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Geschrieben von: Gast, 02.10.2018, 21:24, Forum: Jobcenter & BA, - Keine Antworten

Hallo Ihr Lieben,
vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich bin kommunale Intensivvermittlerin (Integrationsvermittler) im Jobcenter und erhalte aktuell die 9b.
Antrag auf Höhergruppierung in die 9c habe ich bereits 2017 gestellt.
Mein Arbeitgeber möchte nun eine Arbeitsplatzbeschreibung von mir haben.
Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, wie die aussehen muss.
Neben den normalen Aufgaben eines Arbeitsvermittlers übernehme ich EGZ-Anträge, EQ-Anträge, Kontakt mit Arbeitgebern, Umwandlungszuschuss, Aufnahme Stellenangebot + betreuen, Vermittlungsvorschläge buchen + konsolidieren.
Vielleicht kann mir jemand helfen.

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Geschrieben von: Gast, 02.10.2018, 21:14, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (3)

Hallo zusammen,

da man im Internet viel über den Besuch bei Amtsarzt liest, sich in den letzten Jahren aber scheinbar einiges geändert hat, würde ich gerne wissen, ob man auch mit einem BMI von über 30 Beamter auf Widerruf werden kann.

Falls jemand was Aktuelles weiß, gerne her damit.

Danke und Grüße

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Geschrieben von: Gast, 02.10.2018, 19:51, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo, bin momentan in E9, Fallgruppe 3 unbefristet beschäftigt.
Ich werde im Februar 2019 in die E9 Fallgruppe 2 in einer anderen Behörde anfangen, jedoch auf 2 Jahre befristet.

Bis dahin werde ich 5 Monate Erfahrung haben (vor 7 Jahren auch im öffentlichen Dienst mal tätig und auch ein Jahr Erfahrung von dieser Zeit bringe ich mit). Bin momentan im sozialamt im Bereich der Hilfe zur Pflege und würde in die Grundsicherung wechseln. Also für mich persönlich eher von der Tätigkeit deutlich "schlanker" und die Programme für die Berechnung würden gleich sein. Es ist also davon auszugehen, dass ich im neuen Bereich deutlich schneller mich orientieren könnte. Der einzige Unterschied würde es sein, dass es publikumsintensiver wäre, was für mich jedoch von Vorteil ist, denn ich habe immer mit Publikum bzw. Kunden gearbeitet.

Nun die Fragen:

Ich kann durch die einschlägige Erfahrung in die Stufe 2 kommen bzw. sogar 3? Meiner Ansicht nach ist meine Tätigkeit deutlich umfangreicher und die Fälle bei der neuen Tätigkeit sehe ich auch oft bei der Bearbeitung (kann sie teilweise auch nachvollziehen, ohne die Arbeitserfahrung) da ich die Akten für die Bearbeitung bzw. Ansicht zu mir hole.
Wie ist es dann mit Probezeit geregelt, denn ich hätte ja fast fünf Monate hinter mir, jedoch ist davon auszugehen, dass ich kündigen müsste bei der alten Behörde. Der Übergang in die neue Tätigkeit wäre auch ohne Unterbrechnungszeit.
Des Weiteren für die Stufe, würde eine Rolle spielen, dass ich einen unbefristeten Vertrag aufgebe und in ein befristetes Verhältnis wechsel?

Vielen Dank für die Informationen.

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Geschrieben von: Gast, 02.10.2018, 11:41, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (7)

Hallo, S10347

mich beschäftigten folgende Fragen:

Ich bin im öffentlichen Dienst zu 40 % teilzeitbeschäftigt und habe im Aufgabengebiet auch die Teilnahme an der Brennholzversteigerung. Diese wurde nun auf den 29.12. gelegt, dies ist ein Samstag.
Mein Vorgesetzter legte mir den Terminzettel wortlos hin. P033  Icon_evil

Nun meine Fragen:

1.) Bin ich verpflichtet, an diesem Samstag zu arbeiten? Meine regelmäßig Arbeitszeit ist von Di-Fr.
angesetzt. Icon_rolleyes

2.) Wenn ja, muss ich mich dann mit Zeitausgleich abspeisen lassen oder kann ich dann wenigstens verlangen, dass man mir einen Urlaubstag hierfür gutschreibt? Bzw., was würde mir zustehen? D020 Icon_razz

Danke für sachverständige Antworten, finde im TVöD auf die Schnelle nichts passendes.

Viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 02.10.2018, 08:11, Forum: TVöD, Antworten (3)

Wie verhält es sich denn mit den Überstundenzuschlägen in der Verwaltung (hier bei TVÖD 6)? Die Techniker, der Chef und eine angelernte Aushilfskraft bekommen Überstundenzuschläge, die Verwaltungsfachkräfte (Sekretariat) aber nicht. Das kann es doch nicht sein!

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Geschrieben von: Gast, 01.10.2018, 22:20, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Ich war 17 Jahre Angestellter im öffentlichen dienst, 2015 wurde ich erwerbsunfähig und bekam Rente. Anschließend wurde ich gekündigt. Nun möchte ich eine Versicherung abschließen. Habe ich Anspruch auf Rabatt für den öffentlichen Dienst?

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Geschrieben von: Gast, 01.10.2018, 21:25, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Ich bin zur Zeit in einer ziemlich blöden Situation. Seit 01.04. bin ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt. Die Kollegen sind eigentlich auch ganz nett, die Stimmung im Team ist auch o.k und die Aufgaben interessant. Da ich mich allerdings irgendwie nie richtig wohl gefühlt habe und es mir gesundheitlich in den letzten Monaten immer schlechter ging, hab ich mich entschieden ein Angebot meines ehemaligen Arbeitgebers anzunehmen. Ab 01.11. kann ich dort wieder anfangen.
Die letzten drei Wochen war ich durch Fortbildungen nicht auf der Arbeit. Genau im dieser Zeit kamen der Vertrag. Heute war ich in der Personalabteilung und hab gekündigt. Mit meiner Vorgesetzten konnte ich noch reden, da sie noch 2 Wochen Urlaub hat. Mit dem Stellvertreter hab ich gesprochen und er war natürlich nicht begeistert.
Meine 18 Tage Resturlaub(mit Schwerbehinderung) und den Großteil meiner Überstunden soll er mir lt. Personalabteilung gewähren, so dass morgen mein letzter Tag ist.
Allerdings sagt er, dass er die notwendigen Daten frühestens im November an die Personalabteilung weiterleiten kann. Laut der Personalabteilung schaffen die es dann erst im neuen Jahr mir das Zeugnis zuzuschicken, da sie so überlastet und am Jahresende so viel zu tun sei.
Ich versteh ja, dass die Situation echt blöd ist, aber muss ich wirklich so lange auf ein Zeugnis warten? Meine Personalsachbearbeiterin sagt, dass ich mir das Zeugnis am 30.10. abholen könnte, wenn sie die Daten bis 18.10. bekommen würde.

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Geschrieben von: Gast, 01.10.2018, 10:25, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Beamter, 4 Wochen krank geschrieben wegen Schulter OP.

Darf er an seinen Arbeitsplatz um die Vertretung zu unterstützen?
Wird das als Überstunden gerechnet - ich meine nicht .... ?

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Geschrieben von: Gast, 30.09.2018, 23:29, Forum: Fortbildung, - Keine Antworten

Hallo zusammen,
seit diesem Jahre wird an der Badischen Gemeindeverwaltungsschule in Freiburg ein Lehrgang zur Fortbildung Verwaltungsfachwirt angeboten. Ist hier jemand der diesen Lehrgang dort gemacht hat und einen kleinen Erfahrungsbericht abgeben könnte? Da der Lehrgang erstmals stattgefunden hat würde es mich sehr interessieren wie es dort abläuft und ob es zu empfehlen ist.

Lieben Dank vorab!

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Geschrieben von: Gast, 28.09.2018, 08:22, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (3)

Hallo, ist es eigentlich zulässig 3 Wochen am Stück durchgehend Bereitschaft anzuordnen .
Bsp. 1 Woche Mo - So . 2Wo.- Mo- So . 3Wo.Mo- So
4. Wo BEREITSCHAFTSFREI.
Und dann wieder alles von vorn Regelarbeitz. 7-16.00 danach Bereits. Bis 22 .Uhr/ am nächsten Morgen ab 6.00 Uhr. Freitags ab 12.00 bis 22.00 Uhr. SA. 6- 22 . So. 7-22. 00 U.

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Geschrieben von: Gast, 28.09.2018, 00:42, Forum: TV-V, Antworten (4)

Hallo,

ich hoffe mir kann hier mit folgenden Anliegen weiter geholfen werden.

Im TV-V steht in der Anlage 1
Eingruppierung von Arbeitnehmern in den Versorgungsbetrieben.
Entgeltgruppe 7
7.1 Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 6.1, die Tätigkeiten ausüben, die besondere Spezialkenntnisse erfordern
sowie
7.2 Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die gründliche und vielseitige Fach-kenntnisse und selbständige Leistungen erfordern
sowie
7.3 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entspre-chende gleichwertige Tätigkeiten ausüben
Beispiele:
7.4.5 An- und Abfahren aller Kraftwerksanlagen und Eingreifen bei Störungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung

und in der
Entgeltgruppe 8
8.1 Arbeitnehmer, deren Tätigkeiten sich durch das Maß ihrer Verantwortung er-heblich aus der Entgeltgruppe 7.1 herausheben
sowie
8.2 Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die gründliche, umfassende Fach-kenntnisse und selbständige Leistungen erfordern
(Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und Breite nach.)
sowie
8.3 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entspre-chende gleichwertige Tätigkeiten ausüben
Beispiele:
8.4.2 An- und Abfahren von Kraftwerksblöcken mit einer Leistung von mehr als 100 MW und Eingreifen bei Störungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung

Einziger Unterschied ist hier die angegebene Grenze der Leistung von mehr als 100 MW.
Allerdings wird nicht erläutert ob es sich bei der Grenze um thermische Leistung oder elektrische Leistung geht.

Kann jemand dazu was sagen, und eventuell Urteile nennen?

Danke im vorraus

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Geschrieben von: Gast, 27.09.2018, 14:43, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,

im TVÖD Gruppe 6 Stufe 4 erscheint in meiner Abrechnung folgendes

ZVA Arbeitnehmer 1,81 % = 52,66 €
ZVS Zusatzversorgung - Hinzurechnung SV VBL Kommunen 113,10 €

Der 1,81% Anteil scheint korrekt zu sein, und der andere müssten laut Tarifrechner 187,xx € sein oder?

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Geschrieben von: Gast, 26.09.2018, 14:19, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (4)

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zu Thema gehobener Dienst und Studium.

Mal angenommen ich würde in einem Bundesland studieren und würde gerne nach dem Studium in ein anderes wechseln.

Geht das einfach so oder muss man sich bei dem Bundesland bewerben oder wie läuft das ab?

Oder ist man auf ewig an das Bundesland als Beamter gebunden?

Hat damit jemand Erfahrungen?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

MFG

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Geschrieben von: Gast, 25.09.2018, 23:51, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,

AV endet vorzeitig durch Auflösungsvertrag und es sind noch Urlaubstage übrig, die der AN bis zum Vertragsende nicht mehr alle nehmen kann. Verfallen die? Werden die automatisch vergütet und ausgezahlt oder muss man den AG dazu auffordern? Wie bzs. in welcher Höhe werden die Urlaubstage vergütet?

Danke.

Gruß

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Geschrieben von: Gast, 25.09.2018, 16:46, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (3)

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage und hoffe hier kann sie mir jemand beantworten.

Im Januar 2016 wurde ich Stellv. Stationsleitung und somit von P8/4 in die P12/2 gruppiert. Aktuell bin ich in Elternzeit und kann meine alte Stelle nicht mehr ausüben, da man als Stellv. 85% arbeiten muss und ich mit meiner 1-jährigen Tochter nicht mehr als 70% arbeiten möchte.
Somit würde ich wieder in die P8 rutschen als normale Krankenschwester.
Nun habe ich gelesen dass eine Herabgruppierung stufengleich ist, also würde ich P8/2 bekommen. 

Ich bin aber bevor ich stellv. Stationsleitung wurde schon in der P8/4 gewesen.

Kann mich mein AG einfach so weit herabstufen obwohl ich vorher der Höhergruppierung in einer höheren stufe war?
Ich bin ja nur auch meine "Beförderung" in stufe 2 gerutscht, da stufe 4 in P12 eine zu hohe Gehaltserhöhung darstellte.

Ich müsste doch zumindest in meine alte Stufe vor meiner "Beförderung" kommen oder nicht?


Vielen Dank schonmal an euch

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