Erschwerniszuschlag für Arbeit an Holzspalter
#1

Ist der Holzspalter eine gärtnerische Arbeitsmaschine und das Arbeiten mit ihm als zuschlagspflichtig anzuordnen?
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#2

Ich habe leider keinen Kommentar, Urteil oder ähnliches, aber vom gesunden Menschenverstand her würde ich das bejahen.
Vielleicht einfach beantragen und schauen was passiert.
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#3

Wenn dann könnte es im entsprechendem Bezirkstarifvertrag geregelt sein.
Wieso sollten arbeiten an einem Holzspalter zuschlagspflichtig sein?
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