Geschrieben von: Gast, 12.09.2013, 16:10, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo
Ich habe mich intern als Beamter auf eine Stelle beworben, welche mir wie auf der Haut geschrieben ist. Ich denke ich erfülle alle Vorraussetzungen dafür.
Auf dies Stelle hatten sich 2 Interne gemeldet. Der andere hat seine Bewerbung aber zurückgezogen.
Daraufhin wurde die Stelle, trotz meiner Bewerbung extern aber nur online ausgeschrieben.
Jetzt kommen neben meiner Person noch weitere Personen zu einem Vorstellungsgespräch.
Der Hintergrund ist der, dass mein Arbeitgeber nicht will, dass ich diese Stelle bekomme.
Er hätte mich lieber auf der alten Stelle, welche ich schon über längere Zeit habe.
Ist das Rechtens??
Danke für eure Antworten!!

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Geschrieben von: Gast, 12.09.2013, 14:49, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (3)

Hallo zusammen,

wer weiß, ob es die Möglichkeit gibt als gelernte Bürokauffrau den Fuß in eine Verwaltung z. B. Kreis- oder Gemeindeverwaltung zu bekommen?
Könnte ich auch nebenbei die Verwaltungslaufbahn z. B. zur Verwaltungsfachangestellten absolvieren ? Oder durch eine Zusatzausbildung, die evtl. kürzer ist als eine Ausbildung? Und vor allem gibt es dafür eine Altersbegrenzung ?
Meine gehört zu haben, dass zum Beispiel die Finanzschule nur Leute bis 28 Jahre nimmt.
Hilfe - Kennt sich da jemand aus?

Bin dankbar für jeden Tip.

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Geschrieben von: Gast, 09.09.2013, 13:02, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

angenommen, die Probezeit eines Beamter auf Probe läuft Mitte November ab, also ziemlich genau 6 Wochen vor Ende des Kalendervierteljahres. Wann müsste der entsprechende Diensther mitteilen, wenn die Probezeit nicht bestanden wurde?

Im Gesetz findet man nur, dass die Frist sechs Wochen vor Ende eines Kalendervierteljahres beträgt. Somit wäre der Beamte bei Nichtbestehen der Probezeit also von heute auf morgen arbeitslos?

Vielen Dank schonmal für die Antworten Wink

LG
ideenlos

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Geschrieben von: natura_amator, 07.09.2013, 20:33, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (6)

Hallo
Ich habe einen unbefristeten Vertrag im Öffentlichen Dienst. Ich arbeite im Betriebshof einer Stadt. Bin dort seit über 2 Jahren.
Kann man einfach so entlassen werden, ohne das man sich was zu schulden kommen lassen hat?
Muss Arbeitsmangel oder sonstige Gründe nachgewiesen werden?
Kann man ohne Grund einfach so entlassen werden?

Könnt Ihr mir mal bitte etwas zu schreiben...
Wie könnte die Stadt sich meiner entledigen, wenn sie wollte?
(Kann da nicht gut, mit einigen Personen)

Gruß


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Geschrieben von: Gast, 06.09.2013, 15:45, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo,
ich bin in der Entgeltgruppe E14, Stufe 5 eingruppiert.
Zum 01.10.2014 bin ich 5 Jahre auf die Stelle eingewiesen und rutsche nach meinem Verständnis in die Stufe 6. (Soweit so gut und ganz sicher kein Grund zum Jammern!)
Wenn ich zum jetzigen Zeitpunkt befördert werde -->E15, würde ich nach meinem Verständnis ausgehend von meiner jetztigen Stufe 5 in die entsprechende nächsthöhere Stufe des E15 wertes rutschen; dies wäre dann die Stufe 4, Unterschied 46 Euro.Die Stufe 5 erreiche ich dort dann ja wiederum erst nach 5 Jahren. Nach Lebenszeitalter (muß noch ein wenig)stelle ich mich damit löangfristig natrülich dennoch besser, hätte aber mit einem Stufenwechsel innerhalb der E14 ab Oktober fast 300 € mehr...
Was muß ich tun; gibt es auch nach der Höherstufung noch eine Wartezeit, oder muß ich nur dafür sorgen dass ich zunächst - also 1.Oktober in der E14 eine Stufe höher komme um dann von dort aus mit Beförderung dann in der E15 sofort in die Stufe 5 zu kommen ? oder gibt es für mich dann auch noch eine Wartezeit, in der ich eben eher darauf achten sollte...bitte nicht befördert zu werden...?...

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Geschrieben von: Gast, 04.09.2013, 10:34, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo,

unser Dienstherr plant die Stelle eines Amtsleiters neu zu besetzen. Hierfür hat er die Stelle im extern ausgeschrieben, obwohl er zunächst von (nur) einer internen Stellenausschreibung gesprochen hat. Er begründet dies mit der Einstellung einer "kompetenten Person", die den anderen MitarbeiterInnen "Beine machen" solle. Ich vermute jedoch, dass zum einen ihm unliebsame Mitarbeiter keine Aufstiegsmöglichkeiten bekommen sollen und zum anderen er seine "Getreuen" unterbringen möchte.
Der PR ist vorab mündlich in einem kurzfristig anberaumten Gesprächstermin beim DH über die Ausschreibung informiert worden. Kurz nach diesem Termin wurde der PR schriftlich über die beabsichtigte externe Ausschreibung schriftlich zusammen mit dem Ausschreibungstext informiert. Da mehrere PR-Mitglieder bereits im Urlaub waren, haben die verbliebenen und Ersatzmitglieder der externen Ausschreibung und dem Wortlaut dieser zugestimmt.

Mittlerweile gehen die Bewerbungen im Hause ein und werden jedoch nicht an einer zentralen Stelle gesammelt. Vielmehr werden diese vom DH außer Haus mit "seinen Getreuen" besprochen. Die Bewerbungsfrist läuft Ende nächster Woche aus. Breits im Oktober soll die Amtsleiterstelle neu besetzt werden.

Bisher hat der PR keine Kenntnis darüber, wer sich beworben hat. Fest steht jedoch, dass der Stellenplan keine neue Stelle vorsieht und in unserer Verwaltung keine neuen Mitarbeiter eingestellt werden sollten. Auch unter dem Sachstand, dass mehrere Mitarbeiter verkürzt arbeiten müssen (Einsparung bei den Personalkosten).

Nun meine Frage:

1. Wie muss die Beteiligung des PR bei einer Stellenausschreibung erfolgen? Gibt es hierfür Verfahrens- bzw. Ablaufregeln?
2. Wer muss zuerst beteiligt werden, Rat oder PR? Kann ein "Bewerbungsgremium" vor dem PR gehört werden (die Bewerbugnsgespräche finden unter Beteiligung eines PR-Mitgliedes statt!)?
3. Dürfen die Bewerbungsunterlagen das Haus verlassen und auch von Dritten eingesehen werden?
4. Meines Erachtens kann ohne entsprechender Stelle im Stellenplan auch keine Stelle ausgeschrieben werden, oder?
5. Gewerkschaftsseitig wurde nur die Information gegeben, dass die gesamte Ausschreibung gegen das Kollektiv- und das Individualrecht verstoßen würde. Kann mir einer sagen, was dies jeweils bedeutet?

Vielen Dank für Eure Mitteilungen!!!


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Geschrieben von: Gödda, 02.09.2013, 14:46, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein Problem mit meinem lächerlich klingenden Nachnamen und weiß auch, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ihn öffentlich-rechtlich ändern zu lassen. Gibt es jemanden in diesem Forum, der sich mit Namensänderungen auskennt und mir in Privatkorrespondenz sagen kann, ob mein Nachname auch nach sachlichen Maßstäben lächerlich respektive anstößig klingt? Ich bitte um eine pn.
Danke!

Grüße

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Geschrieben von: Gast, 01.09.2013, 17:59, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,
wonach richtet sich die Versorgung, wenn man z.B. mit 50 nach über 30 Jahren Bund von A13 für 6 oder 12 Jahre auf einen kommunalen Wahlbeamten-Dienstposten B2 wechselt? Ergibt sich dadurch am Ende ein hoeheres Ruhegehalt als durchgängig A13 Bund oder wird das alles irgendwie gegen- bzw. weggerechnet? Danke im Voraus!

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Geschrieben von: Gast, 01.09.2013, 16:59, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (4)

Es soll ja eine Änderung im Berufsbild
Bürokaufmann
Kauffrau für Bürokommunikation
Fachangestelle für Bürokommunikation geben.
Desweiteren sieht man immer mehr, dass die Behörde, Verwaltung usw. auch in den zugänglichen
Stellenportalen nach Personal sucht.

Ich finde, dass es keine Unterschiede zwischen Kauffrau für Bürokommunikation und Fachangestellte für Bürokommunikation gibt.
Nach 12 jahren Berufserfahrungen wäre der kleine Unterschied schon längst ausgeglichen.

Was teilweise ja auch als nahezu gleich wäre
Verwaltungsangestellte und Fachangestellte für Bürokommunikation.
Ist eigentlich nur interessant um eine Eingruppierung im Gehalt vorzunehmen.
Aber auch hier ist nach einigen Jahren Berufserfahrung kaum ein Unterschied zu sehen.

Wie seht Ihr dies, dass egal welcher Büroausbildungsberuf man hat, die Möglichkeit gleich sein sollte. Nach 12 Jahren muss ich mich über meine Ausbildung doch nicht mehr schämen oder rechtfertigen. Büro ist Büro.

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Geschrieben von: Gast, 01.09.2013, 06:35, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (9)

Hallo beisammen,

ich mache Winterdienst und dementsprechend Rufbereitschaft.

Bin bei einer Kommune tätig und suche im TVÖD nach Höchstgrenzen für die Rufbereitschaft.



Grüsse

Papierzange

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Geschrieben von: Gast, 31.08.2013, 00:46, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (5)

Hallo,

meine Frage richtet sich an die Expert/innen im Forum bezüglich des Direktionsrechts des Arbeitgebers, bzw. die Spezialist/innen für Personalangelegenheiten .

Hintergrund: ein Amtsleiter wurde für Bauamt eingestellt, das früher aus zwei Ämtern (grob: Hochbau/Recht) bestand. Obwohl dieser aus Zeitmangel und fehlender Sachkenntnis den Rechtsbereich nie bearbeitet hat (sondern nur Hochbau), wurde trotzdem diese "Position" weiterhin so belassen und die sehr umfassenden Rechtsangelegenheiten (vorher eig. Amt) durch einen Sachbearbeiter übenommen.
Zwischen beiden kam es zu einem massiven Vertrauensbruch und dadurch einer faktischen Ämtertrennung durch den Arbeitgeber, der Sachbearbeiter wurde etwa 6 Jahre lang in jeder Beziehung z.B. auch hinsichtlich Urlaubs- und Arbeitszeitangelegenheiten wie ein Amtsleiter behandelt/ also betriebs- und arbeitsbedingt durch den Arbeitgeber.
Formal wurde dies aber trotz mehrfacher Bitten und mündl. Anträge des Sachbearbeiters aber nie bereinigt.

Nun wird aber das Organigramm aktualisiert und zwar wohl so, dass technisch bedingt (??) die Urlaubs- und Arbeitszeitangelegenheiten nur noch strikt nach der Hirarchie vorgelegt werden können. Außerdem wird es definitiv nach der Wahl einen Arbeitgeberwechsel geben.
Auf Nachfrage des Sachbearbeiters wird von der Personalverw. (nicht durch Anordnung des Arbeitgebers) erneut erklärt, dass es angeblich keine Möglichkeit gibt, das Organigramm bzw. die Hirarchiestruktur so zu gestalten, dass die jetzt bewährte Handhabung weiter beibehalten werden kann und nun nicht wieder alles über den Bauamtsleiter laufen muss. Dadurch würde eine äußerst problematische Situation wieder aufleben.

Z.B. - fast schon skurril - könnte der Sachbearbeiter betriebs- und aufgabenbedingt zwar weiterhin so mit dem Arbeitgeber bearbeiten und besprechen, müßte aber trotzdem wg. des Urlaubs und der Genehmigung der Überstunden zum Bauamtsleiter gehen/trotz des bestehenden massiven Bruchs im Vertrauensverhältnis. Auch für den neuen Arbeitgeber würde sich ein Gesamtbild ergeben, dass nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht usw. usw. usw...und je nach dem was das dann für ein Mensch ist...

Nun aber zum entscheidenden Punkt den das Personalamt aus welchen (vielleicht nicht ganz objektiven) Gründen auch immer nicht lösen will/kann - obwohl die äußerst schwierige Situation bekannt ist (?) :

Angeblich geht es nicht, dass das Aufgabengebiet dieses Amtsleiters, hinsichtlich der Tätigkeiten, die er nie (!) ausgeführt hat, reduziert wird und die ursprüngliche Rechtsabteilung wieder auflebt.
Angeblich könne das nicht korrigiert werden - obwohl der Arbeitgeber im Grunde keine großen Einwendungen hat und das alles in der Praxis seit Jahren hervorragend funktioniert.

Der Amtsleiter hat keinerlei Einbußen (!), behält außer dem betroffen Sachbearbeiter alle weiteren Mitarbeiter, bleibt Amtsleiter für einen eben etwas kleineren Bereich.

Kann so etwas (also der Realität entsprechende Wiederaufteilung in zwei Ämter) evtl. doch im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitgebers gelöst werden ??
Könnte so etwas alternativ evtl. über eine Vertretungsregelung gelöst werden, dass der Sachbearbeiter als Stellvertreter praktisch "gleichrangig" im Organigramm geführt wird ??

Es wäre wirklich wichtig. Dabei geht es für den Sachbearbeiter vor allem darum, als Vorbereitung für ein Gespräch mit dem Arbeitgeber ein paar Tipps zu bekommen, was geht und was nicht - auch um nicht so unbedarft und unsicher dazustehen und alles glauben zu müssen.

Bitte dringend um sachdienlichen Rat !

Vielen Dank im Voraus.





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Geschrieben von: interessiert, 28.08.2013, 17:32, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Hallo,
ich bin an einer Uni tätig. Wir haben dort eine Dienstvereinbarung über Gleitzeit.

Danach ist geregelt dass eine elektronische Zeiterfassung erfolgt (monatlich ein Zeiterfassungszettel den keiner einsehen darf). Ebenso gibt es 24 Tage Freizeitausgleich im Jahr.
Der Lehrstuhl an dem ich tätig bin ignoriert dieses.
In einem Gespräch mit den Vorgesetzten und Lehrstuhlleitung wurde jedem Mitarbeiter klar gemacht das zu akzeptieren oder die Konsequenzen zu tragen (also kündigen).
Lehrstuhl eigene Vereinbarung:
So soll die Zeit erfasst werden (elektronisch wie Dienstvereinbarung). Gleichzeitig muss eine Woche vorraus mitgeteilt werden wann man kommt und geht (auf eine halbe Stunde genau). Das ganze ist auf einem offen aushängenden Zettel einzutragen (für jeden sichtbar).
Also eine feste Gleitzeit.
Die 24 Tage Freizeitausgleich wurden auf 12 Tage im Jahr gekürzt und von diesen 12 Tagen legt der Lehrstuhl 7 Tage selbst fest.
Angeblich sei laut Lehrstuhl das ganze so abgesegnet sein.
Andere Lehrstühle hingegen haben die Dienstvereinbarung.
Der Personalrat verneint diese Lehrstuhlvereinbarung, will aber auch nichts dagegen tun.Icon_cry
Die Lehrstuhlleitung und die Vorgesetzten warnen auch davor, sich zu beschweren, da es dann für den Mitarbeiter schwere Konsequenzen geben würde.

Was kann man als Mitarbeiter in einem solchen Fall tun?

gruß
Interessiert

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Geschrieben von: HesseNds, 28.08.2013, 11:59, Forum: Kämmerei, Antworten (8)

Mir ergibt sich folgende Frage, wenn ich mir die Aus- bzw. Einzahlungsanordnungen anschaue:

Die Person, die die Auszahlung eines Betrages im System erstellt, unterschreibt meines Wissens nach bei "sachlich und rechnerisch richtig". Damit hat die Person nach bestem Wissen die Rechnung geprüft und die Auszahlung gebucht.
Dann folgt die Unterschrift einer zweiten Person. Damit weist diese Person die Stadtkasse zur Zahlung an, ordnet also an.

Mir erschließt sich nicht wo der konkrete Unterschied hier liegt. Warum dürfen einige Personen nur sachl./rechn. unterschreiben? Hat das was mit dem Grad der Ausbildung bzw. Studium zu tun? In meiner Verwaltung konnte man mir das nicht schlüssig erklären, hat es damit begründet, dass man nur ab dem gehobenen Dienst die Anordnungsbefugnis besitzt.
Ist das irgendwo geregelt und nachzulesen?

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Geschrieben von: Detlef, 28.08.2013, 11:41, Forum: Kasse, Antworten (1)

014

ich habe mal eine Frage zum Tagesabschluss in der Doppik.

Welche Konten werden von Euch in den Tagesabschluss geschlüsselt?

Auf jedem Fall gehören für mich die Liquiden Mittel Bank und Kasse dazu.

Weiterhin sehe ich, dass die Konten der Finanzrechnung mit dazu gehören.

Werden von Euch auch die Konten (Mitbuchrollen) öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen bzw. die privatrechtlichen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einbezogen. Dieses gilt auch für die Konten auf der Passivseite Verbindlichkeiten auf Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Transferleistungen und sonstige Verbindlichkeiten.

Vielen Dank im Voraus für Euro zahlreichen Antworten.

Gruß

Detlef


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Geschrieben von: stemar84, 27.08.2013, 10:09, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

Kann man sich als Beamter auf Lebenszeit (Landesbeamter) aufgrund einer Angestelltenstelle in der Kommune im gleichen Bundesland beurlauben lassen (ohne Fortzahlung der Bezüge)?

Wer entscheidet über die Art der Stelle (Beamtenverhältnis oder Angestelltenverhältnis)?

Funktioniert evt. auch eine Abordnung/Versetzung?

Liebe Grüße und Danke vorab...

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  A II
Geschrieben von: torstenbuller, 26.08.2013, 20:03, Forum: Fortbildung , Antworten (1)

Guten Abend!

Bzgl. des A-II:
Wie sehen Sie das?
Können Techniker auch zum Vorbereitungskurs angemeldet werden?
Oder widerspricht das der Vorgabe?
Ist ein bisschen schwammig...

Was würde der Selbstzahler in NRW kosten?

Kennt jemand das Rheinstud-Institut?
An wen könnte man sich dort wenden?

Ich wünsche einen angenehmen Abend

MfG
Torsten Buller

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Geschrieben von: Gast, 26.08.2013, 11:12, Forum: Fortbildung , - Keine Antworten

Hallo!

Hat jemand schon Erfahrungen mit dem Fernstudiengang Öffentliche Verwaltung B. A. an der HWR Berlin in Kooperation mit dem Fernstudieninstitut der HWR Berlin?

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Geschrieben von: Gast, 25.08.2013, 22:07, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo Ihr Lieben,
im Rahmen meiner Bachelorthesis zum Thema "Vertragsstrafen in Arbeitsverträgen" benötige ich Ihre Mithilfe bei der Beantwortung des Fragebogens zum o.g. Thema. Dazu habe ich einen Fragebogen erstellt, den ich in meiner Arbeit auswerten möchte. Daher bitte ich Sie um Mithilfe beim Ausfüllen des Fragenbogens, damit ich möglichst viele repräsentative Annahmen treffen kann. Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele mitmachen!

Die Umfrage ist unter folgenden Webadresse erreichbar.

http://1.2innovation.de/

Vielen Dank im Voraus!!!

Liebe Grüße
Kira

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Geschrieben von: VC2, 21.08.2013, 09:29, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (2)

Hallo,
ein stv. Ortsbürgermeister hat sein Mandat aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt.
Nun steht die Neuwahl an.
Wer führt die Wahl durch? Der Ortsbürgermeister oder das älteste anwesende Mitglied im Ortsrat?

Für Infos wäre ich dankbar.

Gruß
VC2



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Geschrieben von: Gast, 20.08.2013, 21:27, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (3)

Guten Abend,

mal eine Frage an die Arbeitsrechtsexperten hier im Forum.

Bis Dezember letzten Jahres war ich im Einwohnermeldeamt (EG 6) meiner Gemeinde beschäftigt. Dann wurde ein Kollege im Liegenschaftsamt schwer krank und da dort schon vorher Personalmangel herrschte bin ich vorrübergehend dorthin versetzt wurden.

Auf die Stelle (EG 8), die intern ausgeschrieben wurde, habe ich mich im Juni erfolgreich beworben.

Eigentlich bin ich davon ausgegangen sofort in EG 8 höhergruppiert zu werden. Das Personalamt möchte mich jedoch erst nach einem halbem Jahr Probezeit, also im Dezember, in die EG 8 eingruppieren.

Nun meine Frage. Ist dies tarifrechtlich in Ordnung?

Erstens besetze ich die Stelle ja schon seit Dezember 2012.

Zweitens habe ich gehört, dass die Probezeit keine niedrigere Entgeltgruppe rechtfertigt.

Vielen Dank schonmal

MfG

Chris


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Geschrieben von: Gast, 19.08.2013, 13:25, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (2)

Hallo,

nach bestandenem AL2 habe ich ein Bachelor-Studium in Busines Administration (B.A.) abgeschlossen.

Will jetzt noch den Master machen. (Wieso und weshalb ich das machen möchte, habe ich mir selbst schon beantwortet)

Meine Frage ist, in welchem Fach ihr den Master machen würdet, wenn ihr an meiner Stelle wärt-.

Weiter in die Richting BWL? -obwohl ich ja da schon ein generalistischen Studium in der Tasche habe... Vielleicht in einem bestimmten Bereich vertiefen (z.B. Personal /Controlling etc.)??

Oder vielleicht ein Verwaltungswissenschaftliches Studium? Oder Rechtswissenschaftliches...

Wozu würdert Ihr tendieren wenn ihr an die Strukturen im höheren Dienst denkt. Schließlich sollte das ja das Ziel sein, wenn man so ein Studium plant Toungue

Schonmal Danke an alle!!!!Icon_eek

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Geschrieben von: Gast, 17.08.2013, 10:12, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (13)

014
so wie es bisher aussieht bin ich schwanger, bin Gärtnerin im Bauhof, wie geht es jetzt für mich dann weiter... Vielleicht könnt ihr mir tipps geben.
Das ich meinem Arbeitgeber bescheid sagen muss ist mir klar, was mache ich wenn er mir ein Arbeitsverbot erteilt? Was darf ich dann noch machen und was nicht ?

freu mich auf antworten S010

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Geschrieben von: Gast, 16.08.2013, 09:42, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (21)

So jetzt mal Butter bei die Fische !! Wieviel Netto bleibt euch übrig???

Ich bin in EG 6 Stufe 3 (TVöD Verwaltung). Keine Zulagen / Bestandsschutz etc. weil ich zu Spät in den ö. D. gekommen bin.

Netto bleiben mir ca. 1.570 € übrig.

Ist ja nicht so der Hammer... Sad würde gerne wissen, wieviel da noch mehr zu holen ist bei höheren Entgeltgruppen.

MfG
Steffi

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Geschrieben von: Gast, 15.08.2013, 18:58, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo,D020
gesetzt den Fall, ein Angestellter ist länger als sechs Wochen erkrankt. Er teilt dem Arbeitgeber mit, dass aufgrund der Erkrankung ein längerer Krankenhausaufenthalt mit anschließender Reha ansteht. Daraufhin erhält er die Einladung zu einem Gespräch zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement - mit einer Antwortfrist, die vor dem geplanten Krankenhausaufenthalt liegt.
Nun die Frage: Wie könnte in diesem Fall eine sinnvolle Antwort sein? Könnte z.B. offen gelassen werden, ob einer Teilnahme zugestimmt wird, da der Angestellte zunächst die Rückkehr aus der Klinik abwarten will?

Gruß aus dem Norden,
Michael



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Geschrieben von: Gast, 15.08.2013, 14:29, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Liebes Forum,

ich habe folgende Frage:

Ich bin Beamtin in Baden-Württemberg.
Konkret geht es um die Situation, dass ich aus der Elternzeit des 1. Kindes in Mutterschutz gehen möchte.

In einem Merkblatt des Landesamt für Besoldung wird zum Thema "Beendigung oder Verlängerung der Elternzeit" ausgeführt, dass aufgrund von Urteilen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) der Ministerrat am 17. Juli 2012 Vorgriffsregelungen zur Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung (AzUVO) beschlossen hat, die bisherige Regelung dahingehend zu ändern, dass eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme der Beschäftigungsverbote gemäß Mutterschutz möglich ist.

Zum Thema Besoldung heißt es "Für die Zeit des Beschäftigungsverbots besteht dann wieder ein Anspruch auf Besoldung im Beschäftigungsumfang vor Beginn der Elternzeit."
Dies verstehe ich so, dass ich, wenn ich während der Elternzeit (EZ) für das 1. Kind erneut schwanger werde, die EZ vorzeitig beenden kann und während des Mutterschutzes die Besoldung im Umfang wie vor der EZ erhalte. Stimmt dies?

Es wird bei uns die Möglichkeit angeboten, während der EZ in Teilzeit (TZ) zu arbeiten. Wie verhält sich die obige Regelung, wenn ich zeitweise während der EZ in Teilzeit arbeite?
Wenn ich die EZ beende, beende ich doch auch die TZ in EZ, da ich diese ja
gekoppelt beantragt habe. Oder wird hier die TZ maßgeblich für die Bezüge während des Mutterschutzes?
Eine "Benachteiligung" aufgrund der Tatsache, dass in TZ in der EZ beim Dienstherrn gearbeitet wird, erscheint mir aber auch nicht "logisch".

Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

Grüße,
Julie

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Geschrieben von: Gast, 14.08.2013, 14:44, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (5)

Hallo,
ich hab da mal eine Frage:
Steht denn irgendwo geschrieben, wieviel Urlaub man am Stück genehmigt bekommen muss ??
Bei uns ist es nämlich so, dass wir in den Sommerferien max. 2 Wochen am Stück Urlaub genehmigt bekommen. Das ist eigentlich schon ein kleines Problem, da die Kinder 6 Wochen Ferien haben und somit evtl. 4 Wochen schlecht betreut sind und man bei einem 2wöchigen Urlaub evtl. gar keine Erholung hat, da man am ersten Urlaubstag wegfährt und am letzten zurück kommt.
Wie verhält sich das bei Teilzeitkräften mit 23 Urlaubstagen bei einer 4-Tage-Woche ??

Bitte nur ernstgemeinte Antworten !!

Danke für alle Ratschläge und Tipps.

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Geschrieben von: Gast, 13.08.2013, 13:04, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (4)

Hallo liebes Forum,

bei uns (Kommune in NRW) soll eine neue Dienstanweisung bzw. eine neue Dienstvereinbarung erstellt werden. Davon hin ich ziemlich stark betroffen.

Ich moechte gegenüber dem Personalrat, der ja vom Dienstherrn eingebunden wird, meine Auffassung kundtun, bin aber noch nicht angesprochen worden.

Frage: Inwieweit ist der Personalrat verpflichtet, betroffene Mitarbeiter einzubinden? Habe ich das Recht, Entwürfe der Dienstanweisungen/Dienstvereinbarungen vom PR zu erhalten, um eine sachgerechte Stellungnahme abgeben zu können?

Viele Grüße

Susi



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Geschrieben von: Gast, 13.08.2013, 09:56, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

kann der Personalrat der Maßnahme zustimmen, wenn der betroffene Beamte damit nicht einverstanden ist?

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Geschrieben von: Gast, 11.08.2013, 20:30, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo, darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer (den er eigentlich loswerden wollte) nach der Elternzeit aus betriebsbedingten gründen in eine andere Abteilung stecken und deswegen weniger zahlen? (Vorher BAT Vc, neue Abteilung BAT VII)? Bitte dringend um Rat

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Geschrieben von: Gast, 08.08.2013, 14:49, Forum: Beamte, Antworten (1)

Hallo Zusammen,
bei mir wurde Hashimoto diagnostiziert. (Autoimmun-Erkrankung)
Jetzt stellt sich mir die Frage, steht die Krankheit einer Verbeamtung entgegen?
Im Internet habe ich bisher gelesen, dass es ein Ausschlussgrund für die Polizei sei.
Wie sieht es jedoch generell mit dem öffentlichen Dienst aus? zB Finanzamt, Lehrer?

Vllt kennt sich jemand von euch damit aus,
ich freue mich über Antworten.

Lg

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