Eingruppierung als Fahrer
#1

Hallo und guten Tag...
es geht um die Eingruppierung als Fahrer. Ich arbeite jetzt seit über 6 Jahren im Öffentlichen Dienst ( Bauhof ) bei einer Gemeinde. Im Frühjahr war eine interne Fahrerstelle ausgeschrieben, auf die ich mich auch beworben habe und leider eine Absage bekommen habe. Die Stelle wurde dann auch öffentlich ausgeschrieben und natürlich wurde ein anderer auf die Fahrerstelle gesetzt. Jetzt meine Frage, ich werde fast täglich auf LKW's eingeteilt zum Fahren unter anderem auch sehr häufig auf die Müllabfuhr. Ab wann muss mein Arbeitgeber mich höher eingruppieren, oder ab wieviel Prozent als Fahrertätigkeit im Jahr? Im voraus schon mal vielen Dank.
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#2

Hallo, ab einem Anteil von 50% höherwertigen Tätigkeiten würde ich eine Stellenbeschreibung bzw. eine Arbeitsplatzbeschreibung einfordern. Hierbei hast du gute Chancen, dann zu beweisen, dass Du falsch gruooiert bist


mfG BBH
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