Winterdienst
#1

Wie wird die Rufbereitschaft vergütet und die Arbeitszeit im Winterdienst?
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#2

Bei einer ununterbrochenen Rufbereitschaft von mehr als 12 Stunden gibt es für die Tage Mo - Fr eine tägliche Pauschale von 2 Stunden. Für Sa, So und Feiertage eine tägliche Pauschale von 4 Stunden.
Bei weniger als 12 Stunden Rufbereitschaft gibt es für für jede Stunde 12,5 % des Stundenentgelts.
Der Einsatz bei der Rufbereitschaft wird einschließlich der Wegezeit von und nach Hause gerechnet und dann auf eine volle Stunde aufgerundet und mit dem Entgelt für Überstunden und etwaigen Zeitzuschlägen bezahlt. Die Berechnung der Zeitzuschläge erfolgt auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeit und nicht auf die Rundung.
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