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Diskutieren Sie gerne mit und helfen Sie, noch offene Fragen zu beantworten.
Hallo,
in einem unserer Ortsteile findet am Pfingstsonntag 08.06.2014 die Stichwahl zur Wahl des Ortsteilbürgermeisters statt. Gibt es hierfür eine Regelung über Feiertagszuschlag für die Wahlhelfer ?
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Hallo,
Bei unserem Personalrat stehen Neuwahlen an, da ein Personalratsmitglied ausgeschieden ist und kein Ersatzmitglied mehr verfügbar ist. Nun haben wir in einer Personalversammlung 3 Mitarbeiter für den Wahlvorstand gesucht. Es haben sich gerade mal 3 Freiwillige gefunden und wir haben das so angenommen. Nun wurde uns gesagt, dass wir diese hätten wählen müssen. Zumindest per Akklamation. Reicht die Annahme der Freiwilligen, oder müssen wir eine neue Personalversammlung einberufen um diese zu wählen?
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Ich bin gerade dabei mich mit dem Thema Geldannahmestelle bzw. Einnahmekasse zu beschäftigen. Wir haben eine Hauptkasse, ein paar Zahlstellen und halt die Geldannahmestellen bzw. Einnahmekassen.
Meine Frage:
Wie würdet Ihr diesen Begriff definieren?
Aus meiner Sicht sollte der Umsatz der Geldannahmestelle startk reduziert sein zur Hauptkasse!
und nun fängt mein Problem an.
Wie habt ihr das definiert in Euren Verwaltungen.
Freue mich auf zahlreiche Antworten!![]()
Gruß
Detlef
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Hallo,
ich bin in Thüringen neu in einen kleinen Personalrat gewählt worden. Nun stellt sich mir die Frage, ob wir 3 einen Vorstand wählen müssen, da der Vorsitzende wohl aus dem Vorstand gewählt wird. Ich habe irgendwo gelesen, dass sich auch einfach alle drei in den Vorstand wählen und dann der Vorsitzende aus den dreien gewählt wird.
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Guten Abend,
wer kennt ein gutes nicht zu aufwendiges Bauhofprogramm für ca. 10 Arbeiter?
Hier sollten die Arbeitsstunden, die Maschinen und das verwendete Material erfasst werden, mit Angaben der Hhst. Evtl. Schnittstelle zu HKR-Programmen.
Danke!
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Hallo Kollegen/innen,
unser Direktor legt offenbar keinen großen Wert auf den Personalrat und seine Mitarbeiter. Die Vierteljahresgespräche sind meist recht kurz.... so etwa eine Stunde.
Gibt es eine Vorgabe oder Handlungsempfehlung ?
Schon jetzt recht herzlichen Dank für eure Antworten
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Hallo,
meine Frage betrifft eine Gemeinde in Bayern mit ca. 2.000 Einwohner und einem ehrenamtlichen Bürgermeister, der seit 01. Mai 2014 im Amt ist.
Im Rahmen der konstituierenden Gemeinderatssitzung ist folgende Frage zur Stellvertretung im Rahmen der Verhinderung des ehrenamtlichen Bürgermeisters aufgetreten:
Im Geschäftsordnungsmuster des Bayerischen Gemeindetages, § 16 Abs. 4 wird folgendes geregelt:
"Ein Fall der Verhinderung liegt vor, wenn die zu vertretende Person aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, insbesondere wegen Abwesenheit, Urlaub, Krankheit, vorläufiger Dienstenthebung oder persönlicher Beteiligung nicht in der Lage ist, ihr Amt auszuüben.
Ist die zu vertretende Person bei Abwesenheit gleichwohl dazu in der Lage, die Amtsgeschäfte auszuüben und bei Bedarf wieder rechtzeitig vor Ort zu sein, liegt ein Fall der Verhinderung nicht vor."
Könnte die Mustergeschäftsordnung vom Gemeinderat in seiner konstituierenden Sitzung dahingehend geändert werden, dass zusätzlich aufgenommen wird, dass ein Fall der Verhinderung in JEDEM Fall vorliegt, wenn der Bürgermeister mehr als 3 Tage abwesend ist um somit eine Vertretung spätestens ab dem 4.Tag zu gewährleisten?
Vielen Dank für Ihre rasche Auskunft.
Noch eine schöne Woche
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Hallo liebe Forumsgemeinde.
Ich bin seit 01.09.2013 Beamter auf Lebenszeit bei der bayerischen Finanzverwaltung (mittlerer Dienst - A6) und habe vergangenen Herbst erfolgreich am Ausleseverfahren für eine Einstellung in den gehobenen Dienst teilgenommen, da mir das Warten auf einen möglichen "Aufstieg" zu lang dauert ...
Es hat sich ergeben, dass zum 01.10.2014 eine Einstellung als Anwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf möglich ist (Wieder in der bayerischen Finanzverwaltung).
Frage:
Gibt es die Möglichkeit, das bestehende Beamtenverhältnis auf Lebenszeit "ruhend zu stellen", sodass bei einem möglichen Scheitern eine Rückkehr in den mittleren Dienst möglich ist oder muss definitiv "gekündigt" werden?
Vielen Dank für die Antworten
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Hallo!
Gibt es Fristen innerhalb derer der Arbeitgeber einen Antrag auf Höhergruppierung bearbeiten muss?
Danke!
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Hallo zusammen,
für meine Masterarbeit an der Universität in Kassel habe ich eine Umfrage zum Thema ePayment-Systeme in der öffentlichen Verwaltung erstellt. Grundsätzlich geht es hier darum, ob die öffentliche Verwaltung ePayment-Systeme (PayPal usw.) für die Bürger anbieten sollte. Die Bürger könnten damit z. B. Bußgeldbescheide oder ihre Steuern zahlen. Über Ihre Teilnahme an der Umfrage würde ich mich freuen.
Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!
https://docs.google.com/forms/d/16Y6r9pA..._form_link
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Hallo zusammen,
ich weiß nicht ob ich hier richtig bin und ob man mir helfen kann.
Wir hatten letztes Jahr die Leistungsbewertung( die Jahre davor auch) und letztes Jahr wurde es
von unserem Bgm, Hauptamtsleiter und Amtsleiter durchgeführt. Also Drei gegen einen. Dabei wurde ich ziemlich fertig gemacht und egal was ich gesagt habe, wurde ich sofort als Lügner dargestellt. Jetzt hab ich ein bisschen Bammel vor diesem Jahr.
Meine Frage: Hab ich das Recht darauf zu bestehen dass es nur von meinem direkten Vorgesetzten durchgeführt wird, bzw ich sonst jemand mit in das Gespräch nehmen darf??
Allein setzte ich mich nicht mehr den drei Personen gegenüber!
Vielen lieben Dank für Eure Antworten
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Gibt es eine generelle Weiterbildungspflicht für Beamte und wenn ja wie weit darf der Dienstherr sie dann vorran treiben ?
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Hallo ins Forum,
möchte mal kurz eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören.
Ich habe einen Antrag auf Höhergruppierung von der E6 in die E8 gestellt. Ich bin zuständig für sämtliche Gewerbeangelegenheiten einschl. Untersagungen/Widerruf usw.
Habe Entscheidungsbefugnis für alle Dienstaufgaben.
Der Antrag wurde heute mit der Begründung abgelehnt, dass die Arbeitsvorgänge einen Zeitanteil von mind. 50% "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse" voraussetzen.
Gemäß meiner Arbeitsplatzbeschreibung ist hier sogar ein Anteil von 75% enthalten.
Ich möchte bezweifeln, dass die Entscheidung korrekt ist.
Wie kann hier jetzt weiter verfahren werden.
Danke schon mal für die Antworten.
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Hallo zusammen,
habe eine brennende Frage, kann sie jemand beantworten?
Wenn man als Arbeitnehmer (Schichtdienst) an Gemeinderatssitzungen teilnimmt, hat man laut unserer Gemeindesatzung Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung.
Nun meine Frage: Auf welche Zeit bezieht sich diese Entschädigung?
Auf die reine Sitzungszeit oder die Zeit, welche man tatsächlich vom Arbeitsplatz (bedingt durch Fahrtzeit) sich entfernt?
Desweiteren wird in solchen Satzungen keinerlei Angaben über die Entschädigungssumme gemacht. Gibt es dafür eine Pauschale oder wird der reale (tatsächliche) Lohnausfall entschädigt?
Hoffe es kann mir von euch jemand weiterhelfen bzw. war vielleicht schon jemand mal in solch einer Lage?
Im Voraus Danke!
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Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe eine Frage zum Thema Urlaubsanspruch.
Im Moment arbeite ich 29,25 Stunden die Woche und gehe an 5 Tagen arbeiten. Dies soll sich zum nächsten Monat hin ändern, dann werde ich nur noch 4 Tage die Woche arbeiten.
Ich bin 25 Jahre alt und habe derzeit einen Urlaubsanspruch auf 29 Tage. Bei einer 4- Tage Woche sind es soweit ich weiss 23 Tage.
Nun bin ich mir nicht sicher, ob meine folgenden Berechnungen richtig sind:
29Tage : 12Monate x 5 Monate = 12,08 Tage Urlaub (für Januar bis Mai)
23Tage : 12Monate x 7 Monate = 13,41 Tage Urlaub (für Juni bis Dezember)
= 25,49Tage Urlaub für das ganze Jahr, abgerundet sind es dann ja 25Tage.
Ich bin bei einem kirchlichen Träger angestellt und es heißt, dass Ende Juni die Tarifeinigung des Öffentlichen Dienstes ohne Einschränkungen übernommen wird.Somit hätte ich in diesem Urlaubsanspruch auf 26 Tage oder? Im nächsten Jahr dann 24 Tage oder?
Zudem bin ich bei weiteren Überlegungen unsicher. Ich habe dieses Jahr zunächst 7 Tage Resturlaub genommen und einen Tag von diesem Jahr. Vermindert sich dann mein oben ausgerechneter Urlaubsanspruch einfach um einen Tag auf 24 Tage?
Über eine Rückmeldung zu meinen Fragen würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße!
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