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Geschrieben von: Gast, 17.03.2019, 23:21, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (2)

Hallo. Kann mir einer sagen, ob man nach der Ausbildung auch den Beamtenstatus annehmen kann?

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Geschrieben von: Gast, 17.03.2019, 18:50, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Darf ein kommunaler Arbeiter in BW Mitglied des Personalrates und Gemeinderat sein? Im LPVG von NRW ist ja in § 11 eindeutig geregelt, dass das nicht möglich ist, im LPVG von Baden-Württemberg finde ich nichts.

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Geschrieben von: Gast, 17.03.2019, 07:37, Forum: AltTZ, - Keine Antworten

Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung mit dem TV FlexAZ?

Schönen Gruß
Michael

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Geschrieben von: Gast, 17.03.2019, 01:05, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

Hi,
ich beginne dieses Jahr die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten (Bundesverwaltung) in Schleswig-Holstein.

Da ich bereits 2012 mein Abitur gemacht habe, würde ich gerne die Ausbildung direkt um ein Jahr verkürzen (sprich gleich im 2. Lehrjahr einsteigen).

Kann mir jemand seine Erfahrungen dazu schildern?
- Wie würde sich das auf die Ausbildung auswirken?
- (Wann) würde die Zwischenprüfung drankommen? Müsste ich quasi am Anfang der Ausbildung schon in der Lage sein, die Prüfung zu bestehen?
- Wie sieht es mit den Berufsschulunterlagen aus? Ich habe daran gedacht, bei der zuständigen Berufsschule anzufragen und vllt. dort Kontakt zum derzeitigen Abschlussjahr zu bekommen und dann von jemandem die Unterlagen zu kopieren. - - > Gibt es offizielles Lehrmaterial (Bücher, Verlag etc.), um sich den Berufsschulinhalt selbst zu erarbeiten?
- Im Ausbildungsvertrag ist pro Lehrjahr eine dienstbegleitende Unterweisung in Berlin vorgesehen. Was genau lernt man dort und würde eine davon dann einfach wegfallen? (Wie ist dort eigentlich die Unterkunft? Einzelzimmer?)


Mir ist bewusst, dass der Betrieb alles vorher genehmigen muss. Bevor ich dort anfrage, würde ich allerdings trotzdem gerne genau wissen, worauf ich mich einlasse.

Ich würde mich wirklich freuen, wenn jemand die Fragen beantworten kann und/oder von seinen Erfahrungen insgesamt berichtet.

Ich mache mir wirklich sehr viele Gedanken darum, was auf mich zu kommt und wie ich mir den Ablauf/Alltag vorzustellen habe.

Vielen lieben Dank fürs durchlesen und schonmal im voraus Smile

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Geschrieben von: Gast, 16.03.2019, 19:46, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (5)

Ich habe eine Zusage für ein Duales Studium bei der Stadt Dortmund erhalten und wollte mal fragen ob jemand der dieses Jahr auch dort anfangen wird Interesse hat eine WhatsApp-Gruppe zu erstellen um aufkommende Fragen wie z.B. zur Wohnungssuche etc. zu besprechen oder sich auch einfach nur schon mal kennenzulernen.

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Geschrieben von: Gast, 16.03.2019, 18:23, Forum: TVöD, Antworten (8)

Hallo zusammen, ich (Diplom- FH mit 20 Jahren Berufserfahrung in dem Bereich) habe ein Job-Angebot von einer Verwaltungsgemeinschaft für den Bereich Haushalt und glaube, dass die Stelle nicht korrekt eingruppiert ist. Ich soll Haushaltspläne 30%, Jahresabschlüsse 25% und Haushaltssicherungskonzepte 5% erstellen, zu 30% Kommune als Steuerschuldner (speziell USt und KSt bei BgAs) mit Aufbau Tax Compliance Management System und dann noch Statistik und Kreditbearbeitung und Kennzahlensystem aufbauen und pflegen. Vorgeschlagen wurde EG8.3.
Was meint ihr?

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Geschrieben von: Gast, 15.03.2019, 14:14, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, - Keine Antworten

Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen.

Wie sind MA des Stadtbauhofes einzugruppieren nach der neuen EgO, welche in der Reinigung eingesetzt werden.
Die EG 2 und EG3 wären ja denkbar.
Die Aufgaben umfassen mit einem bewertungsrelevantem Av das Abfahren von festgelegten Touren (unter 7,5 t) und dabei die Leerung der Müllkörbe, unter anderem die Reinigung der Gehwege und Verkehrswege und auch des Stadtmobiliars.

Ich habe ein Urteil gefunden, da wurde gesagt, dass die Voraussetzung des Führerscheins sowie die Kenntnis über die Tour an sich keine eingehende fachliche Einarbeitung rechtfertigen. Was ich auch nachvollziehen kann.
Jedoch ist es doch als eingehende fachl. Einarbeitung (also länger als 3 Tage) anzusehen, wenn man verschiedene Putzmittel/Werkzeuge benutzen muss um das Stadtmobiliar zu reinigen.

Vielleicht kann mir jemand helfen.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

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Geschrieben von: Gast, 15.03.2019, 10:18, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Dürfen Beamte bei gemeinsamer Wahl wählen, auch wenn sie keinen Vertreter aufgestellt haben??

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Geschrieben von: Gast, 15.03.2019, 08:37, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Kann ein stellvertretender Amtsleiter, der Personal beurteilt, in den Personalrat gewählt werden?

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Geschrieben von: Gast, 14.03.2019, 10:05, Forum: TVöD, Antworten (4)

Wenn ich eine Entgeltgruppe höher komme, fange ich dann wieder bei der Einstiegsstufe an?  Icon_rolleyes Dann stehe ich mich ja einige Jahre lang schlechter  Icon_cry

Und … wenn meine Kollegin für die gleiche Arbeit 2 Gruppen mehr bekommt, habe ich auch einen Anspruch darauf?  Icon_rolleyes 

Für die Beantwortung meiner Fragen vorab gaaanz lieben Dank.  Blush :******:

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Geschrieben von: Gast, 14.03.2019, 09:45, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo zusammen,

wir müssen im Moment ein Wertesachbuch mit allen Werten des Tresors anlegen.
Nun enthält dieser auch einige Fahrzeugbriefe. Diese sind soweit ich weiß so viel wert wie das Auto.

Jetzt ist es nur so, dass die Autos (Bauhof, Feuerwehr,...) alle abgeschrieben werden. 25 Jahre ein größeres Fahrzeug, wie ein Feuerwehrauto und 15 Jahre bspw. das Auto des Bürgermeisters.

Heißt das, dass wenn ich ein Feuerwehrauto länger als 25 Jahre habe dies einen Wert von 1 EUR hat?
Das kann ja eigentlich nicht sein. Ein Auto welches voll funktionstüchtig ist, ist ja mehr wert. :/

Wie wird der Wert der Fahrzeugbriefe in anderen Kommunen ermittelt und wer ist bei Ihnen dafür zuständig?

Ich bedanke mich schon einmal vorab für alle Antworten!!

Liebe Grüße
Anja

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Geschrieben von: Gast, 14.03.2019, 07:01, Forum: Beamte, - Keine Antworten

Hallo ich habe eine Frage zu Witwengeldkürzungen wegen Überschreitung des Erwerbseinkommens:
Eine Beamtenwitwe erhielt im Oktober 2018 nach einer Einkommensüberprüfung die Anhörungsanfrage des LBV, wegen angeblicher Einkommensüberschreitungen vergangener Kalenderjahre bis zum Kalenderjahr 2011 hier zur Rückzahlungsforderung von rund 3.700 €. Nach substantiierter Stellungnahme wurde die Forderung im Bescheid auf rund 600 € gekürzt. Im Dezember 2018 zog das LBV Düsseldorf im Rahmen des Eilverfahrens sämtliche Forderungen, nebst VWG Kostenübernahme zurück. Das Eilverfahren wurde ohne Klärung der Hauptsache vom VWG eingestellt.
Nun erhielt die Witwe Anfang März einen neuen Bescheid des LBV Düsseldorf. Hier wird nun für die gleichen Kalendermonate, wie im abgeschlossenen Eilverfahren, es sind die Kalendermonate 8/2012 und 11/2012 und 11/2017 statt der zuvor 600 € nunmehr 1.100 € als Rückzahlung gefordert...
Im Kern geht es in den drei Kalendermonaten jeweils um den Sachverhalt, dass diese Witwe neben dem Grundgehalt aus Erwerbseinkommen jeweils Urlaubsgeld und ihr 13. Gehalt zusätzlich ausbezahlt bekam. Damit überschritt das Erwerbseinkommen in den 3 benannten Monaten für genau diesem Monat die Höchstgrenze des Hinzuverdienstes, was das LBV als Grund für die Witwengeldkürzung benennt.
Im Paragraph 66 (früher 53) des LBeamtVG ist klar beschrieben, das Monatseinkommen, was NICHT dem Kalendermonat der Auszahlung zuzuordnen ist, im Zweifel auf das komplette Kalenderjahr verteilt werden muss. Wenn das LBV sich an diesen Gesetzestext gebunden fühlen würde, gäbe es niemals eine Überschreitung der monatlichen Höchstgrenze für das Erwerbseinkommen der Beamtenwitwe.
Der Arbeitgeber dokumentiert genau diese Zahlungen in der jeweiligen Gehaltsabrechnung als EINMALBEZUG einer Jahreszahlung. Darüber hinaus weist der Arbeitgeber in der Gehaltsabrechnung sogar die Steuerlast getrennt nach Monatstabelle und für Urlaubs und Weihnachtsgeld aus der Steuer-Jahrestabelle aus.

Frage-1: Ist Urlaubsgeld und 13. Gehalt / Weihnachtsgeld eine Zahlung, die für den Zeitraum der Beschäftigung im KalenderJahr des Erwerbstätigen gezahlt wird?

Frage-2: Liegt das LBV in seiner Rechtsauffassung richtig, denn in der Begründung im Bescheid addiert die Behörde genau diese Zahlungen des Urlaubsgeldes und Weihnachtsgeldes als genau zum Auszahlungsmonat als Erwerbseinkommen hinzuzurechnendes Monatseinkommens, ohne auf das Kalenderjahr zu verteilen.

Dass das LBV sich an keinerlei Verjährungsfristen hält, soll zunächst nicht weiter bewertet werden...

Kennt sich jemand mit diesem Thema aus???

Danke für die Antworten

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Geschrieben von: Gast, 13.03.2019, 18:45, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (863)

Hey Leute,

ich mache die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten in Niedersachsen (Oldenburg) und befinde mich derzeit im 3. Lehrjahr. Die Abschlussprüfung schreibe ich im NSI (Niedersächsisches Studieninstitut) Ende Mai.

Hat jemand schon eine Idee, was dieses Jahr in den Abschlussprüfungen dran kommen könnte oder hat irgendjemand was gehört?

Was kam letztes Jahr dran und wie warscheinlich ist es, dass es erneut dran kommt? ZB Staatsrecht kam die letzten Jahre dran und alle spekulieren darum, dass es mit Sicherheit dieses Mal Privatrecht wird.


Danke im Voraus!  Icon_confused

LG

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Geschrieben von: Gast, 13.03.2019, 18:01, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo,
ich bin gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte und möchte mich auf eine Stellenausschreibung in der Zulassungsstelle Kfz-Vollzug im Außendienst bewerben. Diese wird als E6 angeboten. Nach meiner Ansicht wäre jedoch nach dem Tätigkeitsfeld die E8 anzusetzen. Habt ihr da Erfahrung?

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Geschrieben von: Gast, 13.03.2019, 09:47, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo,

meine Kollegin (neu in der Meldebehörde), hat aufgrund eines vorgelegten Dokuments eines Anmeldenden eine Auskunftssperre für 2 Jahre eingetragen.

Anhand dieses Dokuments hätte aber gar keine Auskunftssperre eingetragen werden dürfen.

Kann, und vor allem darf, man diese Auskunftssperre von Amts wegen wieder löschen oder hat man jetzt pP gehabt?

Besten Dank.

MfG

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