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Geschrieben von: Rheinländer_88, 01.11.2009, 18:51, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo,

ich überlege zur Zeit, ob ich eine Laufbahn im öffentlichen Dienst einschlagen soll, habe mich auch schon umfangreich informiert, aber trotzdem leider auf ein paar Fragen keine Antworten gefunden.

Man versichert sich ja privat als Beamter, und man liest immer wieder, dass 50% der Krankheitskosten übernommen werden. Aber genau mit dieser Formulierung habe ich Probleme... z. B. an Hand dieses Beispiels :

Krankenversicherung für Beamte bzw. alle Personen mit Beihilfeanspruch
* Ambulante Behandlung beim Arzt oder Heilpraktiker
* Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie
* Zweibettzimmer und Chefarzt
* Schutz bei Auslandsreisen

Ich habe gelesen, dass sich ein 30-jähriger Beamter mit 50% Beihilfe in NRW für 200 € im Monat versichern lassen kann. Aber was heißt das jetzt genau, bekomme ich genau die Hälfte von meinem potentiellen öffentlichen Arbeitgeber bezahlt, also 100 € ?

Das verwirrende Wort für mich sind halt die "Krankheitskosten", da man in der PKV ja zwar seine Rechnungen erst selber begleichen muss und es sich danach von seiner Krankenkasse zurückholt, aber im Prinzip werden die Krankheitskosten ja doch über die Versicherungsbeiträge finanziert, da man sich das "vorgestreckte" Geld anschließend bei seiner Versicherung zurückholt...

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet !
MfG Thomas

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Geschrieben von: Gast, 31.10.2009, 12:06, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo !

Ich fange zum 1.12 diesen Jahres eine Stelle zum Justiz-Helfer ( Vorstufe zum Justizwachtmeister) an und wollte mal fragen , ob ich damit automatisch Angestellter oder Arbeiter im Öffentlichen Dienst bin?

MFG Marcus

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Geschrieben von: Gast, 30.10.2009, 22:44, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Ein Beamter (i.d.F. ein Lehrer) darf einen Politiker nicht "Spaltpilz" und "böshaft ignorant" nennen.

Das meinte zumindest die Bezirksregierung Münster, die dem Lehrer eine Rüge erteilt hatte (mit Eintragung in die Personalakte). Im folgenden Prozess schloss sich das Verwaltungsgericht Münster der Auffassung der Bezirksregierung an (das Urteil ist aber noch nicht rechtskräfrig).

Kommentar: Mit diesem Urteil will man Beamte offensichtlich mondtod machen und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entziehen. Zurecht weist der Lehrer darauf hin, dass mit dem Urteil der „Weg zurück in den Obrigkeitsstaat“ angetreten wird. Ich kann den Lehrer nur ermutigen, gegen das Urteil vorzugehen.

Link: http://www.wz-newsline.de/?redid=663828

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Geschrieben von: Zandel, 30.10.2009, 10:11, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo ihr lieben,

ich habe mal eine allgemeine Frage! Mich interessiert es brennend, wie der AL I und AL II in anderen Bundesländern so abläuft und wie die Voraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang sind!

Ich kann derzeit nur von Bayern sprechen.

Danke für eure Hilfe

Sandra

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Geschrieben von: MarcelW, 29.10.2009, 15:19, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo an das Kommunalforum,

hab mich vor Kurzem bei euch angemeldet und schon in den ein oder anderen Thread hereingeschnuppert. Feststellen konnte ich, dass es anscheinend die gleichen Probleme in jeder Behörde gibt Wink

Ich möchte euch mein Problem schildern und hoffe, dass sich jemand dem annehmen kann und Tipps für mich hat.

Also:

Ich bin in einer Stadtverwaltung, in der ich auch zum Vfa ausgebildet wurde, als Sachbearbeiter im Gebäude- u. Liegenschaftsamt tätig. Eingruppiert wurde ich nach Ende der Ausbildungszeit mit einer VG VII (E5) mit der dazu passenden Arbeitsplatzbeschreibung. Leider hatte ich nie eine Kopie davon. Die darin enthaltenen Tätigkeiten wurden aber nie von mir ausgeübt.
Da ich aber wusste, dass meine aktuellen Tätigkeiten, welche ich mittlerweile seit 2007 gut ausübe, weitaus höher einzugruppieren sind als die übergeleitete E5, erarbeitete ich mit meiner Amtsleiterin eine aktuelle, passende APB. Nach einigen Gesprächen mit Leuten, die etwas mehr Ahnung von Eingruppierung haben als ich, beantragte ich die Höhergruppierung in die uns schlüssigen VG. Leider entsprechen die Kenntnisse der Leute keiner, derer die Stellen tatsächlich bewerten.

Mittlerweile hab ich auch mitbekommen, dass hier im Forum sehr viel Kompetenz steckt. Deshalb wollt ich mich nicht scheuen zu fragen, ob sich wer meinereiner annimmt und eventuell mal über die APB schauen kann und seine Meinung dazu kundtut. Das dies alles nur faktisch und ohne Hintergrundwissen stattfindet, ist mir bewusst. Es wäre trotzdem eine große Hilfe und ein Anhaltspunkt für mich.

Melden könnt ihr euch auch gern per Mail oder PM.

Ich danke euch schonmal im Voraus.

MarcelW

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Geschrieben von: Wolfgang Schröder, 28.10.2009, 09:43, Forum: Kommunalpolitik, - Keine Antworten

Die neue Bundesregierung muß bis zum 31.12.2010 die Neuorganisation der Zuständigkeiten im Rahmen des SGB II nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vornehmen.
Mich würde interessieren, ob es hierzu auf kommunaler Ebene schon Überlegungen gibt, wie z. b. mit dem Personal umgegangen werden und wie die Aufgabenerledigung bürgerfreundlich sichergestellt werden soll.
Es ist m.E. davon auszugehen, das auf die Kommunen, die eine ARGE haben, in erheblichem Umfang Personal werden zurücknehmen müssen. Nur mit KdU und einmaligen Leistungen können die Rückkehrer nicht beschäftigt werden.

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Geschrieben von: Gast, 25.10.2009, 20:59, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (1)

Hallo,

ich habe mich für die Ausbildung zur Diplom-Verwaltungswirtin in Hessen beworben und bin nun Anfang November zum mündlichen Auswahlverfahren eingeladen. Ich suche im allgemeinen einfach nach ein paar Erfahrungen. Wie es ausschaut, erfolgt erst eine Gruppenaufgabe und dann ein Einzelgespräch. Wer hat schon einmal an solch einer Gruppenaufgabe teilgenommen und kann sich noch an sein Thema erinnern?
Vielen Dank schonmal im Voraus.
lg

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Geschrieben von: soldat1983, 24.10.2009, 20:15, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo, ich möchte mich zunächst kurz vorstellen, ich bin z.Z. 26 Jahre alt und bis Ende diesen Jahres als Soldat bei der Bundeswehr tätig. Mein letztes Gehalt wird A5 Stufe 3 sein. Mir strebt nächstes Jahr entweder die Ausbildung in der allgemeinen Verwaltung oder in der Steuerverwaltung vor. Beides sind Ausbildungen auf Landesebene und werden auch dementsprechend besoldet.
Nun zu meiner eigentlichen Frage, während damals die Stufen ja nach dem Alter bemessen wurden, ist dieses ja nun nicht mehr der Fall. Bedeutet das im Umkehrschluss das jeder der eine Ausbildung im nichttechnischen, mittleren Dienst macht mit der Besoldung A6 Stufe 1 anfängt unabhängig des bereits erreichten Alters und evtl. vorheriger Beschäftigungen im öffentlichen Dienst oder wie ist das geregelt?
Währe nett wenn mir das jemand erklären könnte denn ich selber werde leider aus dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz so recht nicht schlau. D020
Vielen Dank.

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Geschrieben von: Regensburg, 22.10.2009, 13:01, Forum: TVöD, Antworten (8)

Servus,

ich bin momentan im ewo in eg 5 stufe 2. ab nov in eg 5 stufe 3. hab im august 07 ausgelernt, seit dem in dieser gruppe. bin im ewo seit anfang 07. möchte nun in rg 6, meine kollegin ist dort eingruppiert. mein chef meint, er muss 6 jahre warten, bis er mich in eg 6 eingruppieren kann. stimmt doch nicht, es gibt doch im tvöd mit 20% selbstständiger arbeit und der benötigten ausbildung. das alles habe ich ja dank meiner verwaltungsangestelltenausbildung. eine stellenbeschreibung gibt es bei uns nicht. was kann ich dagegen machen? bitte um hilfe

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Geschrieben von: Gast, 21.10.2009, 15:40, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Ich bin derzeit Beamter auf Lebenszeit im mittleren Dienst bei einer Gemeinde. Ich überlege mir derzeit nebenbei zu studieren (Jura oder BWL).

Muss ich mich entlassen lassen um in den höheren Dienst zu kommen?
Muss ich eine Probezeit absolvieren oder kann ich meine jetzige Tätigkeit anrechnen lassen?
Verliere ich den Status "Beamter auf Lebenszeit?

Leider finde ich diesbezüglich keine rechtlichen Grundlagen.

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Geschrieben von: Tom, 16.10.2009, 11:31, Forum: Fortbildung, Antworten (1)

Hallo,

ich hab vor ca. 2 1/2 Jahren den Angestelltenlehrgang gemacht.
Mein Arbeitgeber hat die Lehrgangskosten hierfür übernommen.
Zuvor musste ich eine Vereinbarung unterschreiben, dass wenn ich innerhalb der nächsten 3 Jahr kündige oder gekündigt werde, ich die Lehrgangsgebühren anteilig zurückzahlen muss.

Ich hab mal gehört das solche Vereinbarungen eigentlich nicht gültig sind.
Wer kennt dazu Urteil oder weiß wer???

EILT!!!!

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Geschrieben von: Echolot, 15.10.2009, 22:27, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

014
Gibt es für neu gewählte Mitglieder und Vorstände von PR eine rechtliche Grundlage zur Einsicht in alte oder letzte Sitzungsniederschriften des alten Personalrates vom Vorjahr oder noch früher? Oder dürfen diese gesperrt sein für den neuen Personalrat?
Hoffe, dass mir Jemand weiterhelfen kann.
Gruesse

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Geschrieben von: Markus, 15.10.2009, 20:22, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo zusammen,
mir ist folgendes passiert: Ich habe im Rahmen einer Weiterbildung festgestellt, dass mein Besoldungsdienstalter die letzten 11 Jahre immer einen Monat zu spät erhöht wurde und dadurch mir jedes Mal einen Monat zu spät meine Erhöhung ausgezahlt wurde. Auf Nachfrage bei meiner Dienststelle wurde mir erst nicht geglaubt. Hier greift nämlich ein Ausnahmefall der Regelung. Ich habe an einem 1. eines Monats Geburtstag. Daher endet mein Lebensjahr am letzten Tag des Vormonats. Das BDA erhöht sich immer am ersten des Monats, in dem man sein Lebensjahr vollendet hat. Beispiel: Geburtstag am 1.5. Das Lebensjahr ist hier am 30.4. vollendet. Der erste dieses Monats ist also der 1. April. Also erhöht sich das BDA am 1.4. , obwohl man erst am 1.5. Geburtstag hat.

So, jetzt wurde mir irgendwann endlich geglaubt. Selbst die Pfälzische Pensionsanstalt in Bad Dürkheim hatte jahrelang diesen Fehler nicht gemerkt. Und ein weiterer Kollege meiner Behörde ist ebenfalls jahrelang falsch abgerechnet worden.

Mir wurde für die letzen 3 Jahre die jeweilige Erhöhung nebst Verzugszinsen rückläufig gezahlt. Für die Jahre davor habe ich nichts bekommen, da eine Verjährung eingesetzt habe.

Meine Tip an alle, die an einem 1. eines Monats Geburtstag haben: Kontrolliert mal, ob ihr Eure BDA-Erhöhung immer zum richtigen Zeitpunkt bekommen habt. Besonders im Abrechnungsrahmen der Pfälzischen Pensionsanstalt Bad Dürkheim. Würde mich mal interessieren, ob noch weitere Beamte davon betroffen sind.

Meine Frage an Kenner: Gibt es eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, obwohl der Arbeitgeber selbstverschuldend eine falsche Berechung getätigt hat ? Finde es nicht in Ordnung, dass man unverschuldet jahrelang zu wenig Besoldung erhalten hat.

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Geschrieben von: Billi, 08.10.2009, 16:58, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo,

wer kann mir Infos geben zur Stellenbewertung im Bereich Gewerbe- und Ordnungsamt. Ich bin als stellv. Leiterin eingesetzt. Wir wurden aufgefordert, eine Stellenbeschreibung abzugeben, jetzt sind wir alle sehr verunsichert, da die Stellenbewertung in Zusammenarbeit mit einer externen Fa. durchgeführt wird. Wer hat hier Erfahrungen, auf was man bei der Beschreibung seiner Tätigkeiten achten muss.

DankeIcon_cheesygrin

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Geschrieben von: Gast, 07.10.2009, 20:56, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Kunst am Bau ?
´
Sind kommunale Bauherrn verpflichtet - Kunst am Bau zu finanzieren?
Wie hoch ist hierfürder Schlüssel (Prozentsatz aus Ko. 300 und 400)

Kann mir hierzu jemand eine Infoquelle verratenIcon_lol

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