Anteil höherwertiger Aufgaben steigt
#1

Zunächst einmal: ich arbeite nicht in einem kommunalen Unternehmen, sondern im Öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der dem ÖD gleichgestellt ist. Bei uns gilt ein Haustarifvertrag. In unserem Unternehmen wurde eine Stellenbewertung durchgeführt. Nehmen wir an, dabei wurde festgestellt, dass 51 Prozent der Arbeitsvorgänge einer Stelle der Vergütungsgruppe X entsprechen, 20 Prozent der Vergütungsgruppe Y und 29 Prozent der Vergütungsgruppe Z und dass die Vergütungsgruppe Y über der Vergütungsgruppe X liegt. Dem MA wird eine Arbeitsaufgabe übertragen, die 100 Prozent seiner Arbeitszeit beansprucht und der Vergütungsgruppe Y zugerechnet wird. Der Betrieb erklärt nun, eine Neubewertung der Stelle ist nicht erforderlich. Bei der Bewertung sei schließlich festgestellt worden, dass 20 Prozent der übertragenen Arbeitsvorgänge der Vergütungsgrppe Y angehören. Dass dieser Anteil vorübergehend ansteigt, sei vom MA hinzunehmen, da davon ausgegangen wird, dass der Anstieg nicht länger andauere. Im Durchschnitt des bei der Bewertung zu betrachtenden Zeitraums von 1,5 - 2 Jahren würde der Anteil an Y die bei der Bewertung festgestellten 20 Prozent nicht übersteigen. Die Kontrolle obliege der Führungskraft. Diese Rechtsposition ist doch so erstmal richtig, oder?
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#2

Einen so langen Zeitraum als Eingruppierungsgrundlage halte ich für problematisch und erfordert m.E. eine weitergehende Rechtfertigung. Bei über einen Jahr bräuchte es schon gute Gründe. Z.B. weil bei der Tätigkeit alle zwei Jahre ein besonderes Projekt anfällt. Ein weiteres Beispiel wäre ggf. eine Abwesenheitsvertretung wo die Person in einem Jahr mal länger ausfällt.
Wenn es aber um Aufgaben geht welche nun tatsächlich zusätzlich bzw. ergänzend übertragen werden würde ich ggf. einen Anspruch auf eine Zulage für "Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit" sehen. (Die Eingruppierung bleibt dann zwar erhalten, aber man bekommt vorübergehend mehr Geld.) Schau mal ob dazu was im Haustarifvertrag geregelt ist. Im Manteltarifvertrag für den MDR findet es sich z.B. unter 8.4.
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