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Geschrieben von: Gast, 17.10.2018, 15:20, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Moin, wir sind ein kleiner PR (3 Mitglieder) und stehen aktuell vor einer Fragestellung:
Mitarbeiter X beantragt eine Reduzierung seiner Wochenarbeitszeit nach TzBfg.
Diese wurde in einer Nebenabrede vom DSL genehmigt.
In der Nebenabrede findet sich ein Absatz:
"Die in dieser Nebenabrede festgelegte Arbeitszeitregelung tritt außer Kraft, wenn wegen starken Arbeitsanfalls, wegen Urlaub oder Krankheit anderer Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter von der Geschäftsleitung vorübergehend Vollbeschäftigung von X angeordnet wird."

Ist dieser Passus legitim?

Wir wollen dem MA natürlich keine Steine in den Weg legen, finden aber durchaus, dass das eine sehr schwammige, arbeitnehmer-unfreundiche Regelung ist.

Aber zwischen "nicht toll finden" und "gesetzliche Grundlage zur Mitbestimmung" gibts ja zum Glück Welten; nur konnten wir bislang noch keine Informationen hierzu finden, vielleicht habt ihr ja einen Tipp.

Gruß

A. aus Hannover

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Geschrieben von: Gast, 17.10.2018, 14:27, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo zusammen,

ich bin gelernte Kauffrau Groß- und Aussenhandel. Im Dezember soll ich bei der Stadt (NRW), als Sachbearbeiterin Personal in E9a anfangen und man sagte mir, ich muß wohl den Verwaltungslehrgang 1 besuchen.
Ich habe mittlerweile soviel gelesen, dass ich mittlerweile total verunsichert bin, ob ich das überhaupt muss. Die Ausnahmen der Prüfungsvorschriften sind so unverständlich definiert, dass ich es nicht klar deuten kann. Auf der Ver.di Seite findet man das hier dazu... "Ausbildungs- und Prüfungspflicht

Die bisher durch § 25 und die Anlage 3 zum BAT geregelte Ausbildungs- und Prüfungspflicht ist jetzt in der Vorbemerkung Nr. 7 enthalten. Wie bisher gilt sie nur im Tarifbereich West (mit Ausnahme von Bremen, Hamburg und Hessen) und nur für Beschäftigte im Büro–, Buchhalterei–, sonstigen Innendienst und Außendienst, im Kassen- und Rechnungswesen und in Sparkassen (Absätze 1 und 7 der Vorbemerkung Nr. 7). In Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Versorgungs–, Nahverkehrs- und Hafenbetrieben findet sie keine Anwendung (Absatz 5). Für die neu geschaffenen Alternativen der Eingruppierung in den Entgeltgruppen 5 bis 9a bei abgeschlossener mindestens dreijähriger Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit sowie in den Entgeltgruppen 9b bis 12 bei abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit (siehe unten) gilt sie ebenfalls nicht (Absatz 2 Satz 3)."

Kann mir hier bitte jemand was dazu sagen?

Vielen Dank vorab!

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Geschrieben von: Gast, 17.10.2018, 08:04, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo,

lt. einer Stellenanzeige soll eine Vollzeit-Stelle besetzt werden:

"Ihre Aufgaben umfassen unter anderem:
Angelegenheiten im Melde- und Einwohnerwesen
Ausweis- und Passangelegenheiten
Kfz- Angelegenheiten
Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
Fundsachen"

Leider steht nichts von der EG drin.

Welche EG ist bei einer kleinen Kommune in Hessen da realistisch?

Dankeschön.

LG

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Geschrieben von: Gast, 16.10.2018, 10:57, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (6)

Hallo ihr Lieben,
wir schreiben Januar 2019 unsere Zwischenprüfung und ich muss sagen, ich bin schon unheimlich aufgeregt...
Könnt ihr vielleicht mal erzählen was eure Erfahrungen so waren und was bei euch so geprüft wurde ??

Lg Icon_rolleyes

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Geschrieben von: Gast, 16.10.2018, 08:56, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Guten Morgen,

Ich habe da mal folgende Frage.

Ich muss erst nach 3 Tagen eine Krankschreibung vorlegen.

Ich habe mich nun Dienstag und Mittwoch krank gemeldet ohne Krankenschein.

Würde ich nun Donnerstag auch noch ausfallen, und ich gehe Donnerstag zum Arzt, bekomme ich ja nur eine Krankmeldung für Donnerstag.

Das heißt ja ich war insgesamt 3 Tage Krank.

2 Tage ohne Krankschreibung und einen mit.

Dies würde doch ausreichen ohne Probleme zu bekommen oder?

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Geschrieben von: Gast, 15.10.2018, 22:27, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (5)

Hallo zusammen!
Ich bin Kommunalbeamtin und mit A8 besoldet.
Bei mir steht in den nächsten Monaten eine Beförderung an.
Meine Stelle ist ausgewiesen mit A9 + Amtszulage!
Bekomme ich diese Amtszulage mit der A9 Beförderung oder muss ich ein Jahr warten wegen „Minibeförderung durch Amtszulage“?
Lt. Par. 1 (4) Punkt 4 LBesG zählt es zum Grundgehalt.
Personalamt ist sich nicht sicher.
Wer kann mir Auskunft geben?

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Geschrieben von: Gast, 15.10.2018, 18:54, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Hallo und guten Tag...
es geht um die Eingruppierung als Fahrer. Ich arbeite jetzt seit über 6 Jahren im Öffentlichen Dienst ( Bauhof ) bei einer Gemeinde. Im Frühjahr war eine interne Fahrerstelle ausgeschrieben, auf die ich mich auch beworben habe und leider eine Absage bekommen habe. Die Stelle wurde dann auch öffentlich ausgeschrieben und natürlich wurde ein anderer auf die Fahrerstelle gesetzt. Jetzt meine Frage, ich werde fast täglich auf LKW's eingeteilt zum Fahren unter anderem auch sehr häufig auf die Müllabfuhr. Ab wann muss mein Arbeitgeber mich höher eingruppieren, oder ab wieviel Prozent als Fahrertätigkeit im Jahr? Im voraus schon mal vielen Dank.

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Geschrieben von: Gast, 15.10.2018, 13:12, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Frage:
Bei uns ist eine neue Situation entstanden. Meine Kollegin (3/4-Stelle) und ich (VZ) haben sich bisher gegenseitig vertreten (also zu zweit) was auch immer gut geklappt hat. Nun soll ich ab 2019 noch eine andere Kollegin (VZ) vertreten, sodass schon jetzt die Urlaubsplanung für 2019 schwierig wird. Die lt. meinem Chef 2019 zu vertretende Kollegin hatte vorher eine andere Vertretung und ihre Urlaubskarte ist schon abgezeichnet worden (die Vertretung wurde allerdings auf einen anderen neuen Arbeitsplatz gesetzt). Sie möchte bald buchen. Muss ich plötzlich die Vertretung für 2 Kolleginnen machen?

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Geschrieben von: Gast, 14.10.2018, 19:18, Forum: TVöD, Antworten (4)

Ich werde voraussichtlich meine jetzige Stelle kündigen und in eine andere Kommune wechseln, wenn das anstehende Vorstellungsgespräch gut verläuft. 

Momentan bin ich in Entgeltgruppe 6 Stufe 3 eingruppiert. Die neue Stelle ist in 9a eingruppiert. Wie verhält sich das nun mit der Eingruppierung? Würde ich in Stufe 1 zurückfallen, obwohl ich schon seit vier Jahren im öffentlichen Dienst tätig bin? Oder bleibe ich in Stufe 3, nur die Stufenlaufzeit fällt auf null zurück?

Vielen Dank schon mal für aussagekräftige Antworten.

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Geschrieben von: Gast, 12.10.2018, 20:14, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (4)

Hallo, meine Lieben!
Ich habe demnächst einen Einstellungstest für die Ausbildung zur VFA. Ich bereite mich seit einigen Wochen vor, bin jedoch immer noch unsicher. Ich komme aus Schleswig-Holstein. Lübeck, um genau zu sein.
Hat jemand von euch diesen stets bereits geschrieben, worauf sollte ich beim Lernen mein Hauptaugenmerk legen?
Ich wäre um jede hilfreiche Antwort froh!
Ich bin Alleinerziehende Mama, habe mein Studium abgebrochen, und nun einen super tollen neuen beruflichen Weg für mich gefunden, der sowohl anspruchsvoll erscheint als auch vereinbar mit meinem Sohn ist (da in Teilzeit möglich). Ich möchte diesen Platz unbedingt!
Danke vorab und liebe Grüße!

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Geschrieben von: Gast, 12.10.2018, 11:05, Forum: TVöD, Antworten (3)

Liebe Mitglieder,

ich werde voraussichtlich bei einer Kommune im Verwaltungsbereich in der Entgeltgruppe 6 (Sekretariat- und Empfangsarbeiten) angestellt. Die von mir verlangten Tätigkeiten (Postbearbeitung, Schriftverkehr, AKtenführung, Bewirtung etc.) sind meine täglichen Aufgaben in meinem jetzigen Beruf (Rechtsanwaltsfachangestellte). Ich habe daher bereits 15 Jahre Berufserfahrung. In welcher Stufe kann man mich daher eingruppieren?

So wie ich das System verstanden habe, kann meine Berufserfahrung, welche ich nicht im öffentlichen Dienst erworben habe, angerechnet werden. Ist dies richtig so?

Viele Grüße

ReFa

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Geschrieben von: Gast, 12.10.2018, 08:41, Forum: TV-L, Antworten (1)

Hallo,

bei mir um die Ecke gibt es

https://www.lzn.niedersachsen.de/service...55489.html

Soll nur beispielhaft sein. Davon gibt es ja mehrere.

Handelt es sich dabei um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts? Bezahlt wird, in diesem Fall, ja nach TVL. Ist also das Land Niedersachsen der Arbeitgeber?

Gruß

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Geschrieben von: Gast, 11.10.2018, 11:26, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Hallo zusammen,

habe ich das richtig verstanden, dass der Tarifbeschluss 2018 nur für Beamte des Bundes gilt?
Wo bleiben wir als Kommunalbeamte? Icon_cry

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Geschrieben von: Gast, 10.10.2018, 18:17, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Guten Tag, ich bin in einem Schulsekretariat beschäftigt. Bis Juli 2018 hatte ich eine wöchentliche Arbeitszeit von knapp 21 Stunden. Seit August wurde meine wöchentliche Arbeitszeit auf Grund der Schülerzahl auf 13,36 Stunden reduziert. Der Arbeitsaufwand ist gleich geblieben. Das bedeutet, dass ich die anfallenden Aufgaben nicht bewältigen kann. Vieles bleibt liegen, wie z.B. Anlage. Vieles erledige ich auf die "schnelle". Ständig muss ich meine Arbeit unterbrechen wegen z.B. Telefon, Kinder mit Anliegen, Postbote etc...jetzt hatte ich ein unangemeldetes Mitarbeitergespräch. Mit Rektor und Konrektor, da wurden mir viele Dinge vorgeworfen. U.a.das ist jetzt so mit den wenigen Stunden, aber die Arbeit muss erledigt werden. Ja, super...Wie soll ich das verstehen? Aufforderung zur Mehrarbeit? Auch möchte ich wissen, ob ein unangemeldetes Mitarbeitergespräch zulässig ist. Ich benötige Unterstützung. Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 10.10.2018, 16:08, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,
unser Personalrat wurde per Listenwahl gewählt (Wir sind in Brandenburg). Es wurden 5 Listen abgegeben, der Personalrat hat sich konstituiert und besteht aus 9 Mitgliedern. Auf jeder Liste sind diverse Ersatzmitglieder...also alles ok.
Nun "droht" eine Liste (die mit den wenigsten Wählern) komplett ihr Amt niederzulegen. Das heißt auch alle Ersatzmitglieder. Muss dann tatsächlich eine Neuwahl stattfinden da der PR unter die vorgeschriebene Anzahl (9 Mitglieder) kommt?
Ich suche noch die gesetzl.Grundlage die mir das Gegenteil sagt...ich kann mir einfach nicht vorstellen dass man so unter Druck gesetzt werden darf von einer Liste, weil es nicht so läuft wie die sich das vorstellen.
Vielen Dank schon mal im Voraus!

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