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Geschrieben von: huschkusch, 22.07.2009, 20:05, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Ein PR-Mitglied bekommt befristet eine EU-Rente. Scheidet dieses Mitglied aus dem PR aus?

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Geschrieben von: huschkusch, 22.07.2009, 20:03, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

In unserem PR sind Mitglieder aus zwei Listen. Auf einer Liste sind bei den Beschäftigten nur drei Männer, so dass es passieren kann, dass im Verhinderungsfall kein Mann nachrücken kann. Kann dann eine Frau der gleichen Liste nachrücken? Oder wie gehe ich damit um? Im NPersVG ist nur geregelt, dass (natürlich) nicht von der anderen Liste nachgerückt werden kann und eben nicht von den Beamten.

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Geschrieben von: huschkusch, 18.07.2009, 13:51, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Seit der letzten Wahl ist der ehemalige Vorsitzende nur noch "normales" Mitglied und kommt damit nicht zurecht. Er reitet auf allen Formalien, die er vorher auch nicht so eng gesehen hat, herum und schikaniert den Vorstand wo er kann. Leider sind sehr viele neue Mitglieder im PR, die sich von seiner pseudo-professionellen Art einschüchtern lassen und nicht mehr den Mund aufmachen. Wie kann man sich als Vorstand wehren? Gibt es eine Möglichkeit ihn wegen Behinderung der Arbeit auszuschließen? Kann man ihn der Sitzung verweisen, wenn er verbal den Vorstand persönlich angreift? Wer hat eine Idee wie man mit so etwas umgeht????

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Geschrieben von: baedeker, 18.07.2009, 00:01, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo!

Ich würde gerne folgenden Fall konstruieren: Ein Landesbeamter (RLP) würde in einem anderen Bundesland zum Wahlbeamten (Bürgermeister, Beigeordneter, Landrat) gewählt werden. Würde er dann seinen Landesbeamtenstatus verlieren? Kann er sich beurlauben, vom Dienst befreinen lassen? Kann er wieder in seinen alten Beruf einsteigen (nach den 8 Jahren)?

Gruß

baedeker

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Geschrieben von: nico2003, 17.07.2009, 22:25, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,
gehört der Schulhausmeister bei der Stadt Köln zum öffentlichen Dienst und gibt es da ein Sterbegeld vom Arbeitgeber ? Ich frage das, weil meine Mutter verstorben ist und Schulhausmeisterin war und ich davon absolut keine Ahnung habe, aber im TVÖD gelesen habe, dass den Kindern Sterbegeld zustehen würde.

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Geschrieben von: Gast, 17.07.2009, 17:58, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Wenn ein kindergeldberechtigtes (über 18) Kind das Geld vom Arbeitgeber direkt aufs eigene Konto bekommen möchte, stellt es einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse.

Meine Versuche beim ö.D. Hamburg Familienkasse/Kindergeldkasse, scheiterten mit der jeweiligen Antwort:" Das geht bei uns nicht!"

Hat jemand Erfahrung damit gemacht oder kann mir sagen, wen ich fragen kann. Es kann nicht angehen, daß das bei einer "normale" Familienkasse möglich ist - beim öffentliche Dienst jedoch nicht!

Danke für Antworten

Gast

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Geschrieben von: Gast, 17.07.2009, 13:31, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo,

ich bin zwar zur Zeit nicht betroffen, komme aber privat aufgrund eines Ehrenamtes viel unter Menschen und könnte mir daher vorstellen, auch irgendwann angesteckt zu werden.

Daher würde ich gerne wissen, ob ich verplichtet bin, meinem Arbeitgeber (Kommune) eine solche Schweinegrippe - Erkrankung mitzuteilen oder ob es reicht, ganz normal eine AU einzureichen.

Da das Betriebsklima bei uns miserabel ist, möchte ich vermeiden, unseren Lästermäulen noch Nahrung zu geben. Würden diese es erfahren, wären Schikane, Mobbing und Diskriminierung die logische Folge.

Grüße

Carla

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Geschrieben von: Viadma, 15.07.2009, 13:30, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (6)

Hallo,

ich wurde vor 3 Jahren mit meinem Einverständnis befristet auf eine höherwertige Stelle umgesetzt. Die Befristung läuft bis zur Rückkehr aus der Elternzeit der Vorgängerin (Beamtin). Meine alte Stelle wurde inzwischen unbefristet mit einer neu eingestellten Mitarbeiterin besetzt. Die Vorgängerin in meiner jetzigen Position kommt im September in 50 %zurück, erhebt allerdings keine Anspruch auf meine Stelle, sondern hat sich bereit erklärt, eine nicht amtsangemessene Stelle zu übernehmen. Ich bin der Ansicht, dass ich ein Recht darauf habe, dass die Befristung jetzt aufgehoben wird. So wie es aussieht, wird man mir aber eine erneute Befristung anbieten. Erklärt wurde mir, dass es ja mehrere Kolleginnen gibt, die aus der Elternzeit zurück kommen könnten und meine Stelle die einzige sei, die man für die amtsangemessen übrig hätte. Das ist so, weil alle diese Stellen, obwohl klar war, dass es sich um Elternzeitvertretungen handelt, unbefristet besetzt wurden. Mir ist der Rückweg auf meine alte Stelle verwehrt, weil ja da die neue Kollegin fest drauf sitzt. Kann mir jemand sagen, ob ich ein Recht darauf habe, die Stelle jetzt unbefristet zu bekommen oder muss ich jetzt auf dem Schleudersitz bleiben, bis eine von den Müttern sich überlegt, dass sie jetzt meine Stelle will und ich dann zwar mit Arbeitsvertrag, aber ohne Aufgabe da stehe? Wichtig wäre mir der Wegfall der Befristung natürlich auch, weil die jetzige Stelle eine EG höher ist. Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.

Grüße!

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Geschrieben von: Gast, 06.07.2009, 20:31, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo zusammen,

eine dringende Frage an euch: Ich bin zur Zeit unbefristet im öffentlichen Dienst beschäftigt. Ich würde mich aber gerne auf ein anderes Stellenangebot im öffentlichen Dienst bewerben. Erfährt mein jetziger Arbeitgeber von der Bewerbung? Ich denke mir, die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes werden zentral verwaltet und somit ist es möglich, dass mein jetziger Arbeitgeber von der Bewerbung erfährt, oder? Danke für die Antwort!

(eine Versetzung o.ä. ist nicht möglich)

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Geschrieben von: Kiwi, 06.07.2009, 17:23, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo,
ich bräuchte mal Hilfe von einer oder einem Personaler.D020
Ich wurde im September 2006 stellv. Abteilungsleitung, was eine Höhergruppierung ab Januar 2007 von EG 9 in EG 10 (TVÖD-Kommune West) zur Folge hatte.
Auf mein Drängen hin wurde nun die Stelle neu bewertet, mit folgendem Ergebnis, lt. BAT Vergütungsgruppe IV mit Bewährungsaufstieg (4 Jahre) in VG III.
Die Überleitungstabelle (TVÜ) sieht in diesem Fall in EG 11 vor, oder?!
So und nun zu meiner Frage, nachdem nun die Stelle neu bewertet wurde ab wann ist denn dann auch EG 11 vom Arbeitgeber zu bezahlen?
Und wie verhält es sich denn mit dem Bewährungsaufstieg, gibt es diesen noch im TVÖD?
Wäre prima wenn sich jemand dazu melden könnte!
Viele Grüße
Kiwi

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Geschrieben von: Gast, 30.06.2009, 21:15, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo,

bei uns wird die Bildung eines Hausmeisterpools für alle städtischen Gebäude erwogen.

Ich würde mich gerne informieren und suche dazu nach einem Muster für eine Dienstanweisung bei einem Hausmeisterpool. Kann mir evtl. jemand eine solche Dienstanweisung bereitstellen ?

Grüße

Wolfgang

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2009, 12:03, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Hallo,
ich bin im Gebiet TVÖD-Ost in einer Kommune beschäftigt. Seit Mai wurde ich von der VG 9 in die VG10 höhergestuft. Der Freude folgte nun die Ernüchterung, denn gleichzeitig verringerte sich die Stufe von 5 auf 4. Die Folge ist, dass ich nur durch eine Besitzstandszulage und einen TVÖD Garantiebetrag auf 60 EUR mehr brutto komme. Wieviel davon netto übrigbleibt ist ja leicht vorzustellen. Meine Frage lautet nun, ist das normal, dass die Stufe 8 (früher war das ja eine Altersstufe) nach dem TVÖD bei Höhergruppierung zurückgesetzt wird ???

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Geschrieben von: Gast, 26.06.2009, 14:29, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (1)

"Wer kommunalpolitisch als Stadtrat oder Gemeinderat Verantwortung übernimmt, der macht das ehrenamtlich – keineswegs aber zum Nulltarif. Schließlich opfert ein Ratsmitglied jede Menge Zeit zum Wohle seiner Kommune. Wie viel Entschädigung die Ratsmitglieder dafür letztendlich erhalten, das regelt jede Gemeinde mittels einer örtlichen Satzung. Dort sind Pauschalen, Sitzungsgelder oder Fahrtkosten und Regelungen zum Verdienstausfall festgelegt. Die RNZ hat sich umgehört, was den 17 Gemeinden rund um Heidelberg das Ehrenamt ihrer Stadträte wert ist."

Link: http://www.rnz.de/RNZ_HDKreis/00_2009062...raete_.php

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Geschrieben von: wasserwart, 25.06.2009, 16:42, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,
ich bin ein neues Personalratsmitglied und wir behandeln soeben die Eingruppierung einer neu zu besetzenden Stelle. Diese Stelle soll laut Bürgermeister und Geschäftsführung folgende Aufgaben erledigen: Schreibkraft (Phonodiktat), Vorzimmer und Empfangsdame des Bürgermeister, Verwalten der Gemeindlichen Internetseite, Betreuung des Gemeindeblattes.
Laut Geschäftsführer und BGM ist die Eingruppierung in der Lohngruppe 3, eine Tätigkeitsbeschreibung gibt es nicht (so wie alle unsere Arbeitsplätze keine haben). Wir als Personalrat haben unsere Zustimmung zu der Neueinstellung verweigert. Kann mir jemand sagen, ob diese Eingruppierung rechtens ist und wie unsere weitere Vorgehensweise sei sollte ???
PS: Der Geschäftsführer(Beamte) hat die höchste Besoldung A13 und alle "normalen" Beschäftigten sind nach unserer Meinung total unterbezahlt... Lohngruppe 2, höchstens aber die 3 für eine ausgebildete Verwaltungsfachangestellte.
Grenzt das nicht schon an Betrug???

MfG Wasserwart

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Geschrieben von: Gast, 24.06.2009, 21:20, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Ich arbeite derzeit in einer Kommune (E10 Stufe 3) und beabsichtige zu einer Stelle vom Bund zu wechseln (E9). Gibt es die Pflicht zur Anerkennung von Arbeitszeiten aus der Kommune, oder wäre eine Einstufung über die Stufe 1 hinaus nur ein freiwilliges Zugeständnis?


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