Neue Themen
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Hallo liebe Kollegen,
da wir als Musikschule (VKA/öffentlicher Dienst) mit solchen Themen wie Ferienüberhang und Zusammenhangstätigkeiten zu tun haben, ist unser Problem etwas speziell:
Es standen bei uns in letzter Zeit zwei Fortbildungen, eine am Arbeitsort, eine 50 km entfernt, ausserhalb der Arbeitszeit auf dem Plan. Diese Termine wurden als verpflichtend für alle Arbeitnehmer
vom Chef angekündigt. Eine Mitwirkung des PR nach § 72 Abs 4 Nr.16 hat nicht stattgefunden, weil er "so wenig Zeit hat".
Meiner Meinung handelt es sich inklusive der Anfahrtszeit um Mehrarbeit. Da fast alle Kollegen Teilzeitverträge haben, müsste das eben entsprechend honoriert werden.
Alternativ könnte man über eine positive Verrechnung mit dem bei uns jährlich und haarklein errechnetem Ferienüberhang
sprechen.
Der Chef behauptet dagegen es würde zu den Zusammenhangstätigkeiten gehören.
Die Zusammenhangstätigeiten sind in §52 "Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Musikschulen" des Tarifvertrags TVöD-VKA geregelt.
Die Aufzählung sieht folgendermaßen aus:
Protokollerklärung zu Absatz 1
1 Bei der Festlegung der Zahl der Unterrichtsstunden ist berücksichtigt
worden, dass Musikschullehrer neben der Erteilung von Unterricht insbesondere
folgende Aufgaben zu erledigen haben:
a. Vor- und Nachbereitung des Unterrichts (Vorbereitungszeiten),
b. Abhaltung von Sprechstunden,
c. Teilnahme an Schulkonferenzen und Elternabenden,
d. Teilnahme am Vorspiel der Schülerinnen und Schüler, soweit dieses
außerhalb des Unterrichts stattfindet,
e. Mitwirkung an Veranstaltungen der Musikschule sowie Mitwirkung im
Rahmen der Beteiligung der Musikschule an musikalischen Veranstaltungen
(z.B. Orchesteraufführungen, Musikwochen und ähnliche
Veranstaltungen), die der Arbeitgeber, einer seiner wirtschaftlichen
Träger oder ein Dritter, dessen wirtschaftlicher Träger der Arbeitgeber
ist, durchführt,
f. Mitwirkung an Musikwettbewerben und ähnlichen Veranstaltungen,
g. Teilnahme an Musikschulfreizeiten an Wochenenden und in den Ferien.
Von Fortbildungen ist also nicht die Rede...
Wer hat eine Idee oder Erfahrung mit dem Thema Fortbildung in Verbindung mit Zusammenhangstätigkeiten?
Ich bin für jeden Tipp dankbar.
Mit besten Grüßen,
Mo
PR-Vorsitzender
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Hallo,
ich weiß nicht wie ich vorgehen soll. Ich bin seit 8 Monaten als Vorsitzender für die Angestellten nachgerückt. Nun mein Problem: Ich stecke in der Zwickmühle dass aus der Dienstellenleitung einer davon mein Teamleiter ist. Seit ich den Vorsitz übernommen habe und auch schon Entscheidungen mitgetroffen habe, die der Dsl nicht gerade gefallen haben, kommuniziert der Tl überhaupt nicht mehr mit mir und die Dsl nur noch selten. Wenn ich dies unseren Gesamtvorsitzenden sage wird es lapidar abgewunken, er glaubt es nicht. Wie kann ich weiter vorgehen?
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Guten Tag,
ich möchte mal fragen, wie es in Euren Dienststellen gehalten wird mit Ausschreibungen.
Wann wird intern ausgeschrieben und wann extern? Ich bin gespannt auf Eure Antworten.
Mit kollegialen Grüßen
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Hallo, ich bin neu im Personalrat und soll nun auch an Vorauswahl- und Auswahlterminen für Einstellungen teilnehmen.
Auf meiner Suche nach geeigneten Fortbildungsveranstaltungen bin ich nicht so recht fündig geworden. Kann man auch ohne Schulungen hieran teilnehmen? Worauf muss der Personalrat achten?
Danke für Eure Hilfe im Voraus.
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Hat hier evtl. jemand brauchbare Aufbaumuster für die verschiedenen Ernennungsfälle im Fach Beamtenrecht?
Ich komme da irgendwie nicht mehr hinterher und muss das dringend nacharbeiten...
Leider haben wir keine vernünftigen Aufbaumuster erhalten und mir fehlt auch irgendwie mal ein ausformulierter Lösungsansatz als Beispiel... Ich weiß nicht, was vom NSI wo gefordert wird.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wie und wo werde ich eingruppiert und eingestuft als Verwaltungsangestellte bei den Maltesern, mit einem abgeschlossenem Bachelorstudium im Gesundheitsmanagement (2017) und 35 Jahren Berufserfahrung am Universitätsklinikum.
Entscheidet die abgeschlossene Berufsausbildung oder die ausgeführte Tätigkeit?
Ich hoffe Sie können mir eine Auskunft geben.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea
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Hallo,
einer unserer Personalsachbearbeiter ist grundsätzlich der Meinung, dass die Bewilligung von Teilzeit in Elternzeit nicht der Mitbestimmung durch den PR unterliegt (LPVG NRW), da sich der Anspruch aus dem Bundeserziehungsgeldgesetz ergibt. Das Gremium hatte der Einstellung der Kollegin zugestimmt (Zeitpunkt 1.10.) Die Elternzeit beginnt am gleichen Tag. Die TZ in Elternzeit erfolgt ab 13.01.
Wie sieht es in Eurer Dienststelle aus?
Vielen Dank für Eure Antworten
Gast
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Hallo,
ich habe vor zwei Jahren einen Höhergruppierungsantrag gestellt. Aufgaben wurden mir über Jahre nur mündlich übertragen, immer mit Versprechnungen garniert, man würde meine Stelle entsprechend höher bewerten lassen. Was nie geschah.
Jetzt, wo die Bewertung meiner Stelle abgeschlossen werden soll, soll eine Herabgruppierung stattfinden von E8 auf E6. Mit dem Hinweis, dass man mir dann nahelegen würde, meinen Antrag zurückzuziehen. Dazu wurden aus meiner Stelle viele Aufgaben, die ich tatsächlich übernehme, einfach herausgestrichen und ein Arbeitsvorgang sogar so gesplittet, dass ein Anteil von über 50% einfachste Sachbearbeitung und die Gesamtbewertung somit der E6 entspricht und meine Stelle darüber hinaus eine beruflichen Veränderung erfahren hat. Das ist so, als würde ein Abteilungsleiter für IT plötzlich Sekretär im Schulbüro werden.
Inzwischen habe ich die Faxen dicke, für jahrelanges Engagement und Fleiß und darüber hinaus teure private Weiterbildungen derartig abgestraft zu werden.
Und habe hypothetisch in den Raum gestellt, meinen Höhergruppierungsantrag zurückzuziehen und mich auf die im Vergleich wenigen Aufgaben meiner noch gültigen Stellenbeschreibung zurückzuziehen. Es brach Panik aus bei meinen Vor(und Vorvor)gesetzten, die meinten, das dürfe ich nicht.
Ich meine: ich darf das doch und mein AG kann kein Gewohnheitsrecht geltend machen, dass ich für eine E6 Aufgaben weitermachen soll, die nicht einmal in meiner jetzigen noch aktuellen Stellenbeschreibung stehen und auch gar nicht als Aufgaben derzeit anerkannt werden, dass ich sie mache.
Und: geringwertigere Aufgaben dürfen mir ohne meine Zustimmung doch auch nicht übertragen werden, wenn ich dazu korrekt recherchiert habe (Direktionsrecht). Meine Zustimmung habe ich nie gegeben, weil ich in Treu und Glauben davon ausging, dass man nicht einfach alles Höherwertige aus einem Arbeitsvorgang streicht, nur die "billigsten" Aufgaben wertet und mich dann herabgruppiert.
Meine Frage, rein hypothetisch: Darf ich meinen Antrag auf Höhergruppierung zurückziehen und mich somit auf die Tätigkeiten meiner aktuellen Stellenbeschreibung zurückziehen?
Mein AG müsste mir dann, wenn ich die vielen anderen und höherwertigen Aufgaben machen soll, diese gerne Stück um Stück offiziell, schriftlich und formal übertragen. Ist das korrekt?
Ist es richtig, dass ich den tatsächlich schleichend immer größer werdenden Anteil an geringwertigen E6-Aufgaben ab sofort ablehnen kann, wenn diese zu einer Herabgruppierung führen?
Falls jemandem etwas dazu einfällt, wie ich gegen diesen Versuch stichhaltig argumentieren kann, ich bin für Hinweise dankbar.
Ich komme mir vor wie auf einem Mittelaltermarkt, wo man feilscht: E10, nein, E6, nein, mach so weiter für E8. Unglaublich.
MFG
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Wenn jemand über einen längeren Zeitraum höherwertige Tätigkeiten ausgeübt hat, hat er dann Anspruch auf Höhergruppierung? Wenn ja, wo steht das niedergeschrieben oder wo kann man das nachlesen?
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Hallo,
ich habe vor einem Monat nach dem Vorstellungsgespräch eine Zusage bekommen zum 01.10.19.
Bisher habe ich aber noch keinerlei Papiere oder Arbeitsvertrag bekommen.
Bin mir schon sicher, dass es stimmt, aber man möchte doch etwas Schriftliches haben.
Wie lange dauert es denn im Öffentlichen Dienst bis man den AV bekommt, brauchen die denn nicht mal meine RV Nummer usw?
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Muss ich mich versetzen lassen, wenn ich vom mittleren Dienst (Kommunale Beamter) zum Land in den gehobenen Dienst wechsle? Gibt es hierbei Fristen zu beachten?
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Hallo, mich beschäftigt eine Frage bei der Ihr mir vielleicht ein wenig helfen könnt.
Mein Arbeitgeber ist eine kreisfreie Stadt und ich bin SB Wohngeld.
Nun ist es so, dass soweit ich mitbekam, von den Landkreisen bis zu den anderen kreisfreien die SB Wohngeld alle eine 9a (TVÖD VKA) haben.
Nur wir hier sind mit einer 8 eingruppiert.
Bei der Überlegung BAT zu TVÖD wurde unsere Tätigkeit laut unserem Personal eben so übertragen.
Unsere Tätigkeit entspricht der uralten Stellenbeschreibung eben nur einer 8 und fertig.
Seit etwas über 2 Jahren warten wir auf unsere Zustimmung oder eben Ablehnung unseres Antrags auf tarifgerechte Eingruppierung.
Könnt ihr mir sagen in welcher Zeit der AG den Antrag beschieden haben muss?!
Falls eine Anlegung kommt bleibt nur eine Klage oder?
Wäre super wenn Ihr Rat hättet...
LG
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Hallo Ihr Lieben,
ich habe mich versetzen lassen von SH nach MV jeweils mit A10.
Nun hat MV mein Erfahrungsdienstalter heruntergestuft - die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten sowie das Studium wurden nicht anerkannt. Somit wurde ich jetzt von 2005 auf 2009 gesetzt.
Meine Frage - ist das so richtig?
Vielen Dank im Voraus.
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Hallo, wieviele Wochenarbeitsstunden werden den Entgelttabellen bei Vollzeit zugrunde gelegt?
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Hallo,
ein Bekannter arbeitet bei den Stadtwerken und ist dort etwas höheres. Er meint, ich solle dort anfangen.
Ich bin Elektromeister, und laut google Recherchen, werde ich in EG8 einsteigen, was ein Gehalt von 3400,-€ Brutto entspricht. Das wären Netto 2000,-€
Das ist ja ein Witz für einen Meister, da kann ich in der freien 50% mehr verdienen.
Nun meine Fragen:
- Würde ich wirklich EG8 eingestuft werden, oder habe ich mich verlesen?
- Gibt es Steuerliche Vorteile, oder kann ich mit 3,4 brutto wirklich 2000 netto erwarten?
Danke im Voraus
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