Darf ein kommunaler Arbeiter in BW Mitglied des Personalrates und Gemeinderat sein? Im LPVG von NRW ist ja in § 11 eindeutig geregelt, dass das nicht möglich ist, im LPVG von Baden-Württemberg finde ich nichts.
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Sofern es nicht geregelt ist, wird es auch möglich sein.
Bei uns (BayPVG) wäre es auch nicht möglich.
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Grundsätzlich können Gemeinderäte nicht gleichzeitig Arbeitnehmer der Gemeinde sein.
Ausnahme: Arbeitnehmer, die überwiegend körperliche Arbeit verrichten (s. § 29 Gemeindeordnung BW).
@Barnimer: Die Zulässigkeit Gemeinderat zu sein ist gegeben, geht nur um die gleichzeitige Tätigkeit als Personalrat
Trennung von Amt und Mandat !!!, dürfte also nicht möglich sein.