Stellenbewertung und Höhergruppiert
#1

Hallo zusammen,
ich bin seit Anfang des Jahres in einer Gemeinde unbefristet angestellt. Die bisherige Stelleninhaberin ist nun in Elternzeit. Im selben Bereich ist eine weitere Stelle neu geschaffen worden und sollte zeitgleich besetzt werden, was aber noch nicht der Fall ist. In Bezug auf die Neuschaffung hat man beide Stellen bewerten lassen. Und nun meine Frage: Meine Vorgängerin hat die Stellenbeschreibung mit den Aufgaben, die erst auf mich übertragen werden und Projekte, die sie nicht „an der Backe“ hatte zur Bewertung gegeben. Wird meine Vorgängerin trotzdem genauso eingruppiert wie ich oder bezieht sich die Bewertung auf die Stelle?
Wo könnte ich das nachlesen?
Wäre sehr dankbar über Eure Meinungen.
Zitieren
#2

§ 12 TvöD-VKA
Zitieren
#3

Die Bewertung basiert auf den vom Arbeitgeber dauerhaft übertragenen Aufgaben. Daneben können noch Anforderungen in der Person eine Rolle spielen. Wenn die übertragenen Aufgaben (dies können ggf. auch Zeitanteile sein) sich unterscheiden kann es zu unterschiedlichen Eingruppierungen kommen.
Zitieren
#4

Danke für eure Antworten!
Heute war die Rede davon, dass die Stellenbewertung von meiner Vorgängerin erstellt wurde und deshalb die passende EG auf sie übertragen wird. Mir wird befristet eine persönliche Zulage gewährt, bis sie von der Elternzeit zurückkehrt.
Bei der Einstellung war nie die Rede davon, dass ich diese Tätigkeiten befristet ausübe... Habe auch einen unbefristeten Vertrag, in welchem nicht genannt wird um welche Tätigkeiten es sich handelt.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- AN will nicht höhergruppiert werden! Anspruch?

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers