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Hallo, ich hab folgende Frage: Muss ich zu dem Hilfeplan-Gespräch da sein, obwohl ich ihn nicht unterschrieben habe, da meine Ex-Frau ihren Mann mit nehmen will? Ich möchte nicht mit ihm an einem Tisch sitzen.
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Wer ist eigentlich der Ansprechpartner für Personalräte bei der Verwaltung? Wir plagen uns immer mit dem ersten Beigeordneten herum, aber kann man ihn nicht umgehen und nur noch mit dem obersten Dienstherren verhandeln, also dem Bürgermeister?
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Hallo,
kann mir jemand mal einfach erklären wie sich die Bezahlung nach TVÖD 9c auswirkt ?
Ich habe über 6 Jahre Berufserfahrung, heißt das gleich Einordnung in Stufe 4 ?
Gibt es Sonderzahlungen, etc?
Ist die Krankenkasse freiwillig ? Weil in diversen TVöD-Rechnern lässt sich diese auf 0 stellen.
Gibt es Zuschüsse ? .... für KK auch wenn Privatversichert?
Familienzuschüsse??
Wo liegen die Vorteile für den Bund zu arbeiten ?
Darf man (nebenbei) eine Selbstständigkeit führen, die die Hauptarbeit nicht tangiert?
Euren Antworten danke ich jetzt schon !!!
Wer vermag es Licht ins Dunkle zu bringen ?
Schönen Gruß,
Daniel
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Hallo,
mein Arbeitgeber hat vor, den A1 Lehrgang auszuschreiben. Dieser soll nebendienstlich absolviert werden.
Was bedeutet das genau?
Werden die Fahrtkosten vom Arbeitgeber übernommen?
Werde ich freigestellt für die Lehrgangstage und bekomme mein Gehalt weiter?
Ich überlege noch, ob ich mich bewerbe, da ich keine Verwaltungsausbildung habe.
Danke schon mal für die Rückmeldungen!
LG
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Hallo zusammen,
kann man pauschal sagen welche Gründe dazu beitragen, dass jemand in die kleine E9 TVL eingruppiert wird und wann die "normale" E9 Verwendung findet?
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Das Rathaus wird wegen des Betriebsausfluges geschlossen. Der Bürgermeister ordnet für die, die nicht mitfahren, Dienstzeitausgleich oder ersatzweise Urlaub an. Begründung: Ein normaler Dienstbetrieb und somit ein ordnungsgemäßer Dienstablauf ist nicht möglich.
Meine Frage ist nun, muss er mir nicht den Zugang zum Arbeitsplatz ermöglichen? Auch wenn das Rathaus geschlossen ist, kann man am Computer arbeiten.
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Hallo,
ich habe ein Vorstellungsgespräch bei einem Rentenamt gehabt, Anruf erhalten, dass ich abschließende Entscheidung mitgeteilt bekomme, wenn die Mitarbeitervertretung entsprechend eine Entscheidung getroffen hat. Das ist aber erst in vier Wochen. Am Telefon wollte ich mich nicht als total unwissend outen, da das mein erstes Vorstellungsgespräch bei einer kirchlichen Einrichtung war und ich mit der Mitarbeitervertretung noch nie zu tun hatte und ich daher auch nicht weiß, wie viele Bewerber der Mitarbeitervertretung nach dem Vorstellungsgespräch und entsprechender (Vor-)Auswahl der Mitarbeitervertretung "vorgelegt" werden. Sind es zwei oder drei Bewerber oder vielleicht sogar "nur" ich?
Wisst ihr über das Vorgehen Bescheid?
Danke.
HG
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Hallo Zusammen,
wir sind seit dieses Jahr eingestellt und bekommen für unsere Arbeit keine Erschwerniszulage.
Arbeiten im Straßen Verkehr und schwer heben.
Gibt es Da eine Möglichkeit dass man doch eine bekommt?
Wenn ja unter welchen Erschwerniszulage Nummer läuft die?
Vielen Dank schon mal
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Hallo,
ich habe mich als Verwaltungsfachangestellter auf Bundesebene beworben und ich weiß zwar noch nicht, ob ich überhaupt in die nächste Runde komme, aber dennoch möchte ich gerne mal wissen, ob es nach der Ausbildung möglich ist die Abteilung auszusuchen wo man gerne rein möchte.
Was ich auch gerne wissen möchte, ist, welche Abteilungen es überhaupt gibt.
Danke schon mal im voraus!
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Hallo,
bei uns im Bauhof stellt sich wieder wie alljährlich die Frage: Wie lange dürfen wir im Winterdienst fahren?
Ich meine damit, wie viel Stunden am Tag und wie viel Tage am Stück ohne freien Tag sind gesetzlich erlaubt?
Aktuell ist es so, dass wir Fahrer fahren nach Bedarf also je nach Witterung zwischen 6-12 Std oder mehr und das ohne Unterbrechung 1 Woche oder mal 4 Wochen am Stück teilweise sogar den ganzen Winter durch fahren ohne Pause.
In den Schneepausen haben wir dann noch unsere normalen Tätigkeiten, Streuen in der Früh dann normale Arbeit verrichten, dann abends wieder Streuen.
Das alles ist sehr kräftezehrend
über den ganzen Winter.
Vielleicht kann mir jemand helfen
Danke und Grüße
Hans
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Hallo zusammen,
ich hab zum 01.10. meinen Arbeitgeber gewechselt. Meinem neuen Arbeitgeber sollte ich jetzt eine Bescheinigung über den bereits gewährten bzw. ausgezahlten Urlaub vorlegen. Soweit, so gut.
Da ich Mitte August einen unverschuldeten Arbeitsunfall hatte, war ich bis zum 30.09. krankgeschrieben. Vorher hatte ich nur Resturlaub genommen, den ich 2017 wegen der Dauererkrankung eines Kollegen nicht nehmen konnte. Mein Urlaub wurde mir also ausgezahlt (auf die entsprechende Gehaltsabrechnung warte ich allerdings trotz merfacher Aufforderung immer noch).
Auf der Bescheinigung, die mir nun nach mehrmaligem Nachfragen zugesandt wurde, steht nun ein Urlaubsanspruch von 26 Tagen anteilig für 2018, welcher sich aus 22,5 Tagen tariflichen und 3,75 Tagen Sonderurlaub wegen meiner Schwerbehinderung zusammen setzen würde.
Ich habe immer gelernt, dass die einzelnen Urlaubsbestandteile (tariflicher und Sonderurlaub) einzeln auszurechnen und zu runden seien. Dann zählt man alles zusammen. Das ergäbe dann 23 Tage tariflichen und 4 Tage Sonderurlaub, also 27 Tage. So sieht es auch die Personalabteilung meines neuen Arbeitgebers.
Die Sachbearbeiterin meines alten Arbeitgebers meint allerdings, sie müsse alle Urlaubsbestandteile auf die Monate runterrechnen, dann addieren und anschließend runden.
Mein neuer Arbeitgeber akzeptiert die Bescheinigung so nicht. Das hab ich sogar schriftlich bekommen und beim alten abgegeben, die besteehen aber auf ihrer rechnung und der erstellten Bescheinigung.
So lange ich keine "korrekte" Bescheinigung habe, bekomme ich beim neuen Arbeitgeber keinen Urlaub. Da es bei uns nicht so eng gesehen wird mit Urlaub in der Probezeit, wollte meine Amtsleitung mich eigentlich schon im Dezember in den Urlaub schicken. So lange die Bescheinigung nicht vorliegt, geht das aber nicht.
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Hallo Zusammen
Ich habe eine Frage bezgl. dem Antrag auf Höhergruppierung, der ja auf dem alten Tarifrecht basiert.
Beschäftigungsbeginn ist Mai 17, also neuer Tarifvertrag
Antragstellung Höhergruppierung Oktober 17 in 9 c
Vorzeitige Höherstufung von 8 3 in 8 4 im April 18
Verliere ich jetzt die Stufe 4 bei einer Bewilligung des Antrages, da der Antrag ja nach altem Tarif gilt, oder behalte ich die Stufe, da der neue Tarifvertrag zu meiner Einstellung bereits gültig war?
Hätte der AG darauf hinweisen müssen? Ist ja nicht alltäglich!
Vielen Dank
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Hallo,
ich hatte mich auf eine ausgeschriebene Stelle beworben.
Die Schwerbehinderung wurde fein und säuberlich im Bewerbungsanschreiben erwähnt. Die Voraussetzungen aus dieser Stellenausschreibung wurden allesamt erfüllt. Ich bin also kein nicht offensichtlich ungeeigneter (schwerbehinderter) Bewerber. Ich wurde aber dennoch nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, obwohl diese Pflicht bestanden hätte.
Der AG redet sich so raus, dass ich "nur" nicht eingeladen worden bin, da man ja einen Bewerber gesucht hat, der X hatte, Y konnte und Z auch noch hatte. Das alles stand allerdings nicht in der Stellenausschreibung. Da ich aber all diese Wünsche und heimlichen Anforderungen nicht erfüllte, wurde ich eben nicht eingeladen.
Wenn der AG jetzt so vor Gericht argumentieren würde, dass er mich ja nur nicht eingeladen hat, weil ich gewisse Wünsche und heimlichen Anforderungen nicht erfüllte und die Nichteinladung nicht aufgrund der vorliegenden Schwerbehinderung vorlag, dann könnte dieser doch so das AGG umgehen und evtl. Forderungen auf Entschädigungszahlung umgehen, oder!?
Aber wie sieht es mit 8 AZR 697 10 aus? Danach muss sich der AG an seiner Stellenausschreibung messen lassen und wenn ich all die Voraussetzungen, die in der Stellenausschreibung hervorgehen, erfüllt habe, hätte der AG mich doch einladen müssen, oder!?
Nur, wenn keine Entschädigungszahlung nach AGG möglich ist, auf was könnte ich diesen AG verklagen?
Wenn ein AG im ÖD sich so rausreden könnte - ohne finanziellen Schäden -, könnten ja alle AGs im ÖD so argumentieren und nie wieder schwerbehinderte einladen müssen!?
Was meint ihr?
Danke euch.
Grüße
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Guten Morgen,
ich habe eine eig ganz einfache Frage zur Kündigungsfrist (TVöD):
Bei einer Kündigung von Arbeitgeber-Seite zählen Beschäftigungszeiten bei anderen AG im öffentlichen Dienst mit.
Zählen diese auch bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer?
Beispiel:
Arbeitnehmer bei diesem Arbeitgeber seit 2 Jahren, vorher aber schon weitere 4 Jahre bei einer anderen Kommune.
Hat der Arbeitnehmer nun 6 Wochen zum Quartalsende (2 Jahre) oder 3 Monate zum Quartalsende (6 Jahre)?
Und wie sieht das Ganze in der Probezeit aus? Hier gelten die normalen 2 Wochen zum Monatsende?
Vielen lieben Dank!!!
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Guten Morgen,
ich weiß die Frage wurde schon oft diskutiert, meist mit dem Ergebnis, dass die Verbeamtung von „normalen“ Angestellten heute so gut wie unmöglich ist.
Ich kenne es jedoch über drei Ecken aus der Praxis, dass eine Kommune mittlerer Größe (bildet sowohl Beamte wie auch Angestellte aus) „normalen“ Angestellten mit Angestelltenlehrgang II (Verwaltungsfachwirt) eine Verbeamtung im gehobenen Dienst anbietet.
Wisst ihr, wie so etwas in der Praxis funktioniert, da ja doch recht hohe Hürden damit verbunden sind.
Hintergrund ist der, dass ich für mich bei meinem Arbeitgeber nachfragen will, dieser es aber bestimmt einfach ablehnt mit der Begründung „geht nicht“.
Besten Dank und viele Grüße
Johannes
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