kalendertage Entgelt gezahlt worden, werden die gezahlten Entgelte der drei Monate addiert, durch die Zahl der Kalendertage mit Entgelt geteilt und sodann mit 30,67 multipliziert.]
Vielen Dank für die Antwort.
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