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Geschrieben von: Gast, 29.01.2019, 16:17, Forum: Bildung, Kunst, Kultur, Antworten (1)

Hallo ich habe eine dringende Frage! Ich habe die Möglichkeit in einer öffentlichen Kommune einen 450,00€ Minijobs im Bereich Bibliothek/Archiv zu bekommen. Mir wurde im Vorgespräch ein Stundenlohn von 14,50€ angeboten. Jetzt soll ich den Vertrag für 35 Stunden zu je 10,00€ unterzeichnen. Ich bat in eine Entgeldgruppe eingruppiert zu werden. Ist das rechtlich vertretbar? Was meint Ihr?

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Geschrieben von: Gast, 29.01.2019, 13:51, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo zusammen,

hat man im ÖD ein Recht auf Akteneinsicht, wenn z.B. eine Stellenbewertung durchgeführt wurde? An die entsprechende Stellenbeschreibung samt Tätigkeiten zu kommen ist oft nicht das Problem, aber wie am Ende die Bewertung im Detail ausgefallen ist schon.

Ohne die entsprechenden Unterlagen kann man selber die Bewertung und Eingruppierung der eigenen Stelle nicht überprüfen/nachvollziehen.

Wäre sehr dankbar über Eure Meinungen

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Geschrieben von: Gast, 29.01.2019, 09:52, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo Zusammen,
wir erhalten unsere Zustimmungsvorlagen von der Dienststelle und beantworten diese ohne Wiederholung des Wortlautes in der Regel mit: "der Personalrat stimmt der beantragten Maßnahme zu bzw. nicht zu. Um genauere Suchergebnisse zu erzielen, wurde jetzt vorgeschlagen den Antrag in der Beschlussfassung zu wiederholen. dies
Mich würde interessieren, wie Ihr Eure Beschlüsse formuliert; ich kenne Personalräte, die "knallen" einen Stempel auf die Vorlage der Dienststelle und kreuzen nur noch an und kopieren dann die Vorlage. Wie macht ihr das?
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen

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Geschrieben von: Gast, 28.01.2019, 19:09, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich benötige euren Rat zu folgendet Situation.

Einstellung beim kommunalen AG am 01.01.2016 mit der Eingruppierung in EG 08 Stufe 3. Ab 01.04.2016 eine persönliche Zulage aufgrund Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit. Mir fehlt für die dauerhafte Eingruppierung der VL II Lehrgang. Die eigentliche Tätigkeit ist mit EG 09 b bewertet. Bis Einführung der EGO war die Tätigkeit mit EG 09 bewertet. Zunächst habe ich eine prozentuale Zulage bekommen, dies scheint aber mit einem Änderungstarifvertrag weggefallen zu sein, sodass ich den Unterschiedsbetrag zwischen EG 08 Stufe 3 und EG 09 b Stufe 3 erhalten haben. Die eigentliche Tätigkeit wurde nun im Rahmen einer Bewertungskomission zum 01.08.2018 nach EG 09 c bewertet.

Zum 01.01.2019 bin ich nun in die Stufe 4 aufgestiegen. Die persönliche Zulage wird laut aktueller Gehaltsabrechnung allerdings nicht von EG 08 Stufe 4 zu EG 09 c Stufe 4 berechnet, sondern von EG 08 Stufe 4 zu EG 09 c Stufe 3. Ist das so  korrekt? Es wird Bezug genommen auf eine "Vorbemerkung nr. 7 abs. 3 entgeltordnung". Aber darauf ergibt sich für mich diese Berechnungsmethode nicht.

Danke für eure Hilfe!

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Geschrieben von: Gast, 28.01.2019, 10:09, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Kann ein Schulhausmeister im Rahmen des TVöD NRW als Elektrofachkraft eingesetzt werden? Was sollte beachtet werden?

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Geschrieben von: Gast, 27.01.2019, 19:22, Forum: TVöD, Antworten (4)

Meine Stelle wurde mit Wirkung vom 01.01.2017 jetzt rückwirkend nach EG10 bewertet. Ich befand mich am 01.01.2017 in EG 9b Stufe 5.
Laut Mitteilung wurde ich jetzt zum 01.01.2017 der EG 10 Stufe 4 zugeordnet.
Nach Rückfrage warum Stufe 4 wurde mir erklärt, dass für den Bereich IT keine 9c mehr vereinbart wurde, und darum bei der Stufenzuordnung direkt das Entgelt der Stufe 4 zählt.
Ist das so richtig?

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Geschrieben von: Gast, 27.01.2019, 12:25, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), - Keine Antworten

Hallo! Ich bin aus Österreich und habe mit dem TVÖD SUE leider bisher keine Erfahrung. Nun möchte ich mich eventuell auf eine Stelle in Deutschland bewerben, bei der mir mitgeteilt wurde, eventuell in die Stufe S6 eingestuft zu werden. Allerdings finde ich im TVÖD SUE keine Stufe S6. Hat sich das geändert? Gibt es die Stufe S6 überhaupt noch?

Ich freu mich auf Rückmeldungen und Hilfe. Danke!

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Geschrieben von: Gast, 26.01.2019, 23:32, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo zusammen,

der Dienstherr (Bereich VKA) hat es nach 2 Jahren geschafft, eine Stelle neu zu bewerten. Aufgrund der neuen EGO wurde aus einer EG8 jetzt eine EG9b. Ein Antrag wurde nicht gestellt, sondern eine Überprüfung der Stellen durch den Dienstherren veranlasst.


Schriftliche Unterlagen wurden nicht ausgehändigt, wie die Höhergruppierung erfolgte, daher gibt es nur Vermutungen: 


Überleitung am 01.01.2017 nach EG8/4, dann Wechsel in die EG9a/3 nach dann nach EG9b/3

Der Differenzbetrag zwischen EG8/4 und EG9b/3 betrug im Januar 2017 96,80 EUR und lag damals über dem Garantiebetrag.

Ist diese Vermutung korrekt, das einem beim Wechseln von EG8/4 nach EG9b/3 kein Garantiebetrag zustand, obwohl das Entgelt damals von der EG9a und 9b in den ersten 4 Stufen identisch war?

Wie verhält es sich mit der verringerten Sonderzahlung für das Jahr 2017? Im Grunde ist die 6-monatige Ausschlussfrist bereits abgelaufen, trotzdem scheint eine Verrechnung durchgeführt worden zu sein.

Viele Dank für Rückmeldungen

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Geschrieben von: Gast, 26.01.2019, 16:18, Forum: TVöD, Antworten (5)

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Ich habe 3.5 Jahre als "Software-Entwickler" im TVÖD Bund in der Eingruppierung E11 gearbeitet. Da hatte ich dann zuletzt die Erfahrungsstufe 3. Seit kurzem bin ich bei einem neuen Arbeitgeber, aber immer noch im TVÖD Bund auf E13 als "Informatiker" eingesetzt. Dort bin ich in die Stufe 1 eingruppiert. (und das obwohl E11-3 netto mehr ausmachen würde als E13-1).

Der Arbeitgeber meint, das sei ganz normal, da meine frühere Tätigkeit zwar gleich-"artig" aber nicht gleich-"wertig" sei. Nur kann ich kaum glauben dass dies der Rechtsprechung entspricht. (?)

Vielen Dank!

Frederick

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Geschrieben von: Gast, 25.01.2019, 19:03, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo zusammen,
ich bin seit Anfang des Jahres in einer Gemeinde unbefristet angestellt. Die bisherige Stelleninhaberin ist nun in Elternzeit. Im selben Bereich ist eine weitere Stelle neu geschaffen worden und sollte zeitgleich besetzt werden, was aber noch nicht der Fall ist. In Bezug auf die Neuschaffung hat man beide Stellen bewerten lassen. Und nun meine Frage: Meine Vorgängerin hat die Stellenbeschreibung mit den Aufgaben, die erst auf mich übertragen werden und Projekte, die sie nicht „an der Backe“ hatte zur Bewertung gegeben. Wird meine Vorgängerin trotzdem genauso eingruppiert wie ich oder bezieht sich die Bewertung auf die Stelle?
Wo könnte ich das nachlesen?
Wäre sehr dankbar über Eure Meinungen.

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  GKV
Geschrieben von: Gast, 25.01.2019, 09:42, Forum: Beamte, Antworten (1)

Hallo,
wenn man als Beamtenanwärter aufgrund einer Erkrankung nicht in der PKV aufgenommen wird, gibt es dann eine Möglichkeit einen "Zuschuss"zu den Krankenkassenbeiträgen der GKV zu beantragen? Wenn ja, wo? Wie?

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Geschrieben von: Gast, 24.01.2019, 00:16, Forum: Bürgerfragen, Antworten (2)

Hallo,

heute auf unserem Bürgeramt gewesen, um einen Personalausweis und einen Reisepass zu beantragen und mich gleichzeitig umzumelden.

Schön 2 biometrische Passbilder mitgebracht und meinen aktuellen Perso.

Ich wohne seit 6 Wochen an einer anderen Adresse in der Stadt. Da ich mich nicht innerhalb von 2 Wochen umgemeldet habe und auch nicht innerhalb der Kulanzzeit von insgesamt 4 Wochen, sollte ich ein Verwarngeld iHv 10 € zahlen. Wenn ich nicht einverstanden wäre, dann würde es ein teureres Ordnungswidrigkeitenverfahren geben. Also zahlte ich die 10 €.

Da mein aktueller Perso schon 5 Wochen abgelaufen ist, auch hier 10 €. Ähnlich, wie bei der Ummeldung.

Dann wollte ich endlich den neuen Perso und den Reisepass beantragen und dann sagte man mir, dass ich dafür das Original der Geburts- oder Heiratsurkunde vorlegen muss, da aufgrund eines neuen Gesetzes aus 2015 die Daten aus diesen Urkunden abgeglichen, eingetragen werden müssen, um das Melderegister korrekt führen zu können. Da ich die nicht dabei hatte, konnte ich keine Anträge stellen. Ich wohne seit 50 Jahren, seit meiner Geburt in dieser Stadt und ziehe jetzt einmal um, habe immer ohne irgendwelche Urkunden Ausweise und Pässe bekommen und jetzt das! Warum reicht bei der Neubeantragung eines Perso oder Reisepasses nicht der alte Perso oder Reisepass?

Hab das alles zwar über mich ergehen und mir sagen lassen und es so hingenommen, aber lässt mir keine Ruhe!

Wo steht, dass die Stadt bei Nichteinhaltung von Fristen bzgl. Ummeldung und Ablauf von Ausweisen Verwarngelder kassieren darf?

Und wo steht, dass ich als deutscher Bürger, der einen neuen Perso o Reisepass beantragen will, Geburts- oder Heiratsurkunde vorlegen MUSS?

Und welche Vor- und Nachteile hat es, wenn ich meine Fingerabdrücke beim Perso scannen lasse?

Ich habe zu all diesen Fragen nicht wirklich etwas Zufriedenstellendes gefunden!

Wäre super, wenn ihr mich diesbzgl. aufklären würdet.

Danke.

Gruß

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Geschrieben von: Gast, 23.01.2019, 14:01, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

Ei2324


Moin moin zusammen,

hat jemand schon Informationen bezüglich der Abschlussprüfung 2019 (in NRW) ?

Ich bin am RheinStud (Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln)

LG

S10347

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Geschrieben von: Gast, 22.01.2019, 16:13, Forum: TVöD, Antworten (1)

Welches sind die Tätigkeitsmerkmale, die im Vergleich zu EG 10 im Bereich Stadtplanung zumindest 30 % als  besondere Leistung definiert werden?

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Geschrieben von: Gast, 22.01.2019, 12:11, Forum: TVöD, Antworten (5)

Guten Tag,
ich bin auf der Suche nach einer Stellenbewertung “Mitarbeiter/innen im Kommunalen Ordnungsdienst“ mit der Wertigkeit TVöD VKA EG 9a. Wer kann da weiterhelfen?

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