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Ab welchem Alter kann ich Altersteilzeit bei meinem Dienstherrn (ich bin Beamter in NRW) beantragen, wenn ich mit dem 55. Lebensjahr mit der Altersteilzeit beginnen möchte.
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Hallo,
Ich hätte mal ne Frage an die Leute die im Kommunalbereich auf Maschinen sitzen zb. Unimog oder der gleichen. Ich soll von meinem jetztigen Posten, Vorabeiter in einer Grünkolonne auf einen "Unimog" wechseln würde dann sämtliche Zulagen und e stunden verlieren und mit dem Grundgehalt von 6.4 nachhause gehen. Nun meine Frage : Habt ihr in euren Kommunen da eine Regelung gefunden, dass Leute die permanent auf der Straße unterwegs sind mit einer 150.000 Euromaschine unterm Po und sich auf 100 Dinge gleichzeitig konzentrieren müssen besser bezahlt werden?
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Hallo zusammen,
ich soll neuerdings die Stelle des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) in einer Kommune ca. 4500 Einwohner wahrnehmen. Diese Aufgabe füllt die Vollzeitstelle (39 h/Woche) zu 25 %, für voraussichtlich 2 Jahre, aus.
Geanauer gesagt soll bei uns nicht das Verfahren nach ISIS12, sondern nach VDS angewandt werden, welches nicht so aufwengig wie ISIS12 ist.
Da die Stelle bei größeren Behörden wohl sehr gut eingruppiert ist (E11 aufwärts) frage ich mich folgendes:
- Wie finde ich heraus, welche Tätigkeitsmerkmale die Aufgabe als ISB darstellt?
- Wie erfolgt die daraus folgende Eingruppierung?
Ich gehe davon aus, dass keine neue Eingruppierung vorgenommen wird, da selbst bei „höheren“ Tätigkeitsmerkmalen es keine Auswirkungne auf die Entgeltgruppe hat (da nur 25% der Stelle).
Könnte es deswegen eine persönliche Zulage mache E ... geben?
Vielen Dank und viele Grüße
Ein kleiner Angestellter der sich fast ein bisschen ausgenutzt fühlt ...
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"Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung sind mindestens in EG 5 einzugruppieren." Frage: Bezieht sich das auf die Berufsausbildung in dem Beruf, wo man gerade arbeitet, oder irgendeinen (auch anderen) Berufsabschluss?
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Hallo zusammen,
ich konnte zu meinem Anliegen keine Infos mit der Suche finden und hoffe auf eure Hilfe.
Lt. GO ist einmal jährlich vom BGM eine Bürgerversammlung einzuberufen. In der Historie fand diese immer im Herbst statt.
Nach der letzte Kommunalwahl und einem Wechsel des BGM wurde die Bürgerversammlung nun in das Frühjahr (Februar/März) verlegt. Im März 2020 finden nun wieder Kommunalwahlen statt.
Nun zu meiner Frage:
Gibt es eine Festlegung, mit welchem zeitlichen Abstand eine Bürgerversammlung mindestens bzw. auch längstens vor einer Kommunalwahl statt finden muss?
Ich bedanke mich schon im Voraus sehr für eure Hilfe!
MfG
DRCLIFF
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Hallo,
mit der Einführung der neuen Entgeltordnung EGO haben sich auch bei den Tätigkeitsmerkmalen Änderungen ergeben.
Ich bin erster Betriebsleiter eines Eigenbetriebs Stadtentwässerung einer Stadt mit 24.000 Einwohner und möchte meine Stelle neu bewerten lassen. Davor war ich Sachgebietsleiter mit der Eingruppierung E 11 (kam aus BAT III aus einem Bewährungsaufstieg von IV b). Mit der Betriebsleitung des Eigenbetriebes habe ich meiner Meinung nach eine höherwertige Tätigkeit übernommen (schon seit 2010).
Da mit der neuen EGO bei der EG 12 nur noch ein Drittel höherwertige Tätigkeiten (gegenüber früher zwei Drittel) verlangt werden, versuche ich die Stelle bewerten zu lassen.
Ich bin gerade dabei meine Arbeitsplatz- bzw. Stellenbeschreibung anzufertigen, tue mich jedoch schwer den Verantwortungsbereich in die richtigen Worte zu fassen. Ich bin bei einer früheren Bewertung schon mal baden gegangen, weil ich bei meiner Arbeitsplatzbeschreibung nicht die richtigen Worte gefunden habe (habe fälschlicherweise meine gesamten Tätigkeiten beschrieben). Ich finde auch nirgends was bei meinem Arbeitsbereich höherwertige Tätigkeiten sind bzw. welche Tätigkeitsmerkmale dazu führen, dass auch ein gesteigertes Maß der Verantwortung anerkannt wird.
Ich würde gerne meine Arbeitsplatzbeschreibung jemanden zeigen, der etwas davon versteht. Ich bin nicht in der Gewerkschaft, werde aber eintreten.
Hat jemand Tipps für mich oder weiß jemand an wen ich mich wenden kann (auch gegen Bezahlung)?
Danke und Grüße
Peter
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Bin dienstunfähig und erhalte bereits Versorgungsbezüge. Zusätzlich zahlt nun auch meine Dienstunfähigkeitsversicherung befristet bis zum Oktober 2026.
Meine Frage lautet nun: Muss ich die Zahlungen aus der befristeten Zusatzversicherung melden, was wenn ich es nicht tue, und, da die Versicherung rückwirkend gezahlt hat als ich zwar krankgeschrieben, aber noch volle Bezüge bekommen habe, muss ich die "Doppelzahlung" rückerstatten?
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Als Dipl.-Ing. Stadtplanung war ich am 31.12.2016 in der Entgeltgruppe 11, Stufe 4 eingruppiert und hatte zu dem Zeitpunkt bereits eine Stufenlaufzeit von drei Jahren und 6 Monaten durchlaufen. Zusätzlich zu dem Tabellenentgelt von 4.050,72 Euro erhielt ich eine Besitzstandszulage in Höhe der ehem. Technikerzulage von 23,01 Euro im Monat (durch den zwischenzeitlich erreichten Stufenaufstieg in 11, Stufe 5 erhalte ich seit Juli 2017 4.592,90 Euro plus Technikerzulage).
Nun überlege ich, ob ich einen Antrag auf Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 12 (rückwirkend ab 01.01.2017) stelle, begründet mit der neuen Entgeltordnung. Nun zur Frage: Ich habe zum einen die Info, dass zwischenzeitlich in 2017 erfolgte Stufensteigerungen dabei „zurückgerechnet werden“. Nach Tabelle würde ich dann von 11 Stufe 4 auf 12 Stufe 3 zurückfallen. Ist das richtig? Damit hätte ich dann etwa 500 Euro weniger als ich seit Juli 2017 in 11 Stufe 5 verdiene. Zusätzlich beginnt die Stufenlaufzeit in 12 Stufe 3 von Neuem, so dass ich etliche Jahre bräuchte, bis ich wieder mein heutiges Gehalt hätte. Stimmt das?
Ich habe dann noch die Regelungen zur Besitzstandszulage in Höhe der Ehemaligen Technikerzulage gem. § 29a Abs. 3 TVÜ-VKA gefunden. Und da wird es für mich unlogisch. Bei Höhergruppierung entfällt die Besitzstandszulage rückwirkend zum 1. Januar 2017. Führt die Stufenzuordnung in höherer Entgeltgruppe zu niedrigerer Stufe (ich würde ja von 11 Stufe 4 gem. Tabelle auf 12 Stufe 3 zurückfallen), ist die bisherige Stufenlaufzeit (bei mir 3 Jahre, 6 Monate) anzurechnen. Wird dadurch die regelmäßige Stufenlaufzeit in dieser Stufe (Stufe 3, also 3 Jahre) vollendet, sind die Beschäftigten in der nächsthöheren Stufe zugeordnet (wäre bei mir dann 12, Stufe 4). Die Stufenlaufzeit beginnt dann neu (heißt, die 6 Monate verfallen).
Kann mir jemand sagen, was jetzt für mich gilt? Soll es wahr sein, dass ich nur wegen der Technikerzulage wieder in Stufe 4 kommen würde? Das klingt gut, ist für mich aber logisch nicht ganz nachzuvollziehen.
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Hallo Zusammen,
da die Zeit drängt (Ausschlussfrist) wollte ich meine Überleitung in die neue Entgeltordnung prüfen. Dabei habe ich folgendes Problem:
die Überleitung erfolgt in die E 11. Bewertet wurde meine Stelle 2008 mit Verg.Gr. IV a FG 1 b BAT - mit Aufstieg nach Verg.Gr. III FG 1 b BAT.
Die Merkmale der EG 12 erfülle ich jedoch vollumfänglich (50% besondere Schwierigkeit u. Bedeutung sowie Praxiserfahrung). Vielleicht kann mir jemand sagen wie sich das verhält.
Vielen Dank!
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Hallo an alle,
leider haben wir immer wieder mit unseren AG das Problem, dass der Personalrat über eine Maßnahme entscheiden muss und dazu keine Begründung vorliegt.
Wie kann man dem AG klar machen, dass er das muss? Unsere Gemeinde ist der Meinung, dass sie dies eben nicht tun muss. Aktuell ist der Fall so, dass es Vorstellungsgespräche gegeben hat und es nicht begründet wird, warum der eine genommen wurde.
Wer kann mir im BayPVG eine Grundlage nennen, dass wir dies bekommen? Ansonsten ist es für uns nicht nachvollziehbar, da wir ansonsten so gut wie keine Infos bekommen.
Gruß
M.
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Hallo,
ich habe Fachabitur und Fachangestellte für Arbeitsförderung in der Agentur für Arbeit gelernt. Seit 2 Jahren bin ich in der Tätigkeitsebene 4 Tvöd BA als Sachbearbeiterin beschäftigt, was einer Eingruppierung in der Entgeltgruppe 9 des Tvöd entspricht.
Meine Frage: muss bei einem Wechsel des Arbeitgebers z.B. in die Gemeinde der Angestelltenlehrgang 2 zwingend absolviert werden? Hat man überhaupt Chancen sich ohne den AL2 auf eine EG9 Stelle zu bewerben?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
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Hallo liebe Forummitglieder,
ich bin seit 1990 bei einer Kommune angestellt, hatte vorher erfolgreich eine Ausbildung zur Bürokauffrau abgeschlossen.
Seit 1997 gehe ich 22 Std/wöchtl. Ich bin im Vorzimmer/Sekretariat und hauptsächlich für die Organisation des Bürgermeister tätig, aber auch für den Geschäftsstellenleiter.
Ich bin in Vergütungsgruppe 5/Stufe 6 eingruppiert und der Geschäftsstellenleiter will mit nicht höher gruppieren da meine Tätigkeit "nicht mehr hergibt". Wenn ich hier im Forum vergleiche, sind Gleichgesinnte wesentlich höher gruppiert.
Was rechtfertigt die Höhergruppierung bzw. welche Argumente kann er nicht abstreiten?
Vielen Dank im Voraus.
Susanne
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Hallo zusammen,
hat jemand schon Erfahrung mit einer Kündigung der DV zur Regelung der Arbeitszeit gemacht?
Wie sollte der PR damit umgehen? Sollte die Kündigung allen Mitarbeiter/-innen bekannt gemacht werden?
Vielen Dank für eure Hilfe
LG
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Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zu Kosten des PR bei Sitzungen, Vorstellungsgesprächen usw. Und bräuchte euren Rat.
Bei uns fallen einigen Mitgliedern des Gremiums Parkgebühren für Sitzungen usw an, da sie in Außenstellen arbeiten. Eigentlich ist die Kostenübernahme für alle anfallenden Kosten ja im LPVG BW geregelt. Unser AG weigert sich aber diese zu bezahlen. Weiß jemand wie es in anderen Kommunen geregelt ist?
Danke und Gruß
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Guten Morgen,
ich bin als Altenpflegerin seit 2011 in einem Pflegeheim beschäftigt. In meinem Arbeitsvertrag steht: Auf das Arbeitsverhältnis wird der BAT-O Stand 31. Dezember 2002 angewandt.
Jetzt wurde mir ein Änderungsvertrag mit einem Festgehalt angeboten. Jetzt habe ich erfahren, dass der BAT-O gar nicht mehr gilt sondern jetzt der TVöD.
Was ist denn nun richtig? Andere Kollegen sind im TVöD und es gibt wohl eine Betriebsvereinbarung, dass alle Angestellten ab 2011 nach BAT-O bezahlt werden. Geht denn so etwas? Da stimmt doch was nicht ...
Außerdem hat man mir eine Weiterbildung zur WBL angeboten, dafür soll dann eine Zulage gezahlt werden. Im TVöD habe ich gelesen, dass es für WBL jetzt eine extra Gruppe gibt.
Für eure Antworten vielen lieben Dank!
Iris
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