Samstagsarbeit öffentlicher Dienst
#1

Hallo, S10347

mich beschäftigten folgende Fragen:

Ich bin im öffentlichen Dienst zu 40 % teilzeitbeschäftigt und habe im Aufgabengebiet auch die Teilnahme an der Brennholzversteigerung. Diese wurde nun auf den 29.12. gelegt, dies ist ein Samstag.
Mein Vorgesetzter legte mir den Terminzettel wortlos hin. P033  Icon_evil

Nun meine Fragen:

1.) Bin ich verpflichtet, an diesem Samstag zu arbeiten? Meine regelmäßig Arbeitszeit ist von Di-Fr.
angesetzt. Icon_rolleyes

2.) Wenn ja, muss ich mich dann mit Zeitausgleich abspeisen lassen oder kann ich dann wenigstens verlangen, dass man mir einen Urlaubstag hierfür gutschreibt? Bzw., was würde mir zustehen? D020 Icon_razz

Danke für sachverständige Antworten, finde im TVöD auf die Schnelle nichts passendes.

Viele Grüße
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#2

1. Kommt darauf an. In der Regel wird der Arbeitgeber die Arbeit am Samstag anweisen können.
2. Ein Anspruch auf einen Urlaubstag besteht nicht. Wenn nicht sowieso über Zeitausgleich ein freier Tag möglich ist könnte man aber darüber sprechen.
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#3

Vielen Dank für die Antwort.

Zeitausgleich wurde mir schon letztes Jahr nicht gutgeschrieben, da nur 15 Überstunden in den nächsten Monat mitgenommen werden dürfen; ich hatte bereits vor der Brennholzversteigerung 20 ÜStd. angehäuft. Das ist natürlich mein Problem, darauf zu verzichten, hätte mich ja beschweren können. An diesem besagten Samstag wollte ich verreisen, da ja dann Silvester vor der Türe steht und sich das feiertagsmäßig anbietet, da wir dann ohne Urlaubstage zu verbrauchen bis Di, 01.01. frei haben.

Was bedeutet: "in der Regel" wird der Arbeitgeber die Arbeit am Samstag anweisen können?

Er kann mich also "zwingen"?
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#4

Es handelt sich ggf. um Überstunden die nicht den normalen Gleitzeitregelungen unterliegen. (Dann also auch keine Kappung bei 15 Stunden.)

In der Regel bedeutet, dass es auf dem Einzelfall ankommt und die Anordnung billigen Ermessen entsprechen muss. Daneben ist der Personalrat ggf. in der Mitbestimmung. Du könntest versuchen Urlaub vom 28.12.-2.1. einzureichen. Dann wäre die Anordnung von Überstunden am Samstag nicht ohne weiteres möglich. Hängt aber auch davon ab wie die Anordnung aussah.
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#5

Den Personalrat kann man vergessen, bzw. wir haben keinen...
Die Urlaubseinreichung wäre eine Option. Mir ist aber wohl bewusst, dass dann Jemand für mich einspringen muss, was dann auch wieder nicht teamorientiert wäre. Die Anordnung sah so aus, dass man mir morgens einen Outlook-Kalenderausdruck gegeben hat, auf welchem der Brennholzversteigerungstermin vermerkt war; der Ausdruck wurde mir mit den Worten übergeben: Frau ........., hier ist der Brennholzversteigerungstermin. Das war alles. Das heißt für mich, es wird erwartet, dass ich da mitwirke.

Es ärgert mich eben einfach, da ich da andere Pläne hatte und es mein "privater" Samstag ist und man ohne weitere Erklärungen voraussetzt, dass ich an diesem Samstag zu erscheinen habe. Man sollte meinen, das in diesem Jahrhundert die Leibeigenschaft abgeschafft sein sollte. Ich finde es unverschämt vom Arbeitgeber. Es sollte ein gegenseitiges Geben und Nehmen sein und das ist es leider nicht. Es wird von Arbeitnehmerseite viel gegeben, aber nicht vom Arbeitgeber. Da fühlt man sich nicht wertgeschätzt.
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#6

Eine Option wäre: "Vielen Dank für die Information, aber ich brauche aktuell kein Brennholz" und ab ins freie Wochenende. ;-)

Ob der beschriebene Vorgang reicht damit man verpflichtet ist am Samstag zur Arbeit zu erscheinen müsste man sehen. Wenn du immer dabei ist wohl eher ja. Ansonsten nicht unbedingt. Man könnte zumindest mal im Personalreferat nachfragen ob dies eine Anordnung von Überstunden ist. Bzw. wenn man keine Eskalation will kann man darüber mit dem Vorgesetzten sprechen. Aus meiner Sicht auch darüber wie es bei dir angekommen ist. Zumindest würde ich es mir als Vorgesetzter wünschen...

Ob man den PR vergessen kann oder es keinen gibt macht einen Unterschied. Auch ein schlechter PR muss da ggf. beteiligt werden wenn Arbeit am Samstag angeordnet wird. Daneben spielt ggf. noch die Zeit eine Rolle, weil Sa ab 13 Uhr Zuschläge anfallen.
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#7

Hallo, einfach machen. Ist doch wohl kei Problem, oder? Mensch, woanders verhungern Kinder und du regst dich über nen Samstag auf.
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#8

Vielen Dank für die Ideen und Hinweise.

Die letzte Information war polemisch. Dann bräuchte Niemand mehr Probleme zu wälzen und Jemand, der sich hierüber echauffiert, ist in so einem Forum nicht sonderlich hilfreich mit seinen Ansichten.

Ich danke nochmal dem anderen Chatbesucher, dessen Antworten hilfreich waren.
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