Frage zu Höhergruppierungen
#1

Hi!
Ich bin Marlene und seit 25 Jahren im ÖD. Schon immer in E5 eingruppiert, ab und an E5z. Nun hatte mich Leiter der Personalstelle angegangen, wie ich dazu komme eine Überprüfung der Engeltgruppe zu starten. Ich antwortete, dass mein Fachbereichsleiter mit der Dienststelle vor 1.5 Jahren kommuniziert hatte, dass ich eine bestimmte Tätigkeit übernehmen soll und dann wahrscheinlich für mich die E6 greift. Es ist nie etwas passiert. 

Gestern sagte plötzlich der Personalrat, dass ich versetzt werden soll. Ich fragte was mit meiner Überprüfung passiert, wenn ich versetzt werde. Bzw. was passiert wenn mir eine E6 zugesprochen wird, muß ich dann nicht auf eine E6 versetzt werden? Man konnte mir dies nicht sagen. 

Könnt Ihr mir hierzu evtl. Infos zukommen lassen? Wenn ich eine E6 zugesprochen bekomme, nach Überprüfung, ich aber schon vorher versetzt wurde gemäß meiner jetzigen Entgeltgruppe, bedeutet dies, dass ich die E6 behalte für die Zukunft?

Lieben Gruß

MARLENE
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#2

(08.10.2022, 17:23)Gast schrieb:  Konnte Ihr mir hierzu evtl Infos zukommen lassen? Wenn  ich eine E6 zugesprochen bekommen, nach Überprüfung, ich aber schon vorher versetzt wurde gemäß meiner noch Entgeltgruppe, bedeutet dies dass ich die E6 behalte für die Zukunft?

Lieben Gruß

MARLENE

Hi,

1.5 Jahre sind ein starkes Stück, gerade wenn ein FB Leiter es für einen TB beantragt. 

Ich denke:
Wenn die Tätigkeiten die Höhergruppierung rechtfertigen, bekommst Du eine  (z.b) E6. Diese E6 wäre Deine Entgeltgruppe. Bedeutet man könnte Dich nur gemäß Deiner Entgeltgruppe versetzen. 

Bist Du vorher aber auf E5 versetzt, sollte man klären, dass Du nicht stillheimlich akzeptiert, sondern erwähnen, dass Du unter Vorbehalt auf die E5 gehst und sobald die Höhergruppierung durch ist, Du eine E6 Stelle möchtest.

Was ist der Grund der Versetzung? Hört sich danach an, dass hier im Anschluß des (Streit)Gesprächs gehandelt wurde. 

Hoffe es melden sich noch einige unserer Profis bezüglich der Höhergruppierung. 

Alles Gute
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#3

(08.10.2022, 17:32)Gast schrieb:  
(08.10.2022, 17:23)Gast schrieb:  Konnte Ihr mir hierzu evtl Infos zukommen lassen? Wenn  ich eine E6 zugesprochen bekommen, nach Überprüfung, ich aber schon vorher versetzt wurde gemäß meiner noch Entgeltgruppe, bedeutet dies dass ich die E6 behalte für die Zukunft?

Lieben Gruß

MARLENE

Hi,

1.5 Jahre sind ein starkes Stück, gerade wenn ein FB Leiter es für einen TB beantragt. 

Ich denke:
Wenn die Tätigkeiten die Höhergruppierung rechtfertigen, bekommst Du eine  (z.b) E6. Diese E6 wäre Deine Entgeltgruppe. Bedeutet man könnte Dich nur gemäß Deiner Entgeltgruppe versetzen. 

Bist Du vorher aber auf E5 versetzt, sollte man klären, dass Du nicht stillheimlich akzeptiert, sondern erwähnen, dass Du unter Vorbehalt auf die E5 gehst und sobald die Höhergruppierung durch ist, Du eine E6 Stelle möchtest.

Was ist der Grund der Versetzung? Hört sich danach an, dass hier im Anschluß des (Streit)Gesprächs gehandelt wurde. 

Hoffe es melden sich noch einige unserer Profis bezüglich der Höhergruppierung. 

Alles Gute
Vielen Dank,

Ich hoffe hier einige Infos zu bekommen, da mein Fall mit Versetzung und vorheriger Überprüfung der Entgeltgruppe für mich total fremd ist.

Lg
Marlene
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#4

Wurden die geänderten Aufgaben übertragen oder nicht?
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#5

(09.10.2022, 14:02)Gast schrieb:  Wurden die geänderten Aufgaben übertragen oder nicht?
Mein FB Leiter hatte mir am Freitag folgendes dazu gesagt:

"Wir haben beantragt, die Leitung war einverstanden, formal wird übertragen und dann geht alles seinen Weg. Dass dies nicht passiert ist, verstehe ich nicht. Dies ist bei 10 Kollegen so passiert. Wir werden nun erinnern und ich telefoniere am Dienstag mit der Leitung"

Es wurde noch nicht offiziell übertragen.
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#6

Dann besteht bisher kein Anspruch auf die Aufgaben oder die Eingruppierung E6.
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#7

(09.10.2022, 15:27)Gast schrieb:  Dann besteht bisher kein Anspruch auf die Aufgaben oder die Eingruppierung E6.
Ich verstehe die Frage von Marlene auch so, "was wäre wenn?"

Nehmen wir an, Marlene wird nächste Woche versetzt, auf eine Stelle mit der jetzigen Eingruppierung, aber in 3 Monaten kommt die höhere Eingruppierung auf Grund der Beantragung des FB Leiters, der Druck gemacht hat. Bekommt Marlene, obwohl sie bereits auf z.B E 05 Stelle versetzt wurde, für die Zukunft die E 06, die zugesprochen wurde??

Richtig Marlene?
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#8

(09.10.2022, 15:27)Gast schrieb:  Dann besteht bisher kein Anspruch auf die Aufgaben oder die Eingruppierung E6.

Gilt auch für das Szenario. Wem der Arbeitgeber dann die E6 Aufgaben überträgt ist offen. Eine Verpflichtung gegenüber der Fragestellerin ist nicht geschildert.
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