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Moin moin, seit Jahren und bis vor kurzem nahm die Gesamtfrauenvertreterin an den GPR-Sitzungen teil.
Vor kurzem nun wurden einige Herrschaften vom GPR von ihr richtig doll "angepißt"
Die Retuorkutsche folgte auf dem Fuße.
Mit der Begründung, sie hätte laut PersVG kein Anwesenheitsrecht wird sie jetzt von allen künftigen Sitzungen ausgeschlossen.
Nun meine Frage.
In dem die Gute an den Sitzungen teilgenommen hatte, wurde ja gegen das PersVG verstoßen. Richtig?
War denn durch die rechtswidrige Anwesenheit der Gesamtfrauenvertreterin die Nichtöffentlichkeit gewahrt? Auch wenn sie auf den § 11 "vergattert" wurde?
Und wenn die Nichtöffentlichkeit nicht gegeben war, wie sieht es denn in dem Fall mit der Rechtswirksamkeit der Beschlüsse aus?
Vielleicht ist hier jemand so "sattelfest", daß er mir eine kompetente Antwort geben kann.
Und wenn sich hier jemand aus dem Gremium wiedererkennt, schönen Gruß bis zur nächsten Sitzung. :-)))
VG
Icke
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Im konkreten Fall geht es um Zuschüsse, die unsere Musikschule von der Gemeinde bekommt. Konkret: Der Gemeinderat hat im April 2007 beschlossen, daß die Schule eine Erhöhung des Zuschussbetrages um 10% innerhalb von 3 Jahren bekommt. Jetzt fiel es den Damen und Herren des Gemeinderates ein, diese Erhöhung einfach weg zu lassen. Seht hier:
Meine Fragen dazu:
1. Wie verbindlich sind die Ratsbeschlüsse des Gemeinderats?
2. Ist die Rücknahme bzw. Aufhebung eines Ratsbeschlusses rechtlich zulässig?
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Hallo Gast,
ich bin Vollzugsbeamter, 55 Jahre alt und leide unter einer Psychose sowie unter schweren orthopädischen Erkrankungen. Auch bei mir hat der Amtsarzt dauerhafte Dienstunfähigkeit festgestellt, so dass nun eine Untersuchung bei der ZMU in Mainz ansteht. Deshalb die Frage. Wie geht die Untersuchung dort von statten. Muß ich ärztl. Unterlagen mitnehmen? Fordert die ZUM die ärztl. Unterlagen von mir an? Gibt der Amtsarzt die Unterlagen von mir weiter? Muß ich eine Schweigepflichtsentbindung vornehmen?
Für die Beantwortung der Fragen wäre ich sehr dankbar.
Grüße
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Hallo zusammen,
die BLV wurde neu gestaltet und ich lese überall, das die Voraussetzungen für den Laufbahnwechsel gelockert wurden. Hierzu folgende Frage: Ich bin 34 J. alt und habe im Rahmen einer Insichbeurlaubung nun 7 Jahre erfolgreich (gute Beurteilungen) im gehobenen Dienst gearbeitet (Bea im mittlereren Dienst). Besteht nun eine Möglichkeit bzw. ein Anspruch auf einen Aufstieg außerhalb der Insichbeurlaubung?
Danke im voraus für die Antworten
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Hallo,
ich habe einige Fragen zum Beamtenverhältnis, die ich leider nicht richtig oder nur unvollständig beantworten kann.
Es wäre super, wenn mir einige von euch etwas helfen könnten.
Vielen Danke schonmal im Vorraus.
Hier die Fragen:
Nach welchen gesetzlichen Bestimmungen regelt sich das Beschäftigungsverhältnis?
Was ist eine Probezeit – bei Angestellten und Beamten?
(Hier bin ich mir nicht ganz sicher, ob die Probezeit "Beamte auf Widerruf" ist?!?!)
Gelöbnis/Diensteid – wer muss was ablegen und was bedeutet das?
Nach welchen Vorschriften erfolgt die Bezahlung der Beamten und der Angestellten?
glG
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Hallo!
Ich bin auf der Suche nach der Vorschrift, wonach ich HH-Bescheinigungen kostenfrei ausstellen kann.
Wenn ich mir die Homepages der verschiedensten Gemeinden betrachte, stelle ich fest, dass hier völlig unterschiedlich verfahren wird.
Wer kann mir helfen?
Besten Dank im Voraus.[/size][/font]
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Hallo und guten Abend,
ich bin Angestellter einer Kommunalverwaltung und zur Zeit in der Entgeltgruppe 5.
Evtl. gibt es nun die Möglichkeit den 2. Angestelltenlehrgang zu absolvieren.
Gibt es im Zuge dessen bzw. sonst eine Möglichkeit ins Beamtenverhältnis zu wechseln?
Wenn ja, wie müsste das ablaufen?
Vielen Dank und guten Abend
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Hallo zusammen,
am Montag waren noch die Reststimmen von der Kommunalwahl auszuzählen. Deshalb konnte ich nicht zum Dienst erscheinen. Ist es irgendwo gesetzlich geregelt, dass ich für diesen Tag Sonderurlaub bekommen kann?
lg. micha
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Hallo,
ich bin 29 Beamter im gehobenen Dienst, schwerbehindert, leider nach vier Jahren immer noch auf Probe und stehe kurz vor der Entlassung.
Meine Frage: Kann man ohne weiteres von der gehobenen Laufbahn in den mittleren Dienst wechseln oder ist das nicht möglich?
Stichwort: Fürsorgepflicht des Dienstherren
Vielen Dank!
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hallo zusammen
ich habe eine frage. ich bin im Juni 2003 aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden. Ich habe eine Abfindung erhalten da ich eine stelle freigemacht habe. Im Juli 2009 habe ich an einer anderen Einrichtung die Möglichkeit eine Stelle zu besetzen. Könnte es irgendwelche Probleme wegen der damaligen Abfindung geben? Kann es passieren, dass ich im schlimmsten Fall nie wieder im Öffentlichen Dienst arbeiten darf- wegen dieser damaligen Abfindungszahlung oder basiert so eine Zahlung auf den jeweiligen Stellen.
Die jetzige Stelle wurde auch neu geschaffen, ich nehme nicht den Platz eines anderen ein, falls das relevant ist.
so ich hoffe, das war nun nicht zu konfus. ich würde mich über antworten sehr freuen, da ich dann hoffentlich ein wenig ruhiger bin, denn diese neue stelle wünsche ich mir sehnlich.
vielen dank + viele grüße
bocci
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Kann ein Stellvertreter nachnominiert werden, wenn z. B. der Voristzende und der 2. Stellvertreter für längere Zeit ausfallen? Wenn ja, wie würde das ablaufen??
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Hallo zusammen! Schön, dass ich Euch gefunden habe!!
Hab da gleich mal eine Frage: Mein Mann ist Handwerker, also "Arbeiter", im ÖD (Staatstheater), schon seit 20 Jahren. Der Arbeitsvertrag besteht zwischen ihm und dem Bundesland.
Nun fällt irgendwelchen neuen ltd. Angestellten ein, seine Tätigkeit zu kontrollieren. Er und 2 seiner Kollegen (d.h.: 3 von ca. 500 MA's) sollen also einen Tätigkeitsnachweis führen. Ohne Begründung, ohne Rücksprache mit dem Personalrat, noch Genehmigung durch selbigen, und das ganze "ab sofort"! Alles nur mündlich...
Kann mir jemand sagen, welche Rechte und Pflichten dahingehend Arbeitgeber UND Arbeitnehmer haben?
Vielen Dank schonmal für Eure/Ihre Antworten!!
Beste Grüße, U.D.
P.S.: MA = Mitarbeiter
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Wie informiert Ihr Eure Kollegen und Kolleginnen über Eure Personalratsarbeit? Welche Kommunikationsinstrumente stehen Euch zur Verfügung und wie wird das bei Euch in der Praxis gehandhabt?
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Eine neue Wählervereinigung tritt in Dusburg zur Kommunalwahl 2009 an. Wahlwerbung:
"Junges Duisburg ist ein Zusammenschluss von jungen, interessierten Duisburgerinnen und Duisburgern, die aktiv daran mitarbeiten wollen, dass sich unsere Stadt in einem positiven Sinne weiterentwickelt. Entscheidungen für Stadt und Bezirke können nicht allein von altvorderen Politikvertretern getroffen werden. Stattdessen ist eine ausgewogene Mischung zwischen Jugendlichkeit und Erfahrung nötig, um jeden Duisburger anzusprechen und seine Probleme nachvollziehen zu können. Deshalb wollen wir uns stark machen für die Interessen der jungen Duisburger, die bislang – zumeist nicht nur politisch - sträflich vernachlässigt wurden. Junges Duisburg – packen wir’s an! "
www.junges-duisburg.de
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Hallo,Ihr Lieben.
Ich habe da ein Problem.
Da ich meinen Beruf als Strassenwärter nicht mehr ausüben darf,droht mir wahrscheinlich die Kündigung.
Ich bin 50% Schwerbehindert und möchte aber wenn möglich im Ö.D. bleiben.
Eine Anfrage bei unserem Personalchef ergab, dass eine Innerbetriebliche Umsetzung nicht möglich sei!!
An wen kann ich mich nun wenden?
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