Höhergruppierung und ihre Folgen
#1

Moin Moin,

ich habe im Mai 2018 einen Antrag auf Stellenbewertung und Höhergruppierung gestellt. Ich bekam nun signalisiert, dass dem wohl stattgegeben werden soll...

Meine Frage:  Wenn dem stattgegeben wird und diese Stelle (4 Stück) angehoben und ausgeschrieben werden soll, muss ich mich auch bewerben oder habe ich auf Grund des Antrags Stellenbewertung etc die Stelle inne ???
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#2

Es kommt darauf an.

Wenn du bereits die Aufgaben übertragen bekommen hattest ist der Eingruppierungsirrtum des Arbeitgebers rückwirkend zu korrigieren. Grundsätzlich bleibt es bei den Aufgaben.

Wenn dabei neue Aufgaben übertragen werden sollen (ggf. die schon wahrgenommen aber nicht wirksam übertragenen Aufgaben) besteht kein Anspruch diese zu bekommen. Wie der Arbeitgeber die Auswahl trifft (z.B. über Ausschreibung) ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben dann durch den Arbeitgeber zu entscheiden.
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#3

Problem ist, diese Stelle hat es vorher so nicht gegeben. Mir wurde ein Posten übertragen (wobei mir nicht klar ist, ob der SGL die Befugnis hatte) und ich habe sofort angemahnt, dass die Entgeldstufe für diese Arbeiten zu wenig sei und habe eine Bewertung und Höhergruppierung eingefordert. Diesem Antrag auf Überprüfung soll nun stattgegeben werden. Andere Tätigkeiten kommen nicht hinzu..
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