Eingruppierung SB Finanzen
#1

Hallo zusammen, ich (Diplom- FH mit 20 Jahren Berufserfahrung in dem Bereich) habe ein Job-Angebot von einer Verwaltungsgemeinschaft für den Bereich Haushalt und glaube, dass die Stelle nicht korrekt eingruppiert ist. Ich soll Haushaltspläne 30%, Jahresabschlüsse 25% und Haushaltssicherungskonzepte 5% erstellen, zu 30% Kommune als Steuerschuldner (speziell USt und KSt bei BgAs) mit Aufbau Tax Compliance Management System und dann noch Statistik und Kreditbearbeitung und Kennzahlensystem aufbauen und pflegen. Vorgeschlagen wurde EG8.3.
Was meint ihr?
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#2

achso: die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretungen und des Rechnungsprüfungsausschusses gehört auch dazu.
Wäre wirklich sehr dankbar für ein paar Hinweise zur korrekten EG.

VG
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#3

Die Informationen reichen nicht um die Stelle zu bewerten. E8 ist aber denkbar. Allerdings ist es dann keine deiner formalen Qualifikation entsprechende Stelle. Ich würde weiter suchen. Wenn du aktuell arbeitslos bist oder einen schlechteren Job hast kann es sinnvoll sein das Angebot in Betracht zu ziehen. Über die Stufe kann man noch verhandeln. Die Entgeltgruppe ist in den meisten Fällen nicht verhandelbar. Was stand in der Ausschreibung?
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#4

aha. Danke. Bei dem Thema USt habe ich mich schlecht ausgedrückt. Es geht um die Beurteilung aller Vorgänge wg. §2 b UStG.
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#5

wesentliche Aufgaben sollen sein:

"- Vorbereitung und Erstellung der Haushaltspläne und Nachtragshaushalte sowie Durchführung des Haushaltsvollzugs und der Haushaltsüberwachung
- Vorbereitung und Erstellung der Jahresabschlüsse, Gesamtabschlüssr einschließlich Bilanzen
- Erstellung von Haushaltskonsolidierungskonzepten und Überwachung der Umsetzung der Maßnahmen
- Kreditbearbeitung / Finanzierung einschließlich Kreditaufnahmen, Umschuldungen und kreditähnliche Rechtsgeschäfte
- Statistik
- Kommunen als Steuerschuldner:
Beratung und Prüfung bei der vertraglichen Gestaltung und Umsetzung von Rechtsbeziehungen insbesondere im Hinblick auf Ertragssteuer und Umsatzsteuer §2b, eigenständige Projektplanung und Steuerung; eigenverantwortlicher Aufbau und Gestaltung eines Tax Compliance Management Systems einschließlich der Überwachung der Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen der Kommunen; Überprüfung auf das Vorliegen von BgAs und deren Betreuung hinsichtlich steuerrechtlicher Fragestellungen; Begleitung von Betriebs- und anderen externen Prüfungen; Zusammenarbeit mit dem Finanzamt"

ändert dies etwas an der o. g. Beurteilung?
Vielen Dank schon mal
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#6

Hallo,
die aufgeführten Tätigkeiten entsprechen denen, die mancherorts vom Kämmerer / Leiter der Finanzen erledigt werden. Eine Beurteilung ist anhand der Angaben zwar nicht möglich, aber auch mir erscheint eine EG8 für diese Aufgaben nicht korrekt. Gibt es denn Vorgesetzte, die diese Teile ebenso in ihrer Stellenbeschreibung haben?

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#7

Such weiter Wink unabhängig, ob die Tätigkeit der Zuordnung zur EG 8 gerecht wird... sie wird es deiner Quali nicht.
(EG 8 klingt echt knausrig - aber nicht ausgeschlossen)

Diplom (FH) ... da denk ich an Stellen ab 9b.
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#8

Hallo zusammen,

das kann ja wohl nicht wahr sein, was ich hier im Forum zum Thema Eingruppierungen für die 3. QE-Ebene lese: die Tätigkeitsbeschreibungen entsprechen in der freien Wirtschaft mindestens einem Jahresgehalt von ca. 55-65 TD€. Und E8 ist idR die 2. QE-Ebene.
Die öffentliche Hand ist seit Einführung der Komm-Doppik mit Vorschriften wie in der Privatwirtschaft konfrontiert (Anlagenbuchhaltung und Umsatzsteuer für BgA) und hat selbst keinen Plan bzw know-how.
Also bitte mindestens eine Eingruppierung in E9c fordern.
Sieht man in den TVöD geht die Eingruppierung für Buchhaltung von E2-E12!!
Ich habe auch nicht gleich zugestimmt und zumindest die E9c erhalten mit Aussicht auf Aufstieg.

Dann gutes Gelingen.
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#9

Hier noch ein Nachtrag zu den Stufen:

Es gab ein Urteil des EUGH, dass auch die öffentliche Hand die gesamte Berufserfahrung, also auch die in der Privatwirtschaft, anerkennen muss.
Das heißt für 20 Jahre im Abschluss-Bereich sind mindestens Stufe 5 wenn nicht sogar Stufe 6 (nach 15 Jahren) fällig.
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