Corona Sonderzahlung Wechsel des Arbeitgebers
#1

Hallo,

ich bin seit dem 01.10.2020 im öffentlichen Dienst tätig und wechsel zum 01.12.2020 den Arbeitgeber (ebenfalls öffentlicher Dienst). Beide Arbeitgeber sind dem TVÖD angelehnt. Meine Frage ist nun, bekomme ich überhaupt die Sonderprämie aufgrund des Beginns 01.10. und des Wechsels zum 01.12. ? Und wenn ja, von welchem Arbeitgeber ginge die Zahlung aus und wann? 
Und wie sieht das mit der Jahressonderzahlung aus? Wird die anteilig auch noch ausgezahlt?

Viele Grüße
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#2

Corona-Sonderzahlung bekommst du vom Arbeitgeber bei dem du am 1.10. beschäftigt warst. Jahressonderzahlung (1/12 der Summe wenn du as gesamte Jahr tätig gewesen wärst) bekommst du vom neuen Arbeitgeber bei dem am 1.12. ein Arbeitsverhältnis besteht.
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#3

(19.11.2020, 20:47)Gast schrieb:  Corona-Sonderzahlung bekommst du vom Arbeitgeber bei dem du am 1.10. beschäftigst warst. Jahressonderzahlung (1/12 der Summe wenn du as gesamte Jahr tätig gewesen wärst) bekommst du vom neuen Arbeitgeber bei dem am 1.12. ein Arbeitsverhältnis besteht.
Danke schön für die Antwort! Also, d.h., dass ich mit der November-Abrechnung vom alten Arbeitgeber, bei dem ich ab 01.10. beschäftigt bin/war, die Corona-Sonderzahlung ausgezahlt bekomme? Und beim neuen Arbeitgeber ab 01.12. quasi dann erst nächstes Jahr die Jahressonderzahlung erhalte?
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#4

Der neue Arbeitgeber zahlt 1/12 der Jahressonderzahlung. Also anteilig für den Monat den man dort tätig war.
Es ist nicht gesagt, dass der 1. Arbeitgeber die Corona-Sonderzahlung mit der November Abrechnung leistet. Viele Arbeitgeber werden diese erst mit dem Dezembergehalt auszahlen. Bei an TVöD angelehnt ist noch zu beachten, dass je nach genauer arbeitsvertraglicher Gestaltung ggf. kein Anspruch auf die Corona-Sonderzahlung bestehen könnte. (Da diese nicht im TVöD sondern in einem eigenen Tarifvertrag geregelt ist und sowieso angelehnt auch bedeuten kann, dass nur Teile des TVöD Anwendung finden..)
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