Berechnung der Erfahrungsstufe bei neuer Eingruppierung
#1

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Ich habe 3.5 Jahre als "Software-Entwickler" im TVÖD Bund in der Eingruppierung E11 gearbeitet. Da hatte ich dann zuletzt die Erfahrungsstufe 3. Seit kurzem bin ich bei einem neuen Arbeitgeber, aber immer noch im TVÖD Bund auf E13 als "Informatiker" eingesetzt. Dort bin ich in die Stufe 1 eingruppiert. (und das obwohl E11-3 netto mehr ausmachen würde als E13-1).

Der Arbeitgeber meint, das sei ganz normal, da meine frühere Tätigkeit zwar gleich-"artig" aber nicht gleich-"wertig" sei. Nur kann ich kaum glauben dass dies der Rechtsprechung entspricht. (?)

Vielen Dank!

Frederick
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#2

Doch genau so ist die Regelung und diese wird bisher von den Gerichten akzeptiert. Du hättest vor Vertragunterschrift über die Stufe verhandeln können.
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#3

Also verliert man üblicherweise Geld wenn man höhergruppiert/befördert wird? Das ist doch offensichtlich Absurd.
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#4

Man verliert Geld wenn man bei einem anderen Arbeitgeber anfängt und nicht erfolgreich über eine höhere Stufe verhandelt. Bei einer etsprechenden Höhergruppierung beim bisherigen Arbeitgeber würde die Stufe erhalten bleiben. Lediglich die Laufzeit in der Stufe beginnt von vorn.
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#5

Grundsätzlich richtig, aber Deine "Vorbeschäftigungszeiten" hätten als "für die neue Beschäftigung dienliche Zeiten" anerkannt werden können, das ist aber auch Verhandlungssache und Aufgabe des Personalrates darauf zu achten.
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#6

Als Personalrat kann man nichts machen, wenn ein beschäftigter E13 Stufe 1 akzeptiert. Man kann als Personalrat auch kaum etwas machen, wenn jemand Stufe 1 nicht akzeptiert und der Arbeitgeber dann sagt Pech gehabt ich suche mit jemanden anderes. Der Personalrat kann die Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung durchsetzen und kann auf die Anwendung eines vergleichbaren Maßstabes bei der Stufenzuordnung hinwirken.
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