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Geschrieben von: Gast, 28.03.2019, 13:40, Forum: Landesbeamte, Antworten (4)

Hallo zusammen!

Ich habe vor gut sechs Wochen ein Vorstellungsgespräch als Stadtinspektor auf Probe gehabt, welche zwei Wochen danach telefonisch positiv bestätigt wurde. Nach der telefonischen Zusage sagte man mir, dass der Senat nun prüft, ob die Laufbahnbefähigung vorhanden ist, ich aber zwischenzeitlich den Personalbogen und die Einladung zum Amtsarzt erhalte. Das ist nun aber schweigsame vier (!) Wochen her! Vier Wochen, in denen ich NICHTS gehört habe! Seit vier Tagen versuche ich die Personalerin zu erreichen, habe nun auf die Mailbox um Rückruf gebeten. 

Ich muss auch etwas planen und verstehe nicht, warum ich so viele Wochen einfach nichts höre! Alle Mitspracheberechtigten (Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Frauenvertretung, Personalchef usw.) waren im Gespräch bereits zugegen. Ich habe absolut NICHTS schriftlich. Das ärgert mich mittlerweile extrem.

Nun bin ich etwas nervös, da ich bereits sehr schlechte Erfahrung nach sogar schriftlicher Zusage gemacht habe, wo es nach drei Monaten hieß, nein doch nicht....

Wer kann mir Mut und Hoffnung zusprechen, oder einfach Erfahrungen nennen? Sad

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Geschrieben von: Gast, 28.03.2019, 08:38, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Unsere Verwaltung ist der Ansicht, dass Stellenbewertungen dem PR nach BayPVG nicht mitgeteilt werden müssen. Meines Erachtens ist die jedoch im BayPVG Artikel 69 (2) genau geregelt.Wie verhalte ich mich als PR?

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Geschrieben von: Gast, 28.03.2019, 05:19, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo,

ab wann darf, sollte, muss ein Kind für seinen Kinderausweis oder -reisepass selbst unterschreiben, sodass diese Unterschrift eben im Ausweis, Pass steht?

Danke Euch.

GLG

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Geschrieben von: Gast, 27.03.2019, 10:54, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Bei uns ist geregelt, dass ein freigestelltes PR-Mitglied (TV-Beschäftigter) den Durchschnitt der Leistungsentgelte der Beschäftigten seiner Entgeltgruppe bekommt.
Für mich ist das nicht ganz gerecht, da ein überdurchschnittlicher Mitarbeiter bei einer Freistellung benachteiligt wird, ein unterdurchschnittlicher Mitarbeiter durch die Freistellung bevorteilt wird. Beides sollte eigentlich nicht sein.
Mein Vorschlag wäre, dass man den Durchschnitt der Leistungsentgelte, die man vor der Freistellung bezogen hat weiterhin während der Freistellung bekommt.
Wie seht ihr das?

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Geschrieben von: Gast, 25.03.2019, 15:28, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (7)

Hier in Schleswig-Holstein stellt sich die Frage, ob eine Mitwirkung oder Mitbestimmung in Fällen der Stellenbewertung vorliegt. Von der Personalverwaltung werden dem PR hin und wieder die Stellenbeschreibungen von Mitarbeitern vorgelegt. Auf Nachfrage erfahren wir dann auch, was die Bewertungsfirma denn nun bewertet hat.
Jetzt liegt ein Fall vor, bei dem uns erzählt wurde, dass Ende 2017 ein Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung eines Mitarbeiters gestellt worden sei. Die Stellenbeschreibung wurde uns, trotz Nachfrage, nicht gegeben. Nun ist die Bewertung da. Hieraus ist ersichtlich, dass der MA 25% auf einer Stelle arbeiten soll, die zu eben diesen 25% selbständige Arbeit beinhalten würde. Dadurch ergibt sich dann auch eine entsprechende erfreuliche Erhöhung. In der Tatsache handelt es sich bei dieser Stelle jedoch ausschließlich um eine Urlaubs-/Krankheitsvertretung, die m.E. nicht in die Stellenbewertung einfließt.

Der PR möchte nun dieser Bewertung widersprechen. Ist das möglich, wenn ja, welche Vorschriften sind zu beachten.

Danke für das geteilte Schwarmwissen.

Marion

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Geschrieben von: Gast, 24.03.2019, 17:05, Forum: TV-L, Antworten (3)

Einer Kollegin von mir wurden Tätigkeiten übertragen, die der Entgeltgruppe 12 TV-L entsprechen. Sie übt die Tätigkeiten aus, wird aber (noch) nicht nach E12 bezahlt, da (noch) keine Stelle mit dieser Wertigkeit zur Verfügung steht. Ich habe mir da die Frage gestellt, ob es die Möglichkeit gibt, wenn keine Stelle mit dieser Wertigkeit zur Verfügung steht, ob man da nicht zwei Stellen für die Finanzierung dieser E12 hernehmen kann? Beispielsweise eine E9 und eine E3 für diese Person reservieren und dann wird eine Bezahlung nach E12 veranlasst. Gibt es im TV-L oder im Praxisbereich diese Möglichkeiten. Eigentlich müsste der Arbeitgeber doch frei sein in der Stellenfinanzierung oder haben sich die Bundesländer (hier Bayern) selbst beschränkt? Durch die zwei Stellen würde ja sogar noch Geld eingespart. Gruß Inge

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Geschrieben von: Gast, 22.03.2019, 11:57, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Hallo,

eine Frage: Ich bin Chefarztsekretärin in einer Klinik und wurde in die Entgeltgruppe 6 eingruppiert.
Jetzt gab es doch einige Änderungen im TVÖD seit dem 01.01.2017.
Ich habe einen Antrag auf Höhergruppierung in 7 bzw. 8 gestellt und es erfolgt leider keine Reaktion.
Voraussetzungen sind gegeben. Mind. 3-jährige Ausbildung bzw. selbstständiges Arbeiten etc.

Was kann man da tun?

Ich wäre in der Endstufe. Eine Alternative ist ja ein Brutto aus der Stufe 2 ...
Wie sollte da der Antrag lauten?

Danke Vorab!

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Geschrieben von: Gast, 22.03.2019, 10:28, Forum: Landesbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

was haltet ihr denn davon, dass das Kindergeld zukünftig von der Bundesagentur für Arbeit übernommen wird?

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Geschrieben von: Gast, 20.03.2019, 21:58, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo,
ich habe vor kurzem einen Vertrag als Erzieherin in Brandenburg unterschrieben. In diesem Vertrag steht Vergütung nach TvöD-V, Gruppierung 8a,vereinbart Stufe 5. Ist das gleichzusetzen mit dem TvöD-SuE oder sind das zwei unterschiedl. Tariftabellen? Wo finde ich genaue Angaben für Gehaltstabellen? Hab schon gegoogelt aber so unterschiedl. Angaben gefunden. Bin echt etwas durcheinander, bei sovielen unterschiedl. Tabellen.
Vielen Dank im Voraus

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Geschrieben von: Gast, 20.03.2019, 14:38, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo zusammen,
wir sind drei Mädels aus dem öffentlichen Dienst und haben einen Tarifvertrag über TVöD VKA.
Eingruppiert sind wir mit Entgeltgruppe 4 Stufe 2 (mit Aufstockung zur Entgeltgruppe 8).
Wir sind in letzter Zeit etwas skeptisch geworden, wie wir eingruppiert sind, da wir drei eine abgeschlossene drei-jährige Ausbildung haben (gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte, Industriekauffrau und Kauffrau für Bürokommunikation).
Laut der Eingruppierungen im Internet steht, dass man mindestens Entgeltgruppe 5 haben muss, wenn man eine dreijährige anerkannte Ausbildung abgeschlossen hat und das haben wir schließlich.
Eine Bekannte von uns ist auch in der gleichen Kommune angestellt, nur anderer Arbeitsbereich, hat aber auch Rechtsanwaltsfachangestellte gelernt und hat später angefangen als wir und wurde mit Entgeltgruppe 6 Stufe 3 eingruppiert.
Des Weiteren müssen wir zusätzlich auch noch den Angestelltenlehrgang 1 für drei Jahre absolvieren. Quasi eine komplett neue Ausbildung ist das. Dafür haben wir unsere Aufstockung, aber ist das wirklich nötig?
Viele Fächer überschneiden sich mit denen, die wir in der Ausbildung auch hatten.
Kann uns da jemand eine genauere Information kurzfristig zukommen lassen?
Lieben Gruß Lara K.

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Geschrieben von: Gast, 19.03.2019, 23:30, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

014  ich bin grad etwas unsicher... Ich habe einen neuen Vertrag mit 20 Stunden bekommen, da mein alter vertrag mit 33 Stunden als Krankheitsvertretung ausgelaufen ist. Nun nehme ich 7 alte Urlaubstage mit rüber.
Wie wird das umgerechnet?

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Geschrieben von: Gast, 19.03.2019, 17:49, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hey,

ich habe am Dienstag (schon  Icon_eek Icon_eek) bereits ein Vorstellungsgespräch in einer Landesbehörde, bin zur Zeit  bei einer Kommunalbehörde beschäftigt.

Es handelt sich um ein Ministerium/Senatsverwaltung / Landesamt für Finanzen.

Hat jemand vielleicht schon Erfahrungen gesammelt und/oder kann mir so in etwa sagen mit welchen Fragen ich zu rechnen habe?

Ich habe leide noch nicht so viele Gespräche geführt und bin noch Berufsanfänger.

Es handelt sich um eine Sachbearbeiterstelle (Festsetzung und Auszahlung der Gehälter), EG 9 - TV-l als VFA.


VIELEN LIEBEN DANK FÜR EURE HILFE!!!

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Geschrieben von: Gast, 19.03.2019, 15:00, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo Zusammen,

Szenario, ich wechsel von der Stadt X zur Stadt Y - dementsprechend beides der TVÖD V.
Aktuell befinde ich mich in EG 9c Stufe 2 und bin damals am 01.07. ( jetzt dann 2 Jahre in Stufe 2) angefangen. Sprich ich komme am 01.07. dieses Jahres in Stufe 3.
Wenn ich aber nun fristgerecht zum Quartalsende kündige (30.06.) und direkt am 01.07. in Stadt Y anfange, wird theoretisch meine Stufe 3 direkt übernommen.
An sich keinen Tag Pause im TVÖD V. Ist dies korrekt?
Kann hier jemand helfen?

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Geschrieben von: Gast, 18.03.2019, 19:37, Forum: Fortbildung, Antworten (1)

Hallo Leute,
im August diesen Jahres werde ich meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten abschließen. Nun stellt sich mir die Frage was es für Weiterbildungen gibt? Sind diese vielleicht sogar nebenberuflich möglich ? Zur Info ich besitze außerdem die Allgemeine Hochschulreife Smile

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Geschrieben von: Gast, 18.03.2019, 08:44, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo,

ich (EG 8) habe einen Antrag auf Tarifrechte Bezahlung in die EG 9a, nach der neuen Entgeltordnung, gestellt.
Meine Stelle ist nach dem alten BAT in der Vergütungsgruppe Vc/1.b) eingruppiert, was die EG 9a rechtfertigen würde!
Ich erhalte aktuell die EG 8 (TVÖD) und arbeite im sozialen Bereich (Grundsicherungsleistungen).
Meine aktuelle Stellenbeschreibung ist aus dem Jahre 2005! 
Mein Arbeitgeber hat meinen Antrag zuletzt abgelehnt (Zweizeiler, ohne richtige Begründung: die Stellenbeschreibung wäre veraltet....).
Aktuell wird eine neue Arbeitsplatzbeschreibung gefertigt.
Nun meine Frage:

Habe ich trotz einer veralteten Arbeitsplatzbeschreibung eine Art "Bestandsschutz"? Sprich, muss mein Arbeitgeber sich nach der alten Arbeitsplatzbeschreibung richten und mir die EG 9a zusprechen?

Wäre toll, wenn ich hier "Hilfe" bekommen könnte:-)

VG K.

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