10.12.2020, 13:27
Hallo!
Ich bin Kundenberater in einer Sparkasse in Bayern. Wegen der Schließung einiger Filialen mussten sich nun alle Berater für Privatkunden neu auf eine/mehrere Stellen bewerben. Der Vorstand hat nun einen Beschluss über die Besetzungen gefasst. So wie es aussieht, handelt es sich um einen einzigen Beschluss, in dem die Stellen von ca. 25 Beratern vergeben werden. Vom Personalleiter wurde die Vorsitzende darauf hingewiesen, dass sowohl ich als auch eine andere Kollegin (ebenfalls Kundenberaterin und Gesamtpersonalrätin) unmittelbar betroffen sind und daher nicht an der Abstimmung teilnehmen dürfen. Dies sehe ich als etwas zweifelhaft an, da die Dienststelle ja so auch Einfluss nehmen könnte. Je einen separaten Beschluss je Beraterstelle sehe ich persönlich nicht als unzumutbar an. Dies wäre die erste "Frage", ob dies so in Ordnung ist und ich einfach mit meiner Ansicht falsch liege.
Zum zweiten wurde mir von einem anderen Personalrat die Auskunft gegeben, dass wir den Beschluss auch im Nachgang nicht sehen dürften. Absatz 4 des Artikel 37 des BayPVG enthält für mich lediglich den Ausschluss von Beratung und Abstimmung. Das wir das Abstimmungsergebnis nicht sehen dürfen ist für mich logisch. Den Beschluss, also die Abstimmungsgrundlage, würde ich aber schon gerne zumindest im Nachgang ansehen. Wie schätzt ihr diese Situation ein?
Viele Grüße aus Bayern!
Ich bin Kundenberater in einer Sparkasse in Bayern. Wegen der Schließung einiger Filialen mussten sich nun alle Berater für Privatkunden neu auf eine/mehrere Stellen bewerben. Der Vorstand hat nun einen Beschluss über die Besetzungen gefasst. So wie es aussieht, handelt es sich um einen einzigen Beschluss, in dem die Stellen von ca. 25 Beratern vergeben werden. Vom Personalleiter wurde die Vorsitzende darauf hingewiesen, dass sowohl ich als auch eine andere Kollegin (ebenfalls Kundenberaterin und Gesamtpersonalrätin) unmittelbar betroffen sind und daher nicht an der Abstimmung teilnehmen dürfen. Dies sehe ich als etwas zweifelhaft an, da die Dienststelle ja so auch Einfluss nehmen könnte. Je einen separaten Beschluss je Beraterstelle sehe ich persönlich nicht als unzumutbar an. Dies wäre die erste "Frage", ob dies so in Ordnung ist und ich einfach mit meiner Ansicht falsch liege.
Zum zweiten wurde mir von einem anderen Personalrat die Auskunft gegeben, dass wir den Beschluss auch im Nachgang nicht sehen dürften. Absatz 4 des Artikel 37 des BayPVG enthält für mich lediglich den Ausschluss von Beratung und Abstimmung. Das wir das Abstimmungsergebnis nicht sehen dürfen ist für mich logisch. Den Beschluss, also die Abstimmungsgrundlage, würde ich aber schon gerne zumindest im Nachgang ansehen. Wie schätzt ihr diese Situation ein?
Viele Grüße aus Bayern!