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Geschrieben von: Gast, 28.11.2017, 20:34, Forum: TVöD, Antworten (2)

Ich bin zur Zeit in der Entgeltgruppe 8, Stufe 6 eingestuft, habe keinerlei Zulagen , die evtl. verloren gehen könnten.
Im Stellenplan unserer Haushaltssatzung ist meine Stelle seit 2017 in der EG 9a zu finden. Aus meiner Sicht könnte ich doch davon ausgehen, dass mir eine Höhergruppierung in die EG 9a zusteht. Allerdings stellt sich mir die Frage, wie weit falle ich in den Stufen herunter?

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Geschrieben von: Gast, 28.11.2017, 16:47, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

es geht um die Neufestsetzung der Jubiläumsdienstzeit.

Bei der Überprüfung der Jubiläumsdienstzeit aufgrund der neuen Jubiläumszuwendungsverordnung (JZV) ist bei einem Beamten aufgefallen, dass die Jubiläumsdienstzeit bei einem vorherigen Dienstherrn falsch festgesetzt wurde.

Es handelt sich dabei nicht um den Bescheid seines ersten Dienstherrn, den gibt es leider nicht. Die Zeit beim ersten Dienstherrn (Anwärterzeit und Beschäftigung mittlerer Dienst) wurden in dem Bescheid des zweiten Dienstherrn (Anwärterzeit und Beschäftigung gehobener Dienst) nicht für die Jubiläumsdienstzeit berücksichtigt.

Durch die vorgeschriebene Neufestsetzung nach der JZV sind nun alle Anwärterzeiten bei der Jubiläumsdienstzeit mit einzubeziehen.

Fraglich ist, ob die erste Beschäftigung im mittleren Dienst nun auch mit berücksichtigt werden kann/muss?

Danke für die Antworten und viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 28.11.2017, 16:22, Forum: TVöD, Antworten (1)

014 Ich war bei der Überleitung vom BAT zum TVÖD in Vergütungsgruppe IVb, Fg 1a eingruppiert. Zur Zeit bin ich in EG 9b eingruppiert. Für diesen Personenkreis besteht m. E. die Möglichkeit, auf Grund der neuen Vorschriften der EGO, einen Höhergruppierungsantrag nach 9c zu stellen. Spielt hierfür die momentan besetzte Stelle eine Rolle? Hierfür gibt es nämlich keine Stellenbeschreibung bzw. Stellenbewertung. Sollte ich den Antrag auf Höhergruppierung nach § 29 b stellen, habe ich Sorge, dass man mir sagt, dass meine jetzige Stelle nach dann erfolgter Stellenbewertung weder 9b noch 9c hergeben würde. Als Folge droht dann evtl. Versetzung oder Herabgruppierung??? Oder spielt die momentan besetzte Stelle, egal wie bewertet, hierbei keine Rolle? Auch unser hiesiger Personalrat ist sich da nicht sicher. Icon_rolleyes

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Geschrieben von: Gast, 28.11.2017, 15:07, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Personalrat in einer öffentlichen Behörde besteht aus fünf regulären Mitgliedern. Mit Beschlußfassung haben wir die Neuanschaffung des aktualisierten Personalvertretungsgesetzes bestimmt (jeweils ein Exemplar für jedes reguläre Mitglied + ein Exemplar für das Ersatzmitglied).
Die Dienststelle lehnt die Anschaffung der sechs Exemplare ab; Begründung war das Gebot der sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln. Es reiche, wenn ein neues Exemplar für alle KollegInnen zur Verfügung stehe und jeweils untereinander ausgetauscht werde bzw. könne die Anschaffung des Basiskommentares als lose Blattsammlung angeboten werden.
Gibt es hierzu eine einschlägiges richterliches Urteil?

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Geschrieben von: Gast, 28.11.2017, 10:19, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,

ich hoffe hier kann mir jemand evtl. weiterhelfen....

Folgender Sachverhalt:
Im Mai 2016 habe ich eine höherwertige Tätigkeit übernommen (während des A2) und habe hierfür EG 8, Stufe 4 + 4,5% Zulage erhalten.
Ich habe im Juni 2017 den A2 Lehrgang abgeschlossen und wurde dann in EG 9b, Stufe 3 eingruppiert, wodurch ich aufgrund des alten Rechts einen finanziellen Verlust hatte, womit ich mich jedoch bereits abgefunden habe.

Nun ist es jedoch so, dass hier noch Stellenbewertungen ausstehen, wodurch sich ggf. eine Bewertung nach 9c ergeben könnte (Jobcenter-Leistungsabteilung), zumal die umliegenden Jobcenter ausschließlich ebenfalls nach 9c eingruppieren.

Ich werde zum 01.01.2018 zudem den AG wechseln. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es Sinn macht noch einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen falls es tatsächlich zu einer Bewertung nach 9c kommen sollte.

Die Anträge wirken ja normalerweise auf den 01.01.2017 zurück (altes Recht).
Meine Frage nun: Wirkt das bei mir auch auf den 01.01.2017 zurück oder nur auf Juni weil ich erst da den Lehrgang abgeschlossen habe und nach 9b eingruppiert wurde?

Kennt sich da jemand mit aus?

Vielen Dank im voraus!

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Geschrieben von: Gast, 27.11.2017, 18:34, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Hallo in die Runde,

kann mir jemand Tipps geben was und wie ich angeben muss, damit ich hochgestuft werden kann?

Was kann ich an besonderen Ausbildungen usw. angeben?
z.B. hätte ich AS Baum 2, Sicherheitsbeauftragter, 95 Eintrag Führerschein CE (auch wenn nicht erforderlich)
Zuständig für die Beseitigung von Ölspuren.

Danke schonmal im voraus

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Geschrieben von: Gast, 27.11.2017, 15:24, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo zusammen,
 
 
ich bin neuer Personalrat bei uns und werde mit einer Dienstvereinbarung konfrontiert die ich Unbedingt Unterschreiben soll (laut Arbeitgeber).
 
Mich Stört in dieser Dienstvereinbarung ein Punkt und ich wollte von euch wissen ob das Überhaupt rechtskräftig ist.
 
 
Der Vorgesetze kann ohne  vorherige Kenntnis und Zustimmung des Benutzers auf den Email Account des Benutzers zugreifen.
 
Meine Frage ist ist sowas überhaupt rechtlich tragbar was den Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht der Betreffenden angeht?
 

Gruß

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Geschrieben von: Gast, 23.11.2017, 18:59, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Hallo alle miteinander,

kann mir jemand sagen, ob man gegen Mahngebühren Widerspruch einlegen kann und wenn ja in welcher Form? Ich finde dazu keine gesetzliche Regelung.

Wäre schön, wenn jemand einen Tipp hätte!

Vielen Dank im Voraus!

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Geschrieben von: Gast, 22.11.2017, 21:14, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Ich habe einen 450,00 Euro Job und  bin Rentnerin. Habe ich einen Urlaubsanspruch???

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Geschrieben von: selina.99, 20.11.2017, 22:45, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (1)

Guten Abend zusammen Smile

Ich habe folgendes "Problem": ich habe mich in mehreren Städten für das Duale Studium Bachelor of Laws beworben. Habe nun Zusagen von der Bezirksregierung Köln und einer Stadt (~20.000 Einwohner) erhalten.
Jetzt habe ich einige Schwierigkeiten dabei mich zu entscheiden und wollte mal nach euren Erfahrungen fragen: Sind die Aufstiegschancen in einer Stadtverwaltung so viel schlechter als in der Bezirksregierung? Und könnte ich nach absolvierter Ausbildung noch in die Bezirksregierung wechseln oder geht das aufgrund von Unterschieden im Studium nicht?
Ich weiß, dass ihr mir die Entscheidung natürlich nicht abnehmen könnt, aber es wäre toll die Meinungen von Leuten zu hören, die selbst in diesem Bereich arbeiten.

Liebe Grüße =)

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Geschrieben von: Gast, 20.11.2017, 22:43, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (2)

FRAGE zur Entgeltordnung TVöD VKA: 
Komme ich als Strassen- und Baumkontrolleur 
mit Erstellung vom Baumkataster auch in die E9?

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Geschrieben von: Gast, 20.11.2017, 19:58, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Hallo,
Ich bin neu hier und bedanke mich jetzt schon für die Antworten...

Ich habe gehört, dass man angeblich als hauptfahrer (ganzes Jahr + Winterdienst) eines Lkws im öffentlichen Dienst in die Lohngruppe 6 kommen kann. Ladekran und Hubsteiger verbaut. Ist denn hier jemand der mehr darüber weiß?

Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 18.11.2017, 15:22, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,

ich wurde zum 01.01.2017 in 9B Endstufe 6 übergeleitet. M.E. würde mir jetzt aber 9C zustehen (Kreditanalyst). Würde gerne einen Höhergruppierungsantrag bzgl. § 29 stellen. Bei uns krassieren verschiedene Gerüchte bzgl. Bestandsschutz, Direktionsrecht, etc. Kann mir da mal einer weiterhelfen ?? VG Moppel

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Geschrieben von: Gast, 18.11.2017, 14:25, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich überlege gerade, ob ich eine Stelle im öffentlichen Dienst annehmen soll. Ich arbeite seit 22 Jahren als Steuerfachangestellte in einer Firma. Der Job ist super aber für das Wissen und die Verantwortung (bei diesem Arbeitgeber) total unterbezahlt(also nicht nach Tarif). Jetzt habe ich die Möglichkeit, einen Job im öffentlichen Dienst zu bekommen und bin mir nicht sicher, in welcher Entgeltgruppe ich wohl eingestuft werden würde. Könnt ihr mir da weiterhelfen?

Danke schon einmal im voraus

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Geschrieben von: Gast, 17.11.2017, 21:48, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,

ich bin im öD und habe die Ausbildung als Berufskraftfahrer und möchte mich gern weiter entwickeln und meinen Meister machen. Hat jemand irgendwelche Erfahrungen
in der Beantragung oder in der Handhabe dessen?

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