Frage Krankheitsregelung
#1

Guten Morgen,

Ich habe da mal folgende Frage.

Ich muss erst nach 3 Tagen eine Krankschreibung vorlegen.

Ich habe mich nun Dienstag und Mittwoch krank gemeldet ohne Krankenschein.

Würde ich nun Donnerstag auch noch ausfallen, und ich gehe Donnerstag zum Arzt, bekomme ich ja nur eine Krankmeldung für Donnerstag.

Das heißt ja ich war insgesamt 3 Tage Krank.

2 Tage ohne Krankschreibung und einen mit.

Dies würde doch ausreichen ohne Probleme zu bekommen oder?
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#2

Wie ist die genaue Formulierung der Vorgabe?
(D.h. ist sie als Frist wann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorliegen muss oder ab wann eine nötig ist.)
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#3

Es heißt ja im Arbeitsvertrag dass ab dem 3 Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen muss.

Wenn ich jetzt 2 Tage krank bin aber am 3 es noch nicht besser ist, und ich am dritten Tag zum Arzt gehe, schreibt dieser mich ja für einen Tag krank. Das heißt doch ich muss nicht rückwirkend krankgeschrieben werden ( für die 2 Tage)?
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#4

Du musst ja nur eine Krankmeldung vorlegen wenn du länger als drei Tage krank warst und noch nicht bei drei Tagen.
Dem AG musst du aber gleich Bescheid geben.
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#5

Was genau steht im Arbeitsvertrag? Bitte zitieren!

Wenn es keine abweichende Regelung im Arbeitsvertrag gibt reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 4 (Kalendertag) der Arbeitsunfähigkeit.
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