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Geschrieben von: Gast, 25.08.2009, 09:09, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo! Es wäre schön, wenn mir hier jemand bei meinem Problem weiterhelfen könnte, ich komme einfach auf keine Lösung:
Eine Mitarbeiterin geb. 13.10.44 geht mit 31.10.09 in Altersrente. Unser Programm rechnet Ihr den gesamten Jahresurlaub.
Ist dies richtig? Hat man bei Rentenbeginn mit dem 65. Lebensjahr Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub? Gibt es einen Unterschied, ob man im ersten oder zweiten Halbjahr ausscheidet?
Wo finde ich den gesetzlichen Hintergrund dazu? Gibt es einen Unterschied, wenn der Mitarbeiter schon vorzeitig, also vor 65, in Rente geht?
Vielen herzlichen Dank im voraus.

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Geschrieben von: Manager, 24.08.2009, 23:31, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (12)

Nach dem Alten BAT ist man nach 15 Jahren im Öffentlichen Dienst unkündbar. Wie sieht das bei mir aus? Ich war 11 Jahre bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts beschäftigt, die aber ausdrücklich nicht nach einem Tarifvertrag gezahlt hat (meine Frau bekam als Beamtin auf Zeit aber nur den halben Verheiratetenzuschlag mit dem Hinweis Körperschaft des ÖR ist ÖD egal wie sich das Gehalt zusammensetzt). Nun bin ich seit 9 Jahren bei einem Kommunalen Unternehmen beschäftigt (GbR): Gesellschafter sind Stadt und Landkreis und zwei Körperschaften des Öffentlichen Rechts.
Bin ich nun schon unkündbar??

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Geschrieben von: huschkusch, 19.08.2009, 20:31, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

In welcher Form muss der Vorstand den anderen Mitgliedern Unterlagen, die er von der Dienststelle bekommen hat (Antragsschreiben usw.) zugänglich machen. Kann ein einzelnes Mitglied Kopien davon verlangen? Bisher wurden diese Schreiben in der Sitzung verlesen, Fragen beantwortet und dann abgestimmt.

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Geschrieben von: Gast, 19.08.2009, 11:30, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

ein Beamter wurde am 1.4.09 vom Bund zur Stadt abgeordnet. Er soll zum 1.10 versetzt werden. Derzeit erhält er A 11. Ab 1.10. soll er nach A 10 rückgruppiert werden, da die Stelle nicht mehr hergibt. Damit ist er einverstanden (da er hier in der Gegend bleiben möchte).
der Bund will dem Beamten die Ernennungsurkunde am 30.9. übergeben mit Wirkung vom 1.10.
geht das überhaupt? ab 1.10. sind wir doch Dienstherr. Ist die Ernennung dann nicht nichtig? Wäre es nicht richtiger, wenn der Beamte mit Wirkung vom 30.9. herabgruppiert wird.
Bitte dringend um Antworten.
Vielen Dank.

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Geschrieben von: Gast, 18.08.2009, 22:39, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (2)

Die Stadt Hof in Bayern will es am 27.09.09 wissen: Die Bürger sollen neben den 2 Kreuzen der Bundestagswahl noch über 3 Bürgerentscheide (1 Bürgerbegehren, 2 Ratsbegehren) abstimmen.

Nachdem eine Bürgerinitiative ein Bürgerbegehren erwirkt hat, hat der Stadtrat schnell noch zwei Ratsbegehren angehängt. Die Fragestellungen der Ratsbegehren haben es in sich, sorgen für massive Beschwerden über "bewusste Verwirrung der Wähler", "primitive Wahlmanipulation" und "Betrug".

Und dies zurecht, hier sind die Fragen im Worlaut:

Frage 1 (Ratsbegehren 1): Sind Sie dafür, dass die Hofer Innenstadt mit einer Neugestaltung der Freiflächen und dem weithin Beachtung findenden Konzepts des "Hofer Himmels" schrittweise aufgewertet wird und damit das Oberzentrum Hof insgesamt gestärkt und ein Alleinstellungsmerkmal für Jahrzehnte geschaffen wird ? Ja / Nein

Frage 2 (Bürgerbegehren): Sind Sie dafür, dass die Hofer Innenstadt aufgewertet wird ohne dass ein Dach wie der zur Zeit geplante "Hofer Himmel" errichtet wird ? Ja / Nein

Frage 3 (Ratsbegehren 2): Stichfrage: Werden die beim Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer nicht miteinander zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten ? Bürgerentscheid 1 / Bürgerentscheid 2


Man macht den Bürgerentscheid hier zu einer Farce. Hier werden Fragestellung, Begründungen und Bewertungen vermengt; ferner soll der Wähler mit den 2 komplizierten Ratsbegehren verwirrt werden. Bleibt zu hoffen, dass die Bürgerinitiative mit ihrer Beschwerde bei der Regierung in Oberfranken oder beim Verwaltungsgericht Recht bekommt !

Links:
http://www.kanal8.de/default.aspx?ID=178...ews=498859
http://www.frankenpost.de/nachrichten/ho...90,1069976

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Geschrieben von: Gast, 18.08.2009, 21:43, Forum: Beamte, - Keine Antworten

Sylvia Erwin von LexisNexis beschreibt die möglichen Folgen der Einleitung von Disziplinarverfahren gegen 750 Lehrer durch das Land Bremen. Die Lehrer hätten während der letzten Tarifverhandlungen gestreikt, nachdem sie von ihrer Gewerkschaft "Erziehung und Wissenschaft" dazu aufgefordert worden seien.

Erwin bezweifelt jedoch, dass Streikverbot im deutschen Beamtenrecht noch rechtlich haltbar ist. In Europa bestehe ein Streikverbot nur noch in der Türkei und in Deutschland. Das türkische Streikverbot sei bereits vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausgehebelt worden....

Kommt es nun auch in Deutschland zum Prozess, dann könnten unter Umständen auch deutsche Beamte über den EuGH ein Streikrecht erwirken.

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Link: http://www.lexisnexis.de/aktuelles/betri...-in-bremen

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Geschrieben von: Gast, 17.08.2009, 13:22, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo zusammen!

Ich bin seit ca. 5 Jahren in unbefristeter Anstellung im öffentlichen Dienst beschäftigt, möchte mich aber gerne anderswo hin bewerben.
Nun meine Frage: Grundsätzlich gilt bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 5 Jahren eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Besteht diese auch, wenn man quasi vom öffentlichen Dienst in den öffentlichen Dienst wechselt?

Schöne Grüße und vielen Dank schon mal.

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Geschrieben von: WalterLewin, 16.08.2009, 14:51, Forum: Landesbeamte, - Keine Antworten

S10347

Ich möchte mich als Gymnasialehrer (insbesondere) in den Bundesländern Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein bewerben (mit 2.SE). Ich bin 34 Jahre alt. Viele meiner Bekannten sind schon länger als Lehrer in diesen Bundesländern beschäftigt und wurden nach Lebensalter und nicht nach Dienstalter eingestuft. Im Internet habe ich gelesen, dass die Einstufung nach Dienstalter vollzogen wird. Bei mir würde das eine Gehaltseinbuße von 800Euro bedeuten.
Weiß jemand, was nun stimmt, oder ob sich etwas geändert hat? Und kann mir vielleicht auch jemand über diesbezügiche Unterschiede der einzelnen Bundesländer sagen?

Vielen Dank und Grüße
Walter

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Geschrieben von: Gast, 15.08.2009, 11:26, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

ich habe meine Ausbildung im öffentlichen Dienst gemacht und werde nächstes Jahr zum 1.9.2010 als Inspektoranwärter beginnen.

Insgesamt habe ich dann ~ 53 Kalendermonate im öffentlichen Dienst gearbeitet, welche ja auch später auf das Ruhegehalt angerechnet werden.
Ich möchte nun wissen, ob sich die 53 Monate im öffentlichen Dienst auf die Besoldung auswirken, da es meines Wissens nach vor Kurzem eine Änderung der Vorschrift gegeben hat.

Wenn ich nach der anschließenden Ausbildung zum Inspektor nun insgesamt 89 Kalendermonate (~ 7 Jahre) im öffentlichen Dienst tätig bin müsste sich das doch eigentlich auch auf die Besoldung auswirken oder bin ich hier auf dem Holzweg?

Für Antworten bin ich sehr dankbar :-)
MfG

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Geschrieben von: Gast, 12.08.2009, 18:00, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), - Keine Antworten

Und hier noch ein Artikel aus der BILD:

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB), der z.B. Apotheker, Anwälte, Ingenieure oder Ärzte vertritt, fordert lt. BILD eine Urlaubssperre für die Angestellten und Beamten in den Bauämtern und Planungsämtern der Kommunen und Länder.

Als Begründung wird ein zu zögerlicher Beginn der Baumaßnahmen aus dem Konjunkturpaket II genannt, in den Behörden herrsche ein Bewilligungsstau.

Mein Kommentar: Wenns im Einzelfall hilft, dann ja. Aber es hätte doch jedem Verständigen Politiker von vorneherein klar sein müssen, dass die Kommunen komplexe und teure Sanierungmaßnahmen oder Investitionen nicht mal eben aus dem Boden stampfen können. Schließlich muss man sowohl geltendes Recht einhalten (z.B. Vergaberecht, Planungsrecht, Baurecht) als auch dem Bürger gegenüber rechtfertigen, die Mittel sinnvoll und effizient eingesetzt zu haben.

Etwas anderes: Warum zahlen die freiberufler eigentlich keine Gewerbesteuer ? Icon_neutral

Link: http://www.bild.de/BILD/politik/2009/08/...eamte.html

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Geschrieben von: Anne, 11.08.2009, 23:04, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Wer kann mir beantworten wieviel Arbeitszeit ein Ersatzmitglied (2. Platz Liste ) für Personalratstätigkeit verwenden darf. Ist dies außerdem in einer Stellenbeschreibung zu berücksichtigen?
Danke.

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Geschrieben von: Gast, 08.08.2009, 12:39, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

BILD hetzt mal wieder gegen Arbeitnehmer und Beamte des Öffentlichen Dienstes. Natürlich beruft sich BILD dabei auf "Wirtschaftsexperten" (ein Herr Boss vom "Kieler Instituts für Wirtschaftsforschung, IfW)":

Aufgrund der hohen Staatsverschuldung müsse es bei Löhnen und Gehältern im öffentlichen Dienst sowie bei den Renten zu 4 Nullrunden kommen. Ferner sollten öffentliche Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser oder Stadtwerke) verkauft werden. Schließlich müssten öffentliche Leistungen wie zum Beispiel Betreuungsangebote für Kindergärten abgebaut werden.

Meine Meinung: Schon kurz nach dem Höhepunkt der Finanzkrise, in der sich Wirtschaft und Banken flehend an den Staat und seine Staatsdiener gewandt hat, um das System zu retten, trauen sich die unbelehrbaren Neoliberalisten wieder hervor und verbreiten die gleichen platten Parolen ("Privat vor Staat", "Nullrunden für den Öffentlichen Dienst" usw) wie zuvor.

Die Neoliberalisten stammen übrigens vom Kieler Instituts für Wirtschaftsforschung (IfW), das als "Stiftung des öffentlichen Rechts" des Landes Schleswig-Holstein selbst prächtig von unserem Staat profitiert. Hier sollte man gleich mit der Privatisierung anfangen und das Institut in eine steuerpflichtige private GmbH umwandeln.

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Geschrieben von: Mumie, 08.08.2009, 10:45, Forum: Fortbildung, Antworten (3)

Hallo,

vor ca. 2 Jahren habe ich über den VL II den staatl. geprüften Verwaltungsfachwirt bestanden. Leider ist seit dem nichts passiert. Offensichtlich sind die großen Versprechungen bei der Einführung in die Schulung (die höheren Dienste sind ausgedünnt, hier haben Sie die Chance dann eine Stelle zu erhalten) für die Miau. Mich würde interessieren, wie es anderen gegangen ist bzw. was habt ihr getan, um nach eurer zusätzlichen Ausbildung auch eingesetzt zu werden. Wozu habe ich mir dann 2,5 Jahre mit Klausuren und Prüfungen um die Ohren geschlagen ?

Gruß
Mumie

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Geschrieben von: Mumie, 08.08.2009, 10:29, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo an Alle,

ich benötige Info´s über die Reihenfolge (falls vorhanden) über die Mitteilungs- bzw. Informationspflichten des AG. Folgendes: Auf Grund einer Stellenausschreibung wurden in Frage kommende Bewerber eingelanden. Davon sind zwei schwerbehindert mit 50 GdB. Nun wurden die Einladungen geschrieben und kurz vor dem Absenden erhielt der AG ein Urteil, in dem nach § 82 SGB IX zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden muss. Diese hätte die Folge, dass noch ein weiterer Bewerber eingeladen werden müsste. Diese Urteil gab mir mein AG unmittelbar nach dem er es selber erhalten hat, der VdS nicht mehr im Haus war, mit der Bitte um meine Meinung. Ich habe also das Urteil studiert und habe sofort am nächsten Tag den VdS informiert. Dieser kam sofort in Rage und meinte, dass er erst mal informiert werden müsse usw. Daher meine Frage: Ist Euch bekannt, ob bei Informationen zu Angelegenheiten der Schwerbehinderten Menschen der VdS vor dem PR informiert werden muss? Leider gibt es da ein paar Kommunikationsschwierigkeiten, da der VdS Gespräche zu Personaleinzelangelegenheiten auch teilweise durchführt ohne den PR vorher oder nachher zu informieren. Gedroht wird eigentlich immer nur damit, dass jede Abstimmung blockiert werden könne.

Gruß
Mumie

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Geschrieben von: Gast, 07.08.2009, 13:27, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Ich habe ein Diplom an einer Hochschule für öffentliches Recht gemacht und überlege, ob ich jetzt ein Master (an einer Hochschule, von FIBAA akkreditiert) machen soll.

Inzwischen habe ich rausgefunden, dass Leute mit Masterabschluss von jedem Bundesland unterschiedlich behandelt werden, was das Gehalt angeht. Manche Bundesländer z.B. Bayern sollen mit dem Abschluss gleich in den höheren Dienst eingruppieren, andere dagegen z.B. Baden-Württemberg angeblich sogut wie gar nicht, sondern nur in E9.

Kennt sich jemand mit dem Thema Master-Abschluss - Eingruppierung im öffentlichen Dienst aus? Gibt es da unterschiede zwischen Arbeitgebern Kommune-Land-Bund? Oder liegt es wirklich an dem dem Bundesland, in dem man arbeitet? Irgendwelche Änderungen von Laufbahnverordnungen/TV-L/TVÖD in Planung?

Vielen Dank.
Gruß
OR

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