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Geschrieben von: Gast, 29.09.2019, 16:59, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich bin leider seit Juli diesen Jahres erkrankt und meine Genesung wird auch noch etwas dauern (mit Glück kann ich im Januar mit einer Wiedereingliederung beginnen).

Mir ist klar, dass ich 6 Wochen Lohnfortzahlung bekomme und danach max. bis zum Ende der 39.Woche Anspruch auf Krankengeldzuschlag habe.
Da meine eigentliche Sachbearbeiterin in der Gehaltsabteilung selber langfristig erkrankt ist, wurden die August- und die Septemberabrechnung von Vertretungen erstellt. Die Augustabrechnung musste auch nochmal korrigiert werden, da kein Krankengeldzuschlag gezahlt wurde. Beide Abrechnungen hab ich Montag bekommen.
Nun ist in der Augustabrechnung die ZVK-Umlage für die VBL nur vom eigentlichen Nettoentgelt aus der Lohnfortzahlung abgezogen worden, nicht vom Krankengeldzuschlag.
In der Septemberabrechnung wurde sie dann in der gleichen Höhe abgezogen, als wenn ich ganz normal Gehalt beziehen würde. Dadurch bleibt vom Zuschlag nichts mehr über.
Von der Gehaltsabteilung hab ich telefonisch mittlerweile 3 verschiedene Aussagen bekommen.
Die Kolleginnen, die die Abrechnungen erstellt haben, meinen jeweils, sie hätten alles richtig gemacht.
Eine andere Kollegin sagte, dass die ZVK-Umlage auch vom Zuschlag abgezogen wird, aber immer prozentual vom tatsächlichen Nettoverdienst berechnet werden würde und nicht vom Nettoentgelt vor der Erkrankung.

Daher hätte ich jetzt gerne gewusst, wie die ZVK-Umlage beim Krankengeldzuschlag nun berechnet wird.

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Geschrieben von: Gast, 26.09.2019, 17:05, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (3)

Guten Tag.

Habe meinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Würde in die S8a Stufe 3 TV-L eingruppiert.
Wieviel Bruttobetrag und Nettobetrag ist das denn?

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Geschrieben von: Gast, 25.09.2019, 16:04, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Hallo Forumsmitglieder,

unsere PR-Vorsitzende musste aus gesundheitlichen Gründen zurücktreten.
Aus den übrig gebliebenen PR-Mitgliedern findet sich niemand der die Nachfolge übernehmen möchte.
Wir wissen, dass wir nun quasi handlungsunfähig sind und wollen als PR komplett zurücktreten um Neuwahlen zu ermöglichen.
Wie wir nachgelesen haben, führt  der Personalrat dann die Geschäfte weiter, bis der neue Personalrat gewählt ist.

Wer hat aber dann den Vorsitz, da unsere Vorsitzende vor dem PR-Rücktritt bereits aus dem PR ausgeschieden ist?

Grüße
Frank

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Geschrieben von: Gast, 25.09.2019, 14:52, Forum: Landesbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

ich bin Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst im Land Brandenburg.
Nun habe ich eine Schulterverletzung erlitten, die operiert werden muss und eine Heilungsdauer von 6 Monaten haben wird.
Droht mir nun die Entlassung auch wenn zu erwarten ist, dass meine Dienstfähigkeit nach 6 Monaten wieder gegeben ist?

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Geschrieben von: Gast, 25.09.2019, 10:36, Forum: TVöD, Antworten (2)

Moin Moin,

ich habe im Mai 2018 einen Antrag auf Stellenbewertung und Höhergruppierung gestellt. Ich bekam nun signalisiert, dass dem wohl stattgegeben werden soll...

Meine Frage:  Wenn dem stattgegeben wird und diese Stelle (4 Stück) angehoben und ausgeschrieben werden soll, muss ich mich auch bewerben oder habe ich auf Grund des Antrags Stellenbewertung etc die Stelle inne ???

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Geschrieben von: Gast, 24.09.2019, 19:25, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo, ich muss mal eine Frage loswerden, da ich im PR neu bin und nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen will...
Ich bin mir nicht sicher, ob bei uns (überschaubare Kommune, SN) alle richtig eingruppiert sind. Meine Frage(n) nun: Inwieweit ist es Pflicht des PR, zu überprüfen, ob alle richtig eingruppiert sind und welche Möglichkeiten/Hilfen gibt es hierzu? Oder müsste jeder Beschäftigte sich selbst kümmern, heißt: nur wer meckert (z. B. Antrag auf Höhergruppierung) wird im Einzelfall überprüft? 
Wäre nett, wenn ich ein paar Ansätze bekäme, ich will ja als "neuer Besen" nicht unüberlegt "kehren" oder die Kompetenzen des PR überschreiten. Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 21.09.2019, 00:58, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Hallo ihr lieben,
ich bräuchte dringend Hilfe und weiß leider nicht an wen ich mich wenden kann. Es geht darum, dass ich eine Arbeitsstelle in Aussicht habe, die nach TVöD der Krankenhäuser bezahlt wird. Nun würde ich in EG 3 eingeordnet. Meine Frage ist ob, das richtig ist, da ich ausgebildete Physiotherapeutin bin und nun Management studiere. Die Stelle ist im Bereich Verwaltung. Müsste ich höher eingestuft werden? Bin mir nicht sicher, da meine Ausbildung in einem anderen Bereich ist.
Ich danke euch im voraus.
LG Lia

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Geschrieben von: Gast, 20.09.2019, 10:30, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo zusammen,

folgender Fall ist eingetreten:
PR Vorsitzender legt sein Amt nieder, sowohl als Vorsitzender als auch als Mitglied.
Das 1. Ersatzmitglied ist jedoch noch 6 Wochen in der Elternzeit.
Müssen wir auf ihn warten, bis zur neuen Wahl des Vorsitzenden?
Oder können wir das 2. Ersatzmitglied einladen und die Wahl durchführen?

Danke im Voraus!!

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Geschrieben von: Gast, 20.09.2019, 10:11, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Guten Morgen,
ich beabsichtige meinen unbefristeten Vertrag (Erzieher beim öffentl. Dienst, S9 Stufe 1) zu kündigen - möchte gerne noch die Jahressonderzahlung mitnehmen und daher in einem sog. Aufhebungsvertrag entweder zum 15.12. oder 31.12.19 kündigen - so wie ich die Regelung verstanden habe muss ich zum 1.12. noch im öffentl. Dienst beschäftigt sein, damit ein Anspruch auf Sonderzahlung gewährt wird - eine sog. Rückzahlungsklausel zur Sonderzahlung kann ich in meinem Arbeitsvertrag nicht vorfinden und kann davon ausgehen, dass diese bei einem Ausscheiden zum 15.12. oder 31.12.19 auch nicht anteilig zurückgefordert werden kann - oder liege ich in meiner Annahme falsch?
Mit welchem Kündigungszeitpunkt wäre ich auf der sicheren Seite, im Blick auf die uneingeschränkte Sonderzahlung?
Danke vorab für Ihr freundliches Bemühen und sehe Ihrer Antwort gerne entgegen!

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Geschrieben von: Gast, 19.09.2019, 20:55, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hat jemand Erfahrung als Verwaltungsfachangestellte/r in Österreich gemacht? Zu mir ich habe die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten im Kommunaldienst in Bayern gemacht. Mein Plan wäre es, nach Wien zu ziehen. Nur weiss ich nicht ob es so einfach ist, mit dieser Ausbildung einfach in den öffentlichen Dienst nach Österreich zu welchseln bzw. dort einzusteigen.

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Geschrieben von: Gast, 19.09.2019, 11:54, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), - Keine Antworten

Hallo Forumsmitglieder,

ich darf den Stellenplan für unsere Gemeinde erstellen und nun stellt sich mir die Frage, was ich in die Spalte "Zahl der tatsächlich besetzten Stellen des Vorjahres" eintrage.

Folgender Fall:
Die Stelle ist im Stellenplan in E 9b ausgewiesen, der Mitarbeiter, der die Stelle innehat, wird jedoch aktuell noch nach E 9a bezahlt.


Hierzu meine Frage:
Trage ich den Mitarbeiter in der Spalte "tats. besetzt" bei E 9b ein oder in die Spalte E 9a ein.

Wir in der Spalte nur abgefragt, ob die Stelle besetzt ist, egal welche Entgeltgruppe der Mitarbeiter innehat? Oder muss ich den Mitarbeiter der Entgeltgruppe zuordnen, in der zum Stand 30.6. eingruppiert ist?

Für eine kurze Info wäre ich sehr dankbar.

Lg Marion

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Geschrieben von: Gast, 19.09.2019, 09:21, Forum: TV-V, - Keine Antworten

Hallo,

ich möchte mich auf eine Stelle zum Teamleiter Logistik/Lager bewerben. Die Vergütung erfolgt im Rahmen des TV-V (Bundesland Bayern), entsprechend der Fachausbildung und beruflichen Erfahrung.
Kurz zu mir: 11 Jahre Erfahrung in der Logistik. Qualifikation: Ausbildung zum Fachkraft für Lagerlogistik und danach eine Weiterbildung zum Logistikmeister. Anders gesagt Industriemeister Fachrichtung Logistik oder Fachwirt Logistik.
Meine Frage daher: Welche Entgeltgruppe wäre die richtige für diese Position?


Besten Dank im Voraus.

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Geschrieben von: Gast, 16.09.2019, 12:12, Forum: Fortbildung, Antworten (1)

Hallo zusammen,

seit etwa 3 Jahren bin ich als Verwaltungsmitarbeiter beim Landkreis angestellt. Vorher habe ich in der Verwaltung einer Uni gearbeitet. Als Ausbildung habe ich sowohl den Bürokaufmann, als auch ein Studium der Sozialarbeit in der Tasche. Gerne möchte ich mich vielleicht noch weiterentwickeln, da ich von mir behaupte, dass ich im Verwaltungsbereich mehr Chancen habe. Der Landkreis bietet ab nächstem Jahr eine Weiterqualifizierung zum Vorbereitungslehrgang Verwaltungsfachangestellter an. Ich weiß nicht genau, ob das für mich lohnt, da ich ja schon eine kaufmännische Ausbildung habe.

Was würdet ihr mir raten?

LG Dave

P.S ab welchem Zeitpunkt ist es sinnvoll, einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen? Ich bin jetzt E5 Stufe 2 trotz Studiums, aber derzeit bin ich im Vorzimmer beschäftigt.

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Geschrieben von: Gast, 16.09.2019, 11:28, Forum: Ausbildung / Studium Arbeitnehmer, Antworten (4)

Hallo zusammen,

habe die Ausbildung zur Pflegefachkraft beendet und habe nach der Ausbildung den Betrieb gewechselt.
Von meiner alten Arbeitsstelle wurde mir gesagt, dass ich die 400 € bei der nächsten Abrechnung bekomme..

Jetzt musste ich aber leider feststellen, dass von den 400 € Steuern abgezogen worden sind..
Lt. Abrechnung habe ich jetzt nur 261 € bekommen.

Ist das richtig so? Laut Internet und Gesetz müssen es doch genau 400 € sein oder nicht?

Was kann ich denn jetzt unternehmen? Was wäre, wenn mein alter Arbeitgeber mir sagt, dass er mir nicht mehr geben will? Anwalt?

Liebe Grüße

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Geschrieben von: Gast, 15.09.2019, 20:07, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo liebe Forenfreunde,
Ich wurde vor drei Monaten unbefristet mit 6 Monate Probezeit im öffentlichen Dienst in Bayern eingestellt und bin jetzt seit einigen Wochen schwanger. Geplant war das nicht.
Jetzt habe ich Angst noch während der Probezeit oder im Anschluss gekündigt zu werden, sobald ich meine Schwangerschaft melde. Kann mich bitte jemand über die gesetzlichen Bestimmungen aufklären?

Danke.

Maria G.

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