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Hallo,
meine Vorgesetzten wollen mich als Lehrgesellen einsetzen.
Der alte Geselle hört auf, da er seiner Meinung nach nicht genug verdient.
Gefragt wurde ich, habe dies aber verneint.
Nun soll ich gegen meinen Willen dort eingesetzt werden.
Darf man das so einfach?
Auch wenn man mir Zulagen zahlt.
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Hallo zusammen,
bin seit 1 Jahr bei einem örtlichen Energieversorger mit der EG10 eingestellt. Heute habe ich zufällig die alte interne Stellenausschreibung für meine Stelle gefunden, wo als Gehalt EG11 angegeben ist. Kann ich in diesem Fall einen Antrag auf die Höhergruppierung stellen? Vielen Dank.
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Zunächst einmal: ich arbeite nicht in einem kommunalen Unternehmen, sondern im Öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der dem ÖD gleichgestellt ist. Bei uns gilt ein Haustarifvertrag. In unserem Unternehmen wurde eine Stellenbewertung durchgeführt. Nehmen wir an, dabei wurde festgestellt, dass 51 Prozent der Arbeitsvorgänge einer Stelle der Vergütungsgruppe X entsprechen, 20 Prozent der Vergütungsgruppe Y und 29 Prozent der Vergütungsgruppe Z und dass die Vergütungsgruppe Y über der Vergütungsgruppe X liegt. Dem MA wird eine Arbeitsaufgabe übertragen, die 100 Prozent seiner Arbeitszeit beansprucht und der Vergütungsgruppe Y zugerechnet wird. Der Betrieb erklärt nun, eine Neubewertung der Stelle ist nicht erforderlich. Bei der Bewertung sei schließlich festgestellt worden, dass 20 Prozent der übertragenen Arbeitsvorgänge der Vergütungsgrppe Y angehören. Dass dieser Anteil vorübergehend ansteigt, sei vom MA hinzunehmen, da davon ausgegangen wird, dass der Anstieg nicht länger andauere. Im Durchschnitt des bei der Bewertung zu betrachtenden Zeitraums von 1,5 - 2 Jahren würde der Anteil an Y die bei der Bewertung festgestellten 20 Prozent nicht übersteigen. Die Kontrolle obliege der Führungskraft. Diese Rechtsposition ist doch so erstmal richtig, oder?
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Hallo,
Ich bin seit über 14 Jahren als Angestellte im ÖD tätig. Ich habe nun vor, in die Beamtenlaufbahn zu wechseln. Sollte ich irgendwann Beamte sein, benötige ich diese Zusatzversorgung ja nicht mehr. Was passiert dann mit den Beiträgen, die ich an die VBL geleistet habe? Das sind bei der Anzahl an Jahren ja nicht wenig.
Lg
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Zunächst mal ein lustiges "Hallo" in die Runde.
ich bin seit 23 Jahren als Beamter auf LZ bei einer großen kreisfreien Stadt in NRW beschäftigt. Tatorte und ein Unglück prägen den Ruf der Stadt. Dies nur zur Erklärung wo ungefähr sich meine Leidensgeschichte abspielt. Tatorte und Unglück haben damit aber nichts zu tun.
- Seit 1999 plagen mich immer wieder Nierensteine. Diese führten bis 2015 regelmässig zu Ausfallzeiten von ca. 60 - 100 Tagen im Jahr.
- In 2015 kam eine Nahrungsmittelunverträglichkeit hinzu.
- Diese schwer zu diagnostizierende Krankheit führte im Jahr 2015 zu annähernd über 240 Krankheitstagen.
- Im Jahr 2016 konnte ich nach der Diagnose eine Verbesserung auf ca. 140 Krankheitstagen herbeiführen.
- Im Jahr 2017 sind es nun noch 122 gewesen.
Das Personalamt hat nun in einem Personalgespräch im Oktober 2017 mit mir vereinbart, dass ich beim Amtsarzt vorstellig werden soll, um zu prüfen, ob die Behandlungen, die mir von meinen Ärzten angeboten werden noch verbesserungswürdig sind. Damit habe ich mich einverstanden erklärt.
Nachdem ich dann im November leider wieder einen Nierenstein hatte, der sich nicht so richtig auf den Weg nach draußen machen wollte und der zu einer längeren Krankmeldung geführt hat, hat mich am Vorabend zu Weihnachten das Einladungsschreiben des Amtsarztes zu einem Termin Ende Januar erreicht. Darin wurde als Betreff "Amtsärztliche Untersuchung bezüglich der Dienstunfähigkeit" angegeben.
Nach telefonischer Rücksprache mit der Personalsachbearbeiterin hat diese aufgrund der "wieder aufgetretenen längeren Krankmeldung" die "Vereinbarung zur Untersuchung", die ja so mit dem Personalrat abgestimmt war, um den Punkt der Begutachtung der Dienstfähigkeit bzw. Teildienstfähigkeit erweitert. Und dies ohne den Personalrat oder mich darüber zu informieren.
Eine Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung habe ich bis dato NICHT erhalten. Auch habe ich zu keiner Zeit im Jahr die "3 Monate in 6 Monaten"-Definition aus § 26 BeamtstG überschritten.
Kann sie das machen? Muss ich ohne Anordnung zu dem Termin überhaupt erscheinen? Wer kann mir einen guten Rechtsanwalt empfehlen? Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie ist die Rechtslage?
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Ich arbeite als Diplom-Soziologe mit Kolleg/innen in einem Team, die als Berufsabschluß Sozialarbeit bzw. DiplomPädagogik haben. Meine Kolleg/innen sind im SuE-Tarif (Gehaltsgruppe 11) während ich im VKA-Tarif (Gehaltsgruppe 9) eingruppiert bin, woraus sich für mich ein Nachteil (mit ca. 200 Euro weniger auch in der Bezahlung) ergibt. Mein Arbeitgeber erkennt diese "Ungleichbehandlung als ungerecht" zwar an, argumentiert aber mit dem Hinweis, dass das Tarifrecht nicht immer gerecht sei, damit, dass zum Einen die Stufe 9 im VKA- der Stufe 11 im SuE- Tarif entsprechen würde (man die ungleiche Bezahlung dabei in Kauf zu nehmen hat) und zum Anderen, dass ein Einstufung in den SuE-Tarif für Soziologen nicht möglich sei. Dieses letzte Argument scheint "umstritten" zu sein ... Kann mir jemand dazu eine definitive Auskunft geben, ob es irgend wo geschreiben steht, welche Berufsgruppen in diesem Tarif sein dürfen und welche nicht ?
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Guten Morgen. Ich bin im öffentlichen Dienst (Agentur für Arbeit) beschäftigt und möchte eine geringfügige Beschäftigung bei der Diakonie (ebenfalls öffentlicher Dienst) aufnehmen. Ist es korrekt, dass hier die Bundesnebentätigkeitsverodnung der Beamten greift und eine Ablieferungspflicht für mich besteht, obwohl es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt?
Die Grenze würde für mich bei 3700,00 Euro liegen. Fallen da auch Zeitzuschläge mit rein?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
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Hallo Zusammen,
wer hat Erfahrung bei Mobbing im öffentlichen Dienst?
Wer kann einen Anwalt im München empfehlen?
Merci
und noch einen guten Rutsch ins Neue Jahr
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Hallo,
Aktuell stehen mir noch 2 Vorstellungsgespräche für das duale Studium Bachelor of laws bevor.
Sollte ich irgendwo genommen werden, interessieren mich als Mutter einer kleinen Tochter die in die Kita geht, natürlich auch die Arbeitszeiten während der praktischen Phasen der Ausbildung.
Welche Erfahrungen habt ihr da gemacht?
Gibt es da sowas wie Gleitzeit? Wenn nicht, wann beginnt morgens euer Dienst für gewöhnlich?
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brauche mal euren Rat: Antrag ja/nein??
Bin derzeit EG 9a, Stufe 5 seit 03/17. Wenn ich einen Antrag auf Höhergruppierung stelle,
falle ich wieder in Stufe 4. Das sind knapp 90 EUR weniger.
Wie verhält sich das mit dem Garantiebetrag?
Zudem habe ich derzeit noch einen Strukturausgleich (30 EUR).
Habe ich dann weniger als jetzt?? und erst in drei Jahren profitiere ich von einer Antragstellung?
Keine Ambitionen, AG oder Stelle zu wechseln, Rente ist noch weit entfernt.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Mitteilung, wie lange es dauern darf, bis ein Antrag auf Höhergruppierung entschieden sein muss.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert
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Eingruppierung TVÖD direkt nach der Ausbildung - stationäres Hospiz?
Welche P-Stufe ist die richtige?
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Hallo ich habe folgende Frage. Ich arbeite seit 1980 bei der Stadtverwaltung und seit 1993 auf einer Stelle EG 8 seit etlichen Jahren in der Endstufe bzw individuellen Endstufe 6. Ein Höhergruppierungsantrag wurde vor einigen Jahren abgelehnt aufgrund der angeblichen zu wenigen selbständigen Leistungen. Nun wurde zum 1.1.17 positiv geprüft ob diese Stelle nicht doch zur EG 9a umgruppiert werden kann. Ich erhalte nun auf Antrtag rückwirkend zum 1.1.17 die EG 9a Stufe 4!! Obwohl ich diese ein die selbe Arbeit seit fast 25 Jahren erledige. Die letzte Arbeitsplatzbeschreibung ist von 1992? Ist das wirklich rechtens dass mir 2 Stufen genommen werden und ich fast gleichgestellt bin mit Leuten die neu in den Fachbereich kommen und die ich gerade einarbeite?
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Hallo.
Ich habe meine Ausbildung bei der Agentur für Arbeit gemacht und danach die Personalentwicklungsmaßnahme in den gehobenen Dienst der Agentur für Arbeit zur Leistungssachbearbeiterin SGB 2.
Seit 4 Jahren bin ich nun als diese beschäftigt.
Letztes Jahr habe ich zum Landratsamt gewechselt und bin noch immer Leistungssachbearbeiterin SGB 2. Hierzu würde ich in die E9b gehören, dies erkennt man mir jedoch wegen fehlendem Jurastudium oder AL2 nicht an.
Ist das wirklich richtig?
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Hallo! Ich bin Leitung des Standesamtes in einer Gemeinde mit rund 5700 Einwohnern. Neben dieser Tätigkeit habe ich noch weitere: Friedhofsverwaltung, Soziale Angelegenheiten, Rentenversicherung, Marketing und Tourismus, Fundamt, Mitteilungs- und Amtsblatt, Ferienprogramm, EDV-Angelegenheiten, Veranstaltungskalender.
Meine Haupttätigkeit ist das Personenstandswesen.
Ich habe heuer meine 20 Dienstjahre erreicht und durch den neuen Tarifvertrag kann ich auch ohne ALII in die EG 9 gruppiert werden.
Ich habe den Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Leider wurde diesem nicht entsprochen, was ich absolut nicht verstehe. Es hieß immer, dass ich entweder 40 Jahre alt sein oder den ALII haben muss.
Durch die Tarifänderung hat sich das erledigt, ich bin von der Prüfungspflicht befreit. Die Altersgrenze ist auch weggefallen.
Nun sollen alle Stellen der Verwaltung bewertet werden. Ich habe eine Stellenbewertung noch nicht mitgemacht und wäre an Erfahrungsberichten interessiert. Vor allem natürlich von Kolleginnen/Kollegen, die die gleichen Aufgaben haben wie ich. Eine Kollegin, die bewertet wurde und quasi meine Stelle in einer anderen Verwaltung (von der Größe her vergleichbar) hat, wurde in die 9B eingestuft. Auch sonst ergaben meine Umfragen bei anderen Standesämtern auf jeden Fall die EG 9.
Vielleicht ist der ein oder andere schon bewertet worden und kann mir sagen, auf was es ankommt.
Liebe Grüße
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