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Geschrieben von: Gast, 20.03.2021, 14:26, Forum: AltTZ, Antworten (1)

Hallo, 
Ich arbeite im öffentlichen Dienst (Land) bin 60 Jahre alt und habe mich bei unserer Verwaltung nach Altersteilzeit erkundigt. Dort wurde mir gesagt, dass die Universitätsklinik dies nicht anbietet.
Darf ein öffentlicher Arbeitgeber dieses verweigern, oder gibt es eine andere Bezeichnung dafür??

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Geschrieben von: Gast, 19.03.2021, 21:28, Forum: TVöD, Antworten (4)

Guten Abend,

ich bin seit dem 01.01.2020 als Hausmeister in einer Kommune in Sachsen  TVöD VKA tätig.

Habe eine Berufsausbildung zum Elektriker Energie- und Gebäudetechnik 2006 abgeschlossen und seitdem in diesem Beruf gearbeitet.

Als ich 2020 hier angefangen habe als Hausmeister wurde ich in EG 5 Stufe 2 eingeordnet.

Zu meinen Aufgaben gehören:

  • Wartung der Grünflächen / des Geländes
  • Reparatur / Instandhaltung (wo man  keine Firma braucht bzw Heizungsthermostat wechseln , Leuchtmittel Starter oder einfach Mal die Brennkammer von der Pellets Heizung wenn die Mal wieder spinnt)
  • Reinigungsfirma Kontrolle
  • Schließdienst mit Alarmanlage und Einbruchsanlagen und dessen Bedienung ( wenn Mal ein Melder auslöst in der Nacht die Situation klären)
  • da ich/wir nicht immer dasselbe Objekt haben kommuniziere ich mit vielen Schul/Kita Leitungen und kläre Sachen.
  • Dann natürlich die Handwerker/Firmen
  • desweiteren haben wir Rufbereitschaft und dadurch Schichtbetrieb
Da unsere jetziger "Vorarbeiter*Hausmeister in Rente geht und keiner das Amt übernehmen wollte hab ich mich dafür bereit erklärt. Dadurch werden sich meine Aufgaben erweitern:
  • Habe 5 weitere Hausmeister unter mir sowie 3 1€jobber und eine 5 Jahres Kraft.
  • Dienstpläne machen
  • Handwerker/Firmen Termin abstimmen und wahrnehmen
  • Stundenzettel schreiben bzw für die Buchhaltung vorbereiten.
Jetzt frag ich mich, ob ich dadurch in eine andere Eingruppierung falle.

Laut der Aussage vom Personalleitung / Finanzen ist das alles richtig?

Könnt ihr mir helfen?

Danke

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Geschrieben von: Gast, 19.03.2021, 19:03, Forum: TV-V, Antworten (1)

Ist eine Rufbereitschaft jede zweite Woche (Personalmangel) in der Gasversorgung mit dem Tarifvertrag vereinbar?

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Geschrieben von: Gast, 19.03.2021, 17:21, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), - Keine Antworten

Bekommt eine Gruppenleitung mehr Gehalt ?

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Geschrieben von: Gast, 19.03.2021, 09:52, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo in welche Gruppe würde die Stelle "Assistenz der Betriebsleitung" hineinfallen?

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Geschrieben von: Gast, 18.03.2021, 20:40, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Bitte um Info. Infoma. Danke

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Geschrieben von: Gast, 18.03.2021, 14:46, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Ist der Bürgermeister wahlberechtigt?

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Geschrieben von: Gast, 18.03.2021, 13:01, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, - Keine Antworten

Ich habe bei einer Stadtverwaltung an einem online-Bewerbertest teilgenommen. Qualifiziert für das weitere Auswahlverfahren habe ich mich nicht und eine Absage erhalten.
Möchte aber trotzdem gern wissen wie ich in diesem Test bewertet wurde, sonst weiß man ja auch nicht in welchem Bereich man nicht gut war. Muss mir die Verwaltung die Auswertung zusenden, wenn ich das wünsche. Zur Verarbeitung und Übermittlung meiner Daten habe ich bereits zugestimmt.

Hat jemand damit Erfahrung und kann mir weiterhelfen?

Habe bereits in der Verwaltung nachgefragt, aber sie wollen mir das nicht zusenden, wegen dem Datenschutz.

Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 18.03.2021, 10:57, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo zusammen,

nach einigen Recherchen habe ich leider zu dem Thema Stufenlaufzeit bei einer Höhergruppierung nichts im Netz lesen können.
Gerne stelle ich hier mal den Sachverhalt zu einer Situation.

Nach einer neuen Stellenbewertung sind Personen höhergruppiert worden, was hier auch völlig in Ordnung ist. Leider wurde aber die Stufenlaufzeit
nicht berücksichtigt. Laut den §§ des TöVD ist es auch völlig in Ordung bei einer Höhergruppierung, dass die Stufenlaufzeit auf 0 gesetzt wird. Was wäre aber wenn eine Person bei der Stufenlaufzeit schon in eine neue Stufe weitergerutscht ist und nach der Höhengruppierung die bis auf Anfang des Jahres zurück gesetzt worden
ist und die eigentliche Stufenlaufzeit nur 23 Monate absolvierte. Ist es nur Pech oder besteht hier die Möglichkeit das rückwirkend zu veranlassen?

Für eure Antworten wäre ich dankbar.

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Geschrieben von: KassenCharly, 18.03.2021, 10:48, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

kurze Frage zur "Allgemeine Annahmeanordnung". Es gilt die GemKVO Baden-Württemberg.

Muss diese auch "sachlich und rechnerisch" richtig unterschrieben werden?

Gruß
KassenCharly

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Geschrieben von: Gast, 18.03.2021, 06:03, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Guten Morgen und Hallo, Zusammen ! 

Kann ein Arzt eine Wiedereingliederung nach längerer Krankschreibung verweigern ? 
Nicht deshalb, weil er die betreffende Person noch nicht für arbeitsfähig hält, sondern weil er einfach keinen Bock auf den Papierkram / Verwaltungsakt hat ? 

Bis zu welchem Zeitpunkt muss während einer laufenden Krankschreibung der Wiedereingliederungsantrag sowie eine Folgebescheinigung der Krankschreibung beim Arbeitgeber vorliegen ? 
Dieser hat seinen Dienstsitz nicht im selben Bundesland. 

Vielen herzlichen Dank. 

Mit freundlichen Grüßen 

Annemie_0815

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Geschrieben von: Gast, 17.03.2021, 21:25, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (2)

Wie viel verdient man ungefähr als Quereinsteiger im Bauhof?

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Geschrieben von: Gast, 17.03.2021, 20:07, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Gilt die Eingruppierung in P8 für Praxisanleiter nur für die angeführten Bereiche? Kann nicht  glauben, dass es in der Praxisanleitung Unterschiede bezüglich der unterschiedlichen Bereiche geben soll. Wir haben doch alles das gleiche Ziel??? Bin Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin.
Kann mich jemand aufklären?
Vielen Dank

2. Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter in der Pflege mit berufspädagogischer Zusatzqualifikation nach bundesrechtlicher Regelung und entsprechender Tätigkeit. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 bis 3)

Protokollerklärungen:
1. Beschäftigte der Entgeltgruppen P 5 bis P 9, die die Grund- und Behandlungspflege zeitlich überwiegend bei
a) an schweren Infektionskrankheiten erkrankten Patientinnen oder Patienten (z.B. Tuberkulose-Patientinnen oder -Patienten), die wegen der Ansteckungsgefahr in besonderen Infektionsabteilungen oder Infektionsstationen untergebracht sind,
b) Kranken in geschlossenen oder halbgeschlossenen (Open-door-system) psychiatrischen Abteilungen oder Stationen,
c) Kranken in geriatrischen Abteilungen und Stationen,
d) Gelähmten oder an multipler Sklerose erkrankten Patientinnen und Patienten,
e) Patientinnen oder Patienten nach Transplantationen innerer Organe oder von Knochenmark,
f) an AIDS (Vollbild) erkrankten Patientinnen oder Patienten,
g) Patientinnen oder Patienten, bei denen Chemotherapien durchgeführt oder die mit Strahlen oder mit inkorporierten radioaktiven Stoffen behandelt werden, ausüben, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit eine monatliche Zulage in Höhe von 46,02 Euro.

2. Beschäftigte der Entgeltgruppen P 5 bis P 9, die zeitlich überwiegend in Einheiten für Intensivmedizin (Stationen für Intensivbehandlungen und Intensivüberwachung sowie Wachstationen, die für Intensivüberwachung eingerichtet sind) Patientinnen oder Patienten pflegen, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit eine monatliche Zulage von 46,02 Euro.

3. Beschäftigte der Entgeltgruppen P 5 bis P 9, die die Grund- und Behandlungspflege bei schwerbrandverletzten Patientinnen oder Patienten in Einheiten für Schwerbrandverletzte, denen durch die Einsatzzentrale/Rettungsleitstelle der Feuerwehr Hamburg Schwerbrandverletzte vermittelt werden, ausüben, erhalten eine Zulage in Höhe von 1,80 Euro für jede volle Arbeitsstunde dieser Pflegetätigkeit. Eine nach den Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2 zustehende Zulage vermindert sich um den Betrag, der in demselben Kalendermonat nach Satz 1 zusteht.

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Geschrieben von: Gast, 17.03.2021, 19:23, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), - Keine Antworten

Hallo, 
Vielleicht kann mir einer von euch helfen. Wie wird man in der 4 jährigen Berufspraxis vor einer externen Prüfung zur Kinderpflegerin eingruppiert?

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Geschrieben von: Gast, 17.03.2021, 18:32, Forum: Sparkassen, Antworten (1)

Hallo zusammen,

mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium und bereits 5 Jahren Berufserfahrung (kaufmännisch aber nicht bei einer Bank) müsste das Einstiegsgehalt, gemäß Tarifvertrag, doch bei E 9b und Stufe 6 nach 5 Jahren liegen oder?

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