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Hallo, ich habe vom LRA die Info erhalten, dass man als Beamter generell einen Anspruch hat auf eine Vollzeitbeschäftigung. Leider finde ich dazu keine Regelung in meinen Gesetzen.
Könnt ihr mir bitte helfen?!?
Danke !
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Hallo,
ich bin seit zwei Jahren wegen Krankheit frühpensioniert (Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit). Es erfolgt Jahr für Jahr eine Nachuntersuchung beim Amtsarzt. Bei der letzten Untersuchung wurde mir dann seitens der Amtsärztin gesagt, dass ich mir mal bloß nicht einbilden solle, dass die Frühpensionierung ewig fortdauert.
Die Kommune, bei der ich gearbeitet habe, ist stark verschuldet und hat einen Sparkommissar. Glaubt Ihr, dass man damit rechnen muss, wieder arbeiten gehen zu mûssen, obwohl die finanzielle Lage der Stadt so bescheiden ist? Wenn eine Stelle wieder besetzt werden soll, dann wohl doch mit jungen, gesunden Mitarbeitern und nicht mit jemandem, der eh schon viel und lange krank war und aus gesundheitlichen Gründen nie wieder volle Leistungen erbringen kann und wahrscheinlich recht schnell wieder ausfällt.
Gut, finanziell gesehen, käme es mir schon sehr entgegen, wieder arbeiten zu können. Aber gesundheitlich ist das im Moment nicht möglich und die Vorstellung, trotzdem arbeiten zu müssen, macht mir sehr zu schaffen.
Geht es einem von Euch ähnlich? Hat jemand von Euch Erfahrung und musste krank wieder in den Dienst zurück, obwohl die Stadt für angeschlagene Mitarbeiter doch eigentlich kein Geld hat?
Ich würde mich wirklich freuen, von Euch zu lesen.
Vielen Dank!
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Hallo,
meine Frage: Kann meine Vertreterin (Fachhochschulabschluss) gegen ihren Willen zur Abteilungsleiterin "befördert" werden, wenn ich (ebenfalls Fachhochschulabschluss) in Altersteilzeit gehe und sie keinen qualifizierten Ersatz für die Stellvertretung bekommt, sondern ein Azubi und eine unausgebildete 400,-Euro-Kraft als Kompensation angeboten werden. Und wenn ja, mit welchem Argument?
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Servus!
Zu den meisten Gesetzestexten gibt es auch Randnummern.
Ich fände es echt super, wenn man diese auch im Internet
nachlesen könnte. Doch vermute ich mal, dass dann die
Verlage ihre Felle weg schwimmen sähen....
Oder kennt da jemand entsprechende Quellen?
Grüße
Marcus
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Hallo,
da ich bereits von 2001 bis 2003 beim Freistaat Sachsen beschäftigt war habe ich nunmehr durch diesen Passus:
"Da die Einstellung auf § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes beruht, können Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen stehen oder gestanden haben, nicht berücksichtigt werden"
keine Chance mehr mich beim öffentlichen Dienst zu bewerben oder? Okay es gibt auch Ausschreibungen mit Sachbefristungen, die den Passus nicht enthalten, aber habe ich denn so gar keine Chance? Ich frage mich, ob denn sowas evtl. auch verjährt? Oder ob man einfach erklären kann, dass man sich da nicht drauf berufen will bzw. es in Kauf nimmt, dass es eine erneute Befristung gibt? Wisst Ihr wie ich meine?
Danke!
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Liebe Kommunale,
aus verschiedenen Gründen (zu wenig Personal, Organisationsmängel / Führungschaos, private Gründe) gehe ich seit Monaten auf dem Zahnfleisch und stehe vermutlich kurz vorm Burn Out. Auf jeden Fall habe ich mehrere Burn Out-Syndrome wie Erschöpfung, nicht Abschalten können, Schlaflosigkeit bis hin zu Anflügen von Depressionen... 
Ich bin nun hin und her gerissen, ob ich einen Kurantrag stellen soll. Einerseits wird man dann schnell in die Psycho-Ecke geschoben und kann sich Beförderungen erstmal abschminken. Andererseits täte mir die Kur gut und wäre auch das richtige Zeichen an die Führungsebene.
Ich werde mich daher wohl zum Kurantrag durchringen. Ich habe gehört, dass es sehr schwer ist, wegen eines Burn Outs eine Kur zu erhalten. Kann mir jemand Tipps geben, mit welchen Argumenten man den Amtsarzt am besten überzeugen kann ? Brauche ich zusätzlich ein Attest meines Hausarztes oder eines Psychologen ?
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Hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Ich bin bei einem kommunalen AG in den neuen Bundesländern beschäftigt und z.Z. in der aktiven Phase der Altersteilzeit.
Leider bin ich seit längerer Zeit krank.
In meinen Unterlagen zur AT befindet sich ein Merkblatt, unterschrieben von der Leiterin der Personalabteilung, dass auch bei Krankheit über 6 Wochen bis zum Ablauf von Entgeltfortzahlung bzw. Krankengeldzuschuss z.Z. 39 Wochen, 83% des Nettolohnes gezahlt werden.
Gezahlt wurden die vollen Aufstockungsbeträge und ein Krankengeldzuschuss. Zusammen mit dem Nettokrankengeld entsteht aber eine Differenz von über 100 € monatlich zu den 83%. Laut Personalabteilung ist die Berechnung richtig, das Merkblatt falsch???
Kennt sich jemand damit aus?
Mf
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Guten Tag, liebe Forums-Teilnehmer,
ich bin als technischer Mitarbeiter im öffentlichen Dienst beschäftigt (Bau). Die Arbeitsbelastung ist aufgrund von Ausfällen mehrerer Kollegen schier unerträglich. Mein Vorgesetzter behauptet, es gebe Richtlinien über das Budget, das ein technischer Mitarbeiter pro Jahr bearbeiten muss, und dass dies noch im Rahmen liege.
Kann mir jemand sagen, wo es solche Richtlinien gibt?
Gibt es sonstige Regelungen zum Arbeitspensum?
Welche Möglichkeiten gibt es sich zu wehren (Überlastungsanzeige?-wenn ja, wie)?
Alle, mit denen ich bisher gesprochen habe (Kollegen, GPR), nicken nur mitfühlend und sagen, das sei halt nicht zu ändern in Zeiten knapper Kassen...
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Hallo alle zusammen.
Ich bin Auszubildender (Ausbildung bis 31.01.2011) in einer Anstalt des öffentlichen Rechts und bin hier dieses Jahr bei der Personalratswahl zum 3. Ersatzmitglied gewählt wurden. Aufgrund von Krankheit, Urlaub und Lehrgängen habe ich die letzten 2 Monate ununterbrochen an den 14-tägigen PR-Sitzungen teilgenommen und es sieht so aus, als ob ich noch an einigen Sitzungen bis Ausbildungsende teilnehmen werde.
Gemäß § 9 Abs 2 BPersVG bzw. dem PersVG meines Bundeslandes werde ich auf Antrag innerhalb der letzten 3 Monate meines Ausbildungsverhältnisses im Anschluss an die erfolgreiche Abschlussprüfung in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit übernommen. Diese Passage bezieht sich auf Mitglieder in Personalvertretungen.
Aufgrund der häufigen Einsätze als Ersatzmitglied bin ich der Ansicht, dass diese Regelung auch für mich als nicht ordentliches Mitglied gelten müsste.
Nun lautet meine Frage, ob hier jemand ist, der mir dazu was sagen kann bzw. der von Gerichtsurteilen weiß, in denen zu Gunsten des Ersatzmitglieds entschieden wurde?
Es ist ja doch ein Unterschied, ob man nach der Ausbildung in ein auf 1 Jahr befristetes Arbeitsverhältnis übernommen wird oder sofort in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis und aus diesem Grund möchte ich natürlich nicht unvorbereitet meine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit beantragen.
Im Voraus vielen Dank für die Antworten.
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Für ein laufendes Projekt der Universität Duisburg-Essen führen wir zurzeit eine Online-Befragung zum Thema Weiterbildung, speziell in Hinblick auf die Mediennutzung, durch. Wir suchen noch dringend TeilnehmerInnen, die bereits an einer Weiterbildung teilgenommen haben bzw. teilnehmen. Die Befragung dauert ca. 20 Minuten und ist völlig anonym. Die erhobenen Daten werden ausschließlich für Forschungszwecke verwendet.
Schon jetzt ein riesen Dankeschön an alle TeilnehmerInnen!
Hier einmal der Link zum Fragebogen:
https://www.soscisurvey.de/FragebogenWeiterbildung
Und hier die Seite unseres Fachbereichs an der Uni Duisburg-Essen:
http://www.uni-due.de/sozialpsychologie/
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Sehr geehrte Damen und Herren,
welche Möglichkeiten habe ich als Gleichstellungsbeauftragte einer Kommunalverwaltung, wenn ich gegen eine geplante Maßnahme des Bürgermeisters Widerspruch nach § 19 Abs. 1 LGG NRW eingelegt habe (die Maßnahme verstößt gegen das LGG sowie den Frauenförderplan) und der Bürgermeister meinem Widerspruchsbescheid nicht abhilft? Er hält also an seiner Entscheidung fest, auch wenn diese gegen geltendes Recht verstößt. Was kann ich dagegen noch tun? Kann ich eine Stellungnahme vom Kreis (Aufsichtsbehörde) anfordern?
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Hallo liebes Forum,
weiß nicht, ob ich hier richtig bin, jedoch bekomm ich keine konkrete Antwort von den ganzen Info-hotlines und daher wollt ich mich an euch mal wenden.
Ich möchte ab nächstes Jahr September auf der Fachakademie für Wirtschaft meinen Betriebswirt auf 2 jahre Vollzeit machen. Studiengebühren fallen keine an!
Davor bzw jetzt bin ich noch im Einzelhandel tätig, hier habe ich eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann (2,5 Jahre) und danach ausgelernt bis nächstes Jahr September auch 2,5 Jahre gearbeitet haben werde.
Nun ruf ich bei der Bafög-Info-Hotline an und diese sagt mir, dass ich nur Meister-Bafög beantragen kann, da mein Vater zu viel verdient (ist auch richtig), aber dann erzählt sie mir, dass ich nur 200 Euro vom Staat bekomme für Wohnen, Unterhalt etc... dazu würden noch 180 Euro Kindergeld kommen.
D.h wenn ich jetzt alleine wohne und mit meinen Vater keinen Kontakt habe und auf mich allein gestellt bin bekomme ich vom Staat 380 Euro und davon soll ich meine Fahrkarte und Wohnung/Unterhalt bezahlen?
Gibt es noch irgendwelche anderen "Tricks" etc. dass ich vom Staat mehr Geld bekomme? Andere Anlaufstellen oder irgendetwas in der Art?
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Hallo zusammen,
ich bin Beamter im gehobenen Dienst in Bayern und nebenberuflich gerade dabei, einen Masterabschluß zu machen. Ich werde voraussichtlich im Januar den Master in der Tasche haben.
Wäre es nun denkbar, nach neuem Dienstrecht (Einheitslaufbahn) bei entsprechend freiwerdenden Stellen in die ehemalige Hödi-Kaste aufzusteigen, oder ist mir der Zugang in den höheren Dienst durch meine gD-Laufbahnprüfung verwehrt?
Grüße Gast
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Hallo zusammen,
ich bin Beamter beim Freistaat Bayern. Mit Wirkung vom 01.10.2010 wurde ich Beamter auf Lebenszeit, das heißt, ab da läuft meine Wartezeit für die erste Beförderung.
Vor meiner Zeit als Beamter habe ich u.a. auch einmal 13 Monate Zivildienst geleistet.
Wird mir nun diese Zivi-Zeit auf die Beförderungszeiten angerechnet? Wenn ja, in vollem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage?
Grüße Gast
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Liebe Forengemeinde,
wir (kleiner PR mit 3 Mitgliedern) haben mit unserer Dienststelle folgendes Problem. Der Personalrat hat auf einer Sitzung beschlossen 2 PR-Mitglieder zu Seminaren (2 PR- Mitglieder =Grundlagenseminar-Aufbauschulung u. 1 PR-Mitglied =Eingruppierungsseminar) zu entsenden. Der Beschluss wurde dem Dstl. mitgeteilt und um Anmeldung zu den Seminaren gebeten. Daraufhin teilte der Dstl. schriftl. mit, dass er die Teilnahme des einen PR-Mitgliedes aufgrund dienstl. Belange und Sparsamkeit verweigert und das andere PR-Mitglied nur an einem Seminar teilnehmen darf.
Lt. unserem LPers.VG ist es so, dass der Dstl. innerhalb einer Frist von 10 Tagen beim Vw.gericht beantragen muss, dass der Beschluss des PR aufgehoben wird. Diese Frist hat er verpasst. Der PR hat nun Stellung zu seinem Schreiben genommen und mitgeteilt, dass der Beschluss nach pflichtgemäßem Ermessen gefasst wurde und eine Notwendigkeit zu Teilnahme an den Seminaren begründet. Haushaltsmittel stehen ebenfalls im Budget des PR hierfür zur Verfügung. Der Hinweis, dass dienstl. Belange bestehen wurde durch den PR entkräftet.
Er weigert sich nun weiterhin die PR-Mitglieder zum Seminar anzumelden. Was ist nun durch den PR zu tun und was für Auswirkungen könnte das haben. Kann der PR sich selbst anmelden und dem Dienst dann zur Teilnahme am Seminar fernbleiben??
Viele Grüße aus dem Norden
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