Geschrieben von: Anie1501, 11.10.2013, 09:45, Forum: Fortbildung , Antworten (3)

Hallo,

ich habe meinen BI vor einem Jahr erfolgreich absolviert. nun möchte ich den BII machen.
leider bezahlt mein AG nur den vom AFI - dieser findet leider in Blankenburg - am Arsch der Welt - statt.

nun meine Frage: ich möchte den BII bei der Sikosa in Halle (Saale) in Teilzeit belegen. bekommt man irgendwo irgendwelche Förderungen her? denn auf den 6.200 Euro möchte ich nicht "sitzen" bleiben.

bin euch jetzt schon dankbar für Antworten.

LG

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Geschrieben von: VFAler 2012, 10.10.2013, 12:07, Forum: Fortbildung , Antworten (7)

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich habe meine Ausbildung im 2012 in Bayern mit 2,2 beendet.
Momentan bin ich im Bauamt einer Gemeinde beschäftigt. Gelernt habe ich woanders.
Seit der Ausbildung habe ich mir den AL 2 als Ziel gesetzt, stehen die Chancen bei kleineren Gemeinden besser als bei größeren Behörden??? Ich denke es ist einfach sinnvoller zeitnah nach der Ersten Prüfung den AL 2 zu absolvieren, wie seht ihr das ?

Man muss dazu sagen, ich bin 29 und habe VFA als zweite Ausbildung gemacht.


(10.10.2013, 12:07)VFAler 2012 schrieb:  Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich habe meine Ausbildung im Jahr 2012 in Bayern mit 2,2 beendet.
Momentan bin ich im Bauamt einer Gemeinde beschäftigt. Gelernt habe ich woanders.
Seit der Ausbildung habe ich mir den AL 2 als Ziel gesetzt, stehen die Chancen bei kleineren Gemeinden besser als bei größeren Behörden??? Ich denke es ist einfach sinnvoller zeitnah nach der ersten Prüfung den AL 2 zu absolvieren, wie seht ihr das ?

Man muss dazu sagen, ich bin 29 und habe VFA als zweite Ausbildung gemacht.



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Geschrieben von: Gast, 09.10.2013, 13:52, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Liebe Kollegen,
ich lese vielfach von den Rechten des PR, leider aber sehr selten von den Pflichten.
Welche Pflichten haben also PR Mitglieder? Müssen diese auch darauf achten das Angestellte etc ihre Aufgaben wahrnehmen? Müssen sie dafür sorgen dass Auswahlverfahren und Ausschreibungen für unbesetzte Stellen schnell umgesetzt werden?

Oder sind sie nur und aussschliesslich dazu da um Personal (Ironisch gemeint) vor Arbeit zu schützen?



Gruß Igel

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Geschrieben von: VC2, 09.10.2013, 12:33, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo,
die Dienststelle hat eine Stellenausschreibung u.a. mit dem Anforderungsprofil "schreibtechnische Ausbildung" innerbetrieblich ausgeschrieben.
Da es sich um eine Stelle im Nachmittagsbereich handelt, hat sich lediglich eine einzige Mitarbeiterin beworben. Diese hat allerdings eine Verwaltungsausbildung, keine schreibtechnische Ausbildung. Die Dienststelle hält die Bewerberin trotzdem für geeignet, dasie bereits langjährige Erfahrung im Ungang mit der Tastatur eines PCs hat.
Wie kann man den Personalrat davon überzeugen, der vorgeschlagenen Stellenbesetzung zuzustimmen, auch wenn die Mitarbeiterin dem Anforderungsprofil in diesem Punkt nicht entspricht?

Es grüßt
VC2


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Geschrieben von: Russel Jack, 07.10.2013, 22:10, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo liebe Forenmitglieder,

leider habe ich wieder ein kurioses Thema zur Besprechung:

Ein PR-Kollege aus einer anderen Kommune teilte mir mit, dass diese demnächst über eine Neueinstellung im PR befinden sollen und fragte, wie er sich verhalten solle (es gilt das SächsPersVG). Die Einstellung soll ab dem neuen Jahr erfolgen und dafür wird extra im Stellenplan eine neue Stelle geschaffen (lt. Haushaltsplanentwurf). Eine "Eingruppierung" wurde hier ohne eine Stellenbewertung oder Stellenbeschreibung vorgenommen. Also einfach mal so und damit er nicht mehr und nicht weniger verdient als gleichgelagerte Amtsstellen. Auch einen entsprechenden Arbeitsplatz soll es noch nicht einmal geben. Vielmehr wird die Vermutung angestellt, dass ein langjähriger Kollege (über 60) aus der Verwaltung entfernt werden soll, da dessen Aufgaben angeblich nicht mehr anfallen würden (soll nicht stimmen, da diese nach wie vor anstehen und auch werden!).
Nun stellt sich die Frage, wie der PR mit dieser Situation umgehen soll. Der ist nun vom Bürgermeister entsprechend beteiligt worden und hat hierzu noch nicht einmal die Bewerbungsunterlagen übergeben bekommen. Nur noch so viel: ein PR-Mitglied war bei den Bewerbungsgesprächen mit anwesend.
Es muss fairer Weise noch erwähnt werden, dass zuvor mehrere Angestellte Gehaltseinbußen haben hinnehmen müssen, sonst hätten einige Kollegen und Kolleginnen entlassen werden müssen (?).
Wie kann und sollte sich jetzt dieser PR verhalten? Sich gegen die Einstellung aussprechen? Wenn ja wie und wieso? Welche Möglichkeiten gäbe es da?
Vielen Dank!


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Geschrieben von: Gast, 05.10.2013, 12:34, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo Forum,

wir müssen an Sitzungen unseres Gemeindrates teilnehmen. Die Sitzungen beginnen regelmäßig um 19:00 Uhr und enden oft nach 22.00 Uhr. Bisher war es so, dass diese Stunden ohne Zuschlag einfach auf der Stempelkarte gutgeschrieben wurden.
Müsste für diese Stunden ein Überstundenzuschlag gewährt werden?





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Geschrieben von: Gast, 04.10.2013, 14:05, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo zusammen,

Ich bin gelernte Einzelhandelskauffrau und hab mich diese Woche auf einen Job für ein Seniorenzentrum als Stationshilfe beworben.
Keine besondere Ausbildung oder Vorerfahrung notwendig.

Jedenfalls hab ich nun tatsächlich Mittwochs dort ein Vorstellungsgespräch!

Ich bin soweit schon recht gut vorbereitet, nur leider beim Thema Gehaltsvorstellung nicht!
Ich komme mit diesen Internettabellen nicht klar.

Eckpunkte:

Wohnhaft in Bayern
Weiblich
Verheiratet
27 Jahre
1 Kind (5 Jahre)
Ungelernte Stationshilfe
25 Std / Woche ohne Schicht
Mo-Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Was könnte man angeben bei 100 Std im Monat?

Freu mich auf eure Vorschläge.

Liebste Grüße


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Geschrieben von: Gast, 03.10.2013, 15:58, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (2)

Hallo, hat oder kennt jemand die Liste für Erschwerniszulagen (meist mit römischen Nummern beginnend).

Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 03.10.2013, 14:24, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

014 Hallo,

Meine Frage:
Ich mache derzeit eine Ausbildung im mittleren nichttechnischem dienst. Meine Ausbildung hab ich im August erfolgreich beendet, jedoch bin ich weiter Azubi. Grund: während der Ausbildung hatte ich durch Prüfungsangst 4 mal einen hörsturz. Bei Einstellung habe ich angegeben bereits mal einen mit 9 Jahren gehabt zu haben und davon auch eine hörminderung zurück behalten zu haben. So weit ja schön und gut. Nur jetzt meint die neue amtsärztin ich wäre nicht dienstfähig. Die letzte Untersuchung war im Januar kurz nach einem hörsturz. Seitdem hat sie mich nicht mehr untersucht und nur noch angepamt, Sprüche gebracht ala "wir werden schon sehen wer am Ende übernommen wird". Kurz gesagt: langsam liegen meine Nerven echt auf Eis. Seit 6 Wochen geht das Hick hack jetzt, ein Ende nicht in Sicht. Da mir aber bei der Einstellung gesagt wurde dass die hörminderung kein Problem ist bei der übernähme fühle mich mittlerweile ein wenig veralbert. Darf mich die amtsärztin überhaupt so ausstellen, wenn ein anderer amtsarzt bereits sagte, dass die hörminderung kein Problem ist? Kann ich eine neue Untersuchung durch einen anderen Arzt "erzwingen"? Ich mag die Arbeit unglaublich gerne und bin bereit eigentlich alles dafür zu tun. Vielleicht hat hier jemand damit Erfahrungen?

Danke euch alle

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Geschrieben von: Gast, 02.10.2013, 20:32, Forum: Bürgerfragen, Antworten (3)

Hallo,
ich hoffe, hier ist jemand, der mir weiterhelfen kann. Im Netz konnte ich nicht die richtigen Auskünfte finden bzw. die Rechtsgrundlagen.

Mein Ehemann ist unterhaltspflichtig seinem Kind aus 1. Ehe. Er zahlt im Moment nicht, da er keinen Job findet.

Momentan wird er von mir "unterhalten". Jetzt teilt das Jobcenter meinem Mann mit, dass sein Kind "Sozialhilfe" erhält und er mitteilen soll, wovon er lebt.

Den Vordruck, den er ausfüllen soll, war dem Einschreiben nicht beigefügt. Er wird nachgereicht (!). (Erst auf telefonische Nachfrage hin, was er ausfüllen soll.)

Muss er mein Einkommen genau angeben?

Danke.

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Geschrieben von: Gast, 02.10.2013, 14:22, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich bin seit Anfang des Jahres von E9 in eine Planstelle E11 "abgeordnet" worden. Diese Stelle war ganz normal ausgeschrieben und wurde im Rahmen eines Auswahlgespräches besetzt.

Ich frage mich, warum ich bislang nur auf die Stelle abgeordnet und nicht versetzt wurde. Weil so lange ich nur abgeordnet bin, erhalte ich lediglich eine Zulage.

Als Begründung sagte man mir seitens des Personalrates, dass es etwas mit dem Haushaltsplan zu tun hätte und es die Vorstufe der Versetzung wäre.

Kann mir jemand helfen bzw. sagen, warum ich nicht direkt versetzt wurde bzw. ob bzw. wann ich einen Anspruch auf Versetzung in die besagte Planstelle habe?

Vielen Dank!

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Geschrieben von: KassenCharly, 01.10.2013, 11:02, Forum: Kämmerei, Antworten (2)

Hallo kommunale Gemeinschaft,

unsere Stadt hält eine 50 % Beteiligung an einem Zweckverband. Wir überweisen jährlich ein pauschaliertes Entgelt an diesen Zweckverband für Hausmeistertätigkeiten. (Dienstleistung => steuerpflichtig?). Zeitgleich übernimmt diese Person auch Hausmeister- u. Verwaltungstätigkeiten für unser städtisches Landschulheim. M E. handelt es sich hierbei um eine Dienstleistung des Zweckverbandes an unsere Stadt und der Lohnersatz müsste versteuert werden.

Wie seht Ihr diese Problematik?

Gruß

KassenCharly

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Geschrieben von: Anwärterin, 01.10.2013, 09:54, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo,

ich bin seit einem Jahr Inspektoranwärterin bei einer Stadtverwaltung. Leider hatte ich im Sommer einen Zusammenbruch, der während der studienfreien Zeit stattfand. Ich habe es aus dem Tief geschafft, mache seit kurzem eine Verhaltenstherapie und nehme Antidepressiva.

Meine Leistungen haben nicht nachgelassen und sind super. Fehltage hatte ich bei meinem neuen Dienstherrn auch noch nicht. Nun hat meine Therapeutin mich aber ziemlich verunsichert indem sie sagte, dass sie es von Lehrern kennt, dass diese nicht verbeamtet werden, wenn sie schon mal in psychologischer Behandlung waren. Ich bin ja mit Beginn des dualen Studiums schon auf Widerruf verbeamtet worden und war vorher auch beim Amtsarzt. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich aber nie solche Probleme. Meine Frage ist nun, ob die Therapie Auswirkungen auf mein Beamtenverhältnis haben kann und ob ich vielleicht sogar dazu verpflichtet bin meiner Ausbilderin davon zu erzählen? Ich weiß nur, dass man vor der Verbeamtung auf Lebenszeit nochmal zum Amtsarzt muss. Dort würde ich natürlich sagen, dass ich in der Zwischenzeit eine Therapie gemacht habe.

Vorab vielen Dank für die Antworten!

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Geschrieben von: Gast, 30.09.2013, 11:41, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Aus dem LPVG NRW ist nicht ersichtlich, ob für die Anreise zu einer Personalversammlung, die extern stattfindet, für Personen, die mit den bereitgestellten Bussen fahren, ein Dienstreiseantrag zu stellen? Unsere Dienststelle hat sich in dieser Richtung nicht geäußert. Obliegt dies den Verhandlungen zwischen PR und Dienststelle?


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Geschrieben von: Gast, 27.09.2013, 20:31, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Guten Abend,

bei uns gilt das PersVG Berlin. Insbesondere geht es hier um Tatbestände, die einen Ausschluss eines einzelnen PR-Mitglieds rechtfertigen.

Folgendes Szenario:

Zusammengefasst werden wir von einem Abteilungsleiter (leider kein leitender Angestellter) unter Druck gesetzt, der gleichzeitig PR-Mitglied ist. Zu seinem Bereich existieren zwei Anträge, wobei er uns schriftlich mitgeteilt hat, wenn wir nicht nach seinen Vorstellungen den einen Antrag abstimmen, dann würde er dafür sorgen, dass der zweite Antrag (Verlängerung eines befristeten AV, vom Dienststellenleiter bereits unterschrieben) zurückgezogen wird. Damit liefe der AV aus, was er dann natürlich "sehr bedauern" würde.

Rechtfertigt das oben beschriebene Szenario einen Ausschluss nach § 25 (1) mittels Antrag vor dem Verwaltungsgericht? Ist das Ganze nicht ein Verstoß z.B. gegen § 70 (2) oder § 71 (1)?

Natürlich kann meine Anfrage hier eine rechtliche Beratung nicht ersetzen.

Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 27.09.2013, 18:06, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (4)

Hallo Ihr Lieben,

ich bin im April diesen Jahres nach längerer Krankheit von meiner Dienststelle in den Ruhestand versetzt worden.
Nun gibt des dieses Urteil von 31.01.2013, dass auch Beamte eine Vergütung ihres nicht genommenen Urlaubs beantragen können, wenn diese nach der Erkrankung sofort in den Ruhestand versetzt worden sind und keine Chance hatten, den Resturlaub zu nehmen. Bei mir stünde noch Urlaub von 2011 offen (12 Tage), der gesamte in 2012 sowie anteilig diesen Jahres.

Da dieses Urteil noch ziemlich "frisch" ist, gibt es wohl bisher noch nicht so viele Beamte, die diesen Antrag stellen konnten.
Ich habe diesen Antrag bereits vor 3 Monaten gestellt und warte noch immer auf eine Reaktion, trotz Sachstandsanfrage.

Nun meine Frage: Gibt es bereits Jemanden (einen Beamten), egal welches Bundesland, der bereits einen solchen Antrag gestellt und auch eine Entscheidung erhalten hat?
Wahrscheinlich wissen unsere Dienststellen noch nichts damit anzufangen, weil es dies bisher noch nicht gab.

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand seine Erfahrungen mitteilen könnte.

Viele Grüße
Uli

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Geschrieben von: Gast, 26.09.2013, 16:37, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo,
Bei uns wurden vor kurzem einfach zwei Arbeiterinnen befördert zu Beiköchinnen. Sie haben keine diesbezügliche Ausbildung. Die Stellen wurden NICHT ausgeschrieben. Meine Frage lautet: Darf das im Öffentlichen Dienst so gehandhabt werden? Hätten nicht alle die Chance auf eine Bewerbung bekommen sollen? Kann ich Rechtlich dagegen Vorgehn?

Danke Für Die Antwort

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Geschrieben von: WADO, 26.09.2013, 10:06, Forum: Kämmerei, - Keine Antworten

014 Meine Frage bezieht sich auf einen Sachverhalt, in dem gem. § 33 GrdstG Grundsteuerlass für selbst genutztes Wohneigentum beantragt wird. Es wird seitens des Antragstellers ein fiktiver Mietwert berechnet. Dem gegenüber werden Ausgaben (Grundbesitzabgaben, Nebenkosten) aber vor allem Erhaltungsaufwendungen in Höhe von ca. 14.000 Euro gestellt. Die Gegenüberstellung des fiktiven Mietwertes und der Ausgaben ergibt einen negativen Betrag. Ich war bisher der Meinung, dass ein Grundsteuererlass nach § 33 GrStG nur bei vermieteten/verpachteten Objekten und nicht bei selbstgenutzten Objekten in Frage kommt. Wie ist nun mit dem Antrag umzugehen? Danke im voraus für die Hilfe.

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Geschrieben von: KassenCharly, 24.09.2013, 14:15, Forum: Kämmerei, Antworten (1)

Hallo zusammen,

zu unserem Aufgabenbereich gehört auch die Verwaltung einer Kulturstiftung. Hierbei handelt es sich um eine rechtsfähige Stiftung des öffentl. Rechts im Sinne des § 101 GO BW.

In der Stiftungssatzung wird keine konkrete Aussage zu möglichen Geldanlagen (Festgelder, nachr. Anleihen, Genussscheinen, Aktien etc.) gemacht. Es heißt nur, dass das Vermögen der Stiftung im Grundstock ungeschmälert zu erhalten ist.

Gibt es zusätzliche Beschränkungen aufgund des Gemeindewirtschaftrechts oder des Stiftungsrechtes BW?

Gruß KassenCharly

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Geschrieben von: Gast, 23.09.2013, 20:17, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Der Vorsitzende vom Prat (aus der Gruppe der Beamten) ist zurückgetreten. Es sind zwei Gruppen im Prat enthalten, so dass gem. §26 Lpersvg der Stellvertreter aus der Gruppe der tariflich Beschäftigten kommen muss und auch kommt. Nun muss jetzt ein neuer Vorsitzende gewählt werden. Dieser muss also auch wieder aus der Gruppe der Beamten kommen. Was geschieht jedoch, wenn kein anderer Beamter bereit ist sich der Wahl zu stellen? Kann dann auch der Vorsitz von einem tariflich Beschäftigten übernommen werden oder muss der komplette Vorstand neu gewählt werden? Ich wäre dankbar für eine qualifizierte Antwort.

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Geschrieben von: GV2601, 23.09.2013, 11:54, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Vom Amt ist die Kostenkalkulation 2014 für die KITA vorbereitet worden.
In der Kostenkalkulation ist die Position "Ersatzbeschaffung" aufgenommen worden.
In dieser Position sind Aufwendungen für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern über EUR 400 (GWG) in voller Höhe enthalten, obwohl diese Wirtschaftsgüter zukünftig über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden und zukünftig in der Position Abschreibung enthalten sind.
Meiner Meinung nach ist das nicht korrekt. Die Aufwendungen hätten lediglich in Höhe der kalkulatorischen Abschreibung eingearbeitet werden dürfen.
Die Mitarbeiterin vom Amt jedoch argumentiert mit der "DOPPIK" jedoch ist die Doppik doch nur der Begriff für die doppelte Buchhaltung im Kommunalwesen und dürfte doch dahingehend nicht vom aktuellen Steuerrecht abweichen.

Hat jemand Erfahrung damit?

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Geschrieben von: Gast, 23.09.2013, 10:22, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Ich bin als Personalratsmitglied an einer kleinen Gemeindeverwaltung tätig. Durch Zufall habe ich festgestellt, dass nächstes Jahr ein neuer Mitarbeiter/-in eingestellt werden soll und hierzu bereits die öffentliche Stellenausschreibung auf unserer Internetseite erfolgt ist. Bewerben kann man sich bis Anfang November 2013.
Nun meine Frage: Eine Beteiligung des Personalrates für diese Ausschreibung ist in keinster Weise erfolgt und abgestimmt worden. Wir sind noch nicht einmal darüber informiert worden, dass dies beabsichtigt wird. Welche Handlungsmöglichkeiten haben/hätten wir als PR? Ich muss auch darauf hinweisen, dass wir bereits des Öfteren erst im Nachgang von Stellenneubesetzungen erfahren haben.

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Geschrieben von: Gast, 21.09.2013, 12:28, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo!
Eine Frage, ich habe ein Attest gesendet, das ich gesundheitlich nicht in der Lage bin das Amt auszuführen, doch bis heute noch kein Antwortschreiben erhalten. Muss ich trotzdem jetzt morgen früh dort hin? ich schaff das nicht! Danke schon mal für Eure Hilfe

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Geschrieben von: Heschen, 21.09.2013, 09:35, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Guten Morgen,

vielleicht kann mir jemand von Euch bei einem Problem helfen. Bin seit Dezember 2012 im Vorstand des PR in einer Behörde in Berlin. Aktuell verhandeln wir über eine neue Gleitzeitverordnung mit dem AG. Da wir als PR einiges verändern möchten - was die Geschäftsführung natürlich nicht möchte - wollten wir zu einem bestimmten Thema der Gleitzeit die Gruppenleiter dazu befragen. Der Geschäftsleiter war darüber auch informiert. Er hat aber dann in einer Gruppenleiterbesprechung - der PRV war dabei - die Gruppenleiter dazu angewiesen, nicht mit dem PR diesbezüglich zu sprechen. Sie wären dazu nicht legitimiert. Ansprechpartner für den PR wäre einzig die Geschäftsleitung (also er).

Kann er das einfach? Haben wir nicht das Recht auf Informationgewinnung? Ich suche nun im PersVG, ob es irgendwas gibt, womit wir ihn diesbezüglich in die Schranken weisen könnten.
Wie soll eine vertrauensvolle Zusammenarbeit denn sonst funktionieren?

Bin sehr gespannt Icon_confused

Gruß Heschen Icon_wink





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Geschrieben von: Gast, 20.09.2013, 19:23, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo.
Ich bin noch keine 50 und mag mit meiner Familie in ein anderes Bundesland ziehen und dort auch arbeiten. Ich bin Beamter bei einer Berufsfeuerwehr und weiß überhaupt noch nicht wie das laufen kann; was ich wann und wo und vor allem auch wem zu erst und zu letzt mitteile(n) darf....Gibt es "Höchst-Alter"-Einschränkungen bei Versetzungen.

Vielen Dank im Voraus...


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Geschrieben von: ArazVfA, 18.09.2013, 23:21, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo,

als städtische Vollzugsangestellte muss man doch ernannt werden, oder (§ 94 Abs. 1 GemO RLP)?

Und auf Verlangen ist ein Ausweis vorzuzeigen. Dies setzt voraus, dass man auch einen Ausweis erhalten haben sollte (§ 94 Abs. 3 GemO RLP).

Wenn man nicht zur Vollzugsangstellten ernannt wurde und keinen Ausweis besitzt kann man doch eigentlich gar nicht richtig arbeiten, oder?

Fragen:
1. Steht der Vollzugsangestellten nicht dann auch eine höhere Entgeltgruppe zu?
2. Wie sieht es eigentl. rechtlich bei der Ausführung von Amtshandlungen aus?

O030

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Geschrieben von: Gast, 18.09.2013, 18:03, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,

in unserer (kleinen) Stadtverwaltung soll demnächst eine neue Person, vermute mal aus der freien Wirtschaft, in leitender Funktion eingestellt werden. Wir Angestellten sind alle im TVöD und der AG im Kommunalen Arbeitgeberverband. Die Stellenausschreibung erfolgte mit dem Hinweis "... nach TVöD...". Nun ist mir bekannt geworden, dass für die neue Stelle bisher noch keine Eingruppierung stattgefunden hat. Vielmehr wird nun ein Bewerber gesucht, der wahrscheinlich die niedrigsten Gehaltsvorstellungen anbietet. Könnte Ihr mir bitte einen Tipp geben, wie normalerweise zu verfahren ist? Hat der Bewerber nicht einen Anspruch darauf, dass zum einen die Stelle entsprechend bewertet wird/wurde und am Ende auch das entsprechende Entgelt ausgereicht wird? Danke für Eure Beiträge!

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Geschrieben von: ArazVfA, 15.09.2013, 17:15, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (4)

Hallo,

in der Stadt K (VG K) sind alle Baubetriebshofmitarbeiter in den Entgeltgruppen 3 - 5 eingruppiert. In EG 5 befindet sich nur der Baubetriebshofsleiter.

Alle haben je eine abgeschlossene Ausbildung (bsp., Elektriker, Maurer, Tischler, Garten- und Landschaftsbauer etc.).

Sieht der TVöD-VKA nicht vor, dass diese Personen in Entgeltgruppe 7 eingruppiert werden müssten?

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Geschrieben von: natura_amator, 14.09.2013, 18:45, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (5)

Hallo
man kann ja bei der Rentenversicherung neben diesen VBL Klassik noch andere Optionen abschließen. Frage! Wann lohnt sich das?
Ich bin knapp 40 und habe wegen Arbeitslosigkeit noch nicht viel in die normale Rente eingezahlt.
Im Offentlichen Dienst arbeite ich nun seit 3 Jahren. Habe ca. 1450 Euro netto im Monat.

Ich frage mich nun, ob ich da noch was zusätzlich abschließen soll....auch diese Erwerbsminderungsoption vielleicht garnicht schlecht.

Blos viel Geld will ich monatlich auch nicht weniger haben.
Kollegen meinten, diese VBL Klassik reicht vollkommen.....


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Geschrieben von: Gast, 12.09.2013, 16:10, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo
Ich habe mich intern als Beamter auf eine Stelle beworben, welche mir wie auf der Haut geschrieben ist. Ich denke ich erfülle alle Vorraussetzungen dafür.
Auf dies Stelle hatten sich 2 Interne gemeldet. Der andere hat seine Bewerbung aber zurückgezogen.
Daraufhin wurde die Stelle, trotz meiner Bewerbung extern aber nur online ausgeschrieben.
Jetzt kommen neben meiner Person noch weitere Personen zu einem Vorstellungsgespräch.
Der Hintergrund ist der, dass mein Arbeitgeber nicht will, dass ich diese Stelle bekomme.
Er hätte mich lieber auf der alten Stelle, welche ich schon über längere Zeit habe.
Ist das Rechtens??
Danke für eure Antworten!!

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