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Diskutieren Sie gerne mit und helfen Sie, noch offene Fragen zu beantworten.
Hallo,
wie sieht eine Regelbeurteilung aus? Was muss man machen, um eine Regelbeurteilung durchzuführen oder durchführen zu können? Welche Kenntnisse und Fertigkeiten sollte man haben und mitbringen? Habt ihr bitte Beispiele von Regelbeurteilungen?
Danke vielmals.
Viele Grüße
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Wieviel bekomme ich pro Stunde in der Entgeldgruppe S 2 TVöD-SuE ausbezahlt?
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Hallo,
innerhalb welcher Zeit muss der Arbeitgeber über einen Antrag auf Höhergruppierung entscheiden? Wo steht das?
Vielen Dank.
Gruß
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Kann die Behördenleitung eine Höhergruppierung bewusst verhindern, in dem sie gezielt hochwertige Tätigkeitsmerkmale nimmt, damit diese in der Stellenbeschreibung nicht auftauchen - und somit für eine Stellenbewertung/Höhergruppierung ausschlaggebend wären...?
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Hallo, ich bin neu hier :-)
Ich habe viel gesucht, leider nichts gefunden. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen:
Ich werde sehr bald eine Ausbildung zum Brandmeister (B1 Lehrgang) bei einer Werkfeuerwehr anfangen.
Dieser Lehrgang geht identisch, wie bei einer Berufsfeuerwehr, 18 Monate und endet auch mit einer Prüfung.
Der Lehrgang ist wie gesagt identisch zur Berufsfeuerwehr, nur das eben kein Beamtenverhältnis besteht.
Jetzt meine Frage an euch:
Kann ich nachdem die Ausbildung beendet ist, natürlich erfolgreich, bei einer Berufsfeuerwehr anfangen und habe die Voraussetzungen erreicht? Ich habe da einen Paragraphen gefunden den ich nicht so richtig deuten kann:
Landesbeamtengesetz NRW :
§ 3
Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses
(1) Wer in das Beamtenverhältnis berufen werden soll, muss die für die beabsichtigte Laufbahn vorgeschriebene oder – mangels solcher Vorschriften – übliche Vorbildung besitzen (Laufbahnbewerberin oder Laufbahnbewerber). In das Beamtenverhältnis kann auch berufen werden, wer die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben hat (andere Bewerberin oder anderer Bewerber); dies gilt nicht für die Wahrnehmung solcher Aufgaben, für die eine bestimmte Vorbildung, Ausbildung oder Prüfung durch besondere Rechtsvorschrift zwingend vorgeschrieben ist oder nach ihrer Eigenart zwingend erforderlich ist.
Zusätzlich habe ich folgendes gefunden:
LVOfeu:
§ 6
Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe
In das Beamtenverhältnis auf Probe kann übernommen werden, wer nach amtsärztlichem Gutachten für den Dienst in der Feuerwehr geeignet ist und
1. die nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen vorgeschriebene Laufbahnprüfung bestanden oder eine jeweils vergleichbare Ausbildung und Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat oder
2. die Prüfung zur Werkfeuerwehrfrau oder zum Werkfeuerwehrmann gemäß der Werkfeuerwehrausbildungsverordnung vom 22. Mai 2015 (BGBl. I S. 830) oder der Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau vom 7. Juli 2009 (BGBl. I S. 1747), die am 1. August 2015 außer Kraft getreten ist, bestanden hat.
Kann mir da jemand weiter helfen?
Vielen Dank für eure Hilfe :-)
Liebe Grüße
Speedy
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Hallo,
ist es grundsätzlich möglich, dass man "nur" als Vfa eine 9b-Stelle erhalten kann oder ist das generell ausgeschlossen?
Gibt es da evtl. Beispiele in der Rechtssprechung?
Danke im Voraus.
Grüße
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Hallo zusammen,
ein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst muss sich doch an den formulierten Erwartungen in einer Stellenanzeige halten!? D. h., er kann nicht jemanden ausschließen, der zwar alle Muss-Kriterien erfüllt, aber die Soll-Kriterien nicht erfüllt, oder!?
Ich meine, ich hätte mal irgendwo ähnliches gelesen (Urteil eines LAG oder des BAGs), dass der Arbeitgeber sich an die Wortwahl in der Anzeige irgendwie messen lassen muss oder so ähnlich.
Sagt euch das was?
Dankeschön.
Liebe Grüße
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Hallo,
ich habe mich in einer größeren Stadt in NRW beworben. Danach hat man mir bisher nur lediglich am Telefon mitgeteilt, dass ich nicht ausgewählt wurde, jedoch auf dem 2. Platz bei den Nachrückern gelandet sei. Da aber noch mindestens 2 weitere gleiche Stellen geschaffen werden sollen, würde ich nachrücken. Es wären nur einige organisatorische Dinge, die noch fehlen, da die Stellen noch geschaffen werden müssen. Geplant seien diese jedoch. Man könne mir nicht sagen wie lange das dauern wird, es könnten 8 Wochen sein, aber auch 3 Monate. Da man bis 6 Monate nach Bewerbungsgespräch auf die Bewerber zurückgreifen könne, ohne dass diese erneut zu einem Gespräch müssen, wäre dies kein Problem. Schriftlich habe ich bisher nichts bekommen.
Hat jemand so einen Fall schon einmal gehabt und was ist daraus dann geworden?
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Guten Tag,
bei uns sollen betr. LOB nur noch die Methode "Systematische Leistungsbewertung" gelten.
Zitat: Welche Methoden sieht der TVöD für die Feststellung des Leistungsentgeltes vor?
Für die Festellung des Leistungsentgeltes sieht der TVöD (vgl. § 18 Abs. 5 Sätze 2 und 3) folgende Methoden vor:
⇒ Zielvereinbarung und
- Feststellung der Zielerreichung ⇒ Systematische Leistungsbewertung
Bisher haben wir MA vor Ort Zielvereinbarungen geschlossen. Diese sollen jetzt weg fallen und nur noch die systematische Leistungsbewertung gelten.
Wir arbeiten in einem Bereich, wo wir durchaus Ziele vereinbaren können. Ich verstehe das nicht und vor allem:
Ist das rechtens?
Besten Dank für Ihre Antworten!
Mfg
Andrea
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Guten Tag, wie kann man eine Dienstanweisung, die veraltet ist und nicht mehr den aktuellen Arbeitsvorgängen entspricht, zurück nehmen oder für ungültig erklären lassen?
Vielen Dank und liebe Grüße
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Hallo zusammen,
habe einen Arbeitsvertrag mit der Stadt (TvÖD) dort steht drin, dass ich als Beschäftigte eingestellt werde.
Ich bin mit sachlichen Grund §14 Abs. 1 TzBfG in die EG 4 eingruppiert.
Nun meine Frage, da ich mir jetzt unsicher bin, wieviel ich monatlich verdienen darf. Meine Vorgesetzten reden von 450 EUR, allerdings sehe ich das nicht so, da dies nirgendwo in meinem Vertrag steht.
Hat hier jemand eine Idee?
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Hallo,
ich war bisher bei meiner Stadtverwaltung auf einer Stelle beschäftigt mit E9b/Stufe 1. Die Stufenlaufzeit hat am 01.09.2017 begonnen. Ich habe mich intern umbeworben und seit dem 01.08.2018 nehme ich eine neue Aufgabe mit E10 wahr. Nun habe ich gelesen, dass ich nach Höhergruppierung mindestens die Stufe 2 erhalte. Stimmt das, oder fange ich nun bei Stufe 1 von vorne mit der Stufenlaufzeit an? Vielen Dank für Ihre Hinweise.
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Hallo zusammen,
ich bin derzeit Beamter auf Widerruf und mache einen Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst in NRW bei einem Landkreis. Dieser beinhaltet kein Studium o.ä., sondern dient dazu, fertige Ingenieure u. Naturwissenschaftler v.a. rechtlich fit zu machen. Ich bin nach einigen Monaten zu dem Schluss gekommen, dass mir das gar nicht liegt. Ich will so schnell wie möglich in die Privatwirtschaft wechseln.
Könnt ihr mir sagen, wie ich jetzt genau vorgehen soll, um möglichst schnell entlassen zu werden? Soll ich einen Antrag auf Entlassung stellen mit Datum z.B. 31.10.? An welche Stelle schicke ich den? Auf was muss ich alles sonst so achten? Wie läuft das genau mit der PKV/GKV? Muss ich evtl sogar Anwärterbezüge in meinem Fall zurückzahlen? Wie gesagt, der Dienst dauert nur etwas über ein Jahr und besteht nur aus Praxiszeiten in der Behörde sowie ein paar Seminaren.
VG
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Hallo,
eine Kollegin und ich wurden beide am 1.11.17 eingestellt. Wir haben beide dieselben Verträge, Eingruppierungen, Aufgaben ...
In den Verträgen steht jeweils, dass nach 6 Monaten geprüft wird, ob es Höhergruppierung berechtigt ist.
Wir haben uns beide bewährt und haben sehr gute Arbeit abgeliefert.
Meine Kollegin erhielt jetzt rückwirkend zum 1.4.18 die Höhergruppierung, ich allerdings nicht, da ich vom 15.4. - 15.9. aufgrund eines Unfalls/OPs krank war. Das ist zumindest die verbale Antwort darüber, warum auch ich nicht höhergruppiert worden bin.
Das finde ich sehr ungerecht und auch nicht rechtens. Oder ist es das?
Ist es nicht so, dass Arbeitsunfähigkeitszeiten bei der Entscheidung bzgl. Höhergruppierung nicht miteinfließen dürfen, sondern es dabei lediglich um Arbeitsergebnisse, Tatigkeitsmerkmale ... geht? Wo steht das bitte?
Dankeschön vorab.
LG
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Hallo,
in unserer Straße fehlt ein Bürgersteig. Viele Anlieger halten diesen aber für erforderlich, u.a. da ein Kindergarten in der Nähe ist. Wir denken daher darüber nach, einen Bürgerantrag zu stellen.
Allerdings ist die Straße recht schmal ( zwischen 5 und 6 Metern breit ). Daher meine Frage: Wie breit muss ein Bürgersteig sein und wo steht das? Ich meine, ein schmaler Bürgersteig ist immer noch besser als gar keiner.
Gruß
Peter
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