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Geschrieben von: Gast, 30.08.2019, 09:24, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (3)

Kann mir jemand sagen für was ich meine Ausgleichtage ( da Kinder unter 12) nutzen darf. Kann ich die nur nehmen wenn ich einen Arzt Termin mit dem Kind habe oder wie ich diese brauche? vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 29.08.2019, 17:09, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Hallo, würde gerne wissen, ob Ihr die 2 Prüfungen für schwer empfandet?

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Geschrieben von: Gast, 29.08.2019, 16:02, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

014 014 ,
ich bin ja nun schon längere Zeit im Personalrat. Ich wundere mich, bei den Fragen oft, ob es wirklich so viele Bereiche gibt, die keinerlei Probleme im Umgang mit den Personalvertretungsrechten haben? Machen wir etwas falsch? Nun, es sollte ja eine gute Umgangsform zwischen Dienststelle und Personalrat geben. Aber ist das fast überall der Fall? Bei uns leider nicht.
Der Personalrat könnte täglich die Dienststelle anschreiben, um Punkte zu beanstanden.
Sicherlich verstehen wir, dass es auch für die Dienststelle nicht immer leicht ist, sich an Kleinigkeiten festzusaugen, die eine laufende Verwaltung behindern. Es gibt dabei immer zweierlei Ansichten.
a) die Dienststelle mit ihrem reibungslosen Verwaltungsbetrieb und
b) der Personalrat, der auf Gesetze und Tarifverträge achten soll.
Gerade bei den Arbeitszeiten kommt es dabei immer wieder zu Konflikten! Wie ist dies in Eurem Bereich geregelt?
Habt vielleicht auch Ihr Probleme, nur dass diese hier nicht angesprochen werden, da Ihr sie alleine lösen könnt?
Gibt es in Eurem Bereich auch eine Dienstvereinbarung über die laufende Arbeitszeit, ggf. mit Gleitzeitrahmen?
Gibt es auch eine Kappungsgrenze? Verstößt diese Kappungsgrenze nicht gegen das Tarifrecht?

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Geschrieben von: Gast, 29.08.2019, 14:08, Forum: TV-L, Antworten (1)

Hallo,
ich bin im Juli 2018 von Gruppe 4 auf Gruppe 5 gerutscht, da ich eine neue Tätigkeit ausübe. Dabei musste ich den Stufenwechsel von 4 auf 3 hinnehmen.
Nun steht eine Höhergruppierung in Gruppe 6 an, da neue Aufgaben hinzukommen. Muss ich dann wieder eine Stufe weniger hinnehmen? Netto verdiene ich nie mehr. Wie lange müsste ich dann Stufe 2 aushalten? 
Gruß

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Geschrieben von: Gast, 28.08.2019, 19:51, Forum: Fortbildung, Antworten (1)

Guten Abend liebes Forum,

Ich wollte euch mal fragen ob jemand weiß, wann man den ALG 2 machen kann bzw. ob man diesen direkt nach der Ausbildung machen kann Smile.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen Smile

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Geschrieben von: Gast, 28.08.2019, 19:11, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo liebe Leute.
Ich bin seit mehreren Jahren beim Kreis beschäftigt und wechsel zum 01.10.2019 in ein anderes Arbeitsverhältnis. Mein jetziger Arbeitsvertrag ruht in dieser Zeit. Die Bezahlung läuft über den Kreis weiter. Habe ich Anspruch auf "Weihnachtsgeld"?

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Geschrieben von: Gast, 28.08.2019, 13:47, Forum: TVöD, Antworten (5)

Ist eine Stellenbewertung letztendlich für den Arbeitgeber bindend (der AG hatte einen einheitlichen Arbeitsvorgang aufgeteilt und dadurch in eine niedrigere EG eingruppiert, jetzt wo er das nicht mehr so machen kann, fühlt er sich nicht mehr daran gebunden)?

Gibt es dazu gesetzliche Regelungen?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!!!

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Geschrieben von: Gast, 28.08.2019, 10:25, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (6)

Moin moin,

bei uns im MR ist eine Person 1957 geboren, als Geburtsort steht Klosterbrück/Oberschlesien drin.

Diese Person hat bei mir heute einen RP beantragt.

Ich habe den Ort im Pass, noch nicht im MR, abgeändert auf: Czarnowanz (Klosterbrück)

Bei den polnischen Geburtsorten bin ich mir, obwohl ja eigentlich die Verwaltungsvorschriften eindeutig sind, immer unsicher.
Bevor ich das im MR abändere, liege ich mit der Eintragung falsch?

Wenn nicht frage ich mich, warum man in den alten Dokumenten (Pass und Ausweis) das nie geändert hat.

Vielen Dank im Voraus.

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Geschrieben von: Gast, 27.08.2019, 14:01, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich bin derzeit in Elternzeit als Kommunalbeamtin im mittleren Dienst. Ich möchte nun nach erfolgreich abgeschlossenem Studium, das Referendariat im Lehrbereich absolvieren. In BaWü wird hierfür auf Probe verbeamtet. Wie muss ich nun mit meinem jetzigen Dienstherren vorgehen? Muss ich eine Versetzung beantragen? Was muss ich beachten (Beihilfe, Pensionsansprüche etc.)?
Über Antworten freue ich mich sehr.
Herzliche Grüße

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Geschrieben von: Gast, 26.08.2019, 18:12, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, - Keine Antworten

Hallo, ich würde mich für einen Kurs des Spielplatzkontrolleurs interessieren, mit dem man möglichst viel machen darf.
Hab aber keine 3 jährige Berufserfahrung in dem Bereich vorzuweisen.

Welchen würdet ihr mir empfehlen?

Nach DIN EN 1176 und 1177
Nach DIN 79161

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Geschrieben von: Gast, 25.08.2019, 20:37, Forum: Fortbildung, Antworten (3)

Hallo,

ich bin derzeit als IT-Sicherheitsbeauftragter in E11 unterwegs. Mein derzeitiger Berufsabschluss ist gemäß DQR auf Niveau 6 (Bachelor, Meister, Fachschulabschlüsse, etc.) eingeordnet.
In 1,5 - 2 Jahren werde ich einen Master-Abschluss in Informatik machen (Fernstudium in Freizeit). Habe ich mit diesem Abschluss die Chance auf eine Höhergruppierung? In den Übersichten dieser Seite wird der "IT-Sicherheitsbeauftragter" bis E13 geführt, der Abschluss "Master Informatik / Wirtschaftsinformatik" sogar bis E14. Oder ist der Abschluss vollkommen egal und er zählt einzig und allein die Tätigkeit?

Sonnige Grüße aus Thüringen

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Geschrieben von: Gast, 25.08.2019, 12:49, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo, wir wurden darüber informiert, dass zum 1.9. unsere Stunden gekürzt werden. Dies geschah 10 Tage vor Monatsende. Gibt es eine Frist für solche Vertragsänderungen zur Kenntnisnahme und wo steht diese? Und wie lange ist so eine Kürzung rechtlich möglich (Monate)?
Danke fürs Antworten

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Geschrieben von: Gast, 23.08.2019, 15:37, Forum: Beamte, Antworten (1)

Hallo alle zusammen.

Ich interessiere mich seit einigen Tagen für den öffentlichen Dienst, speziell für das Beamtentum und habe folgende Fragen.

Ich überlege eine Ausbildung / Studium im Bereich des Beamtentums zu absolvieren (bswp. interne / allgemein Verwaltung).


Ich verstehe nicht so ganz den Unterschied zwischen "Beamten im Bund" im Unterschied zu "Beamten in den Ländern": konkret wüsste ich gerne, wo genau Bundesbeamte arbeiten können, dürfen oder sogar müssen.


Oder kann man als einer der 2 Beamten-Typen überall arbeiten: im Bund und in den Ländern?



Danke im voraus.

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Geschrieben von: Gast, 23.08.2019, 14:58, Forum: Beamte, Antworten (1)

Hallo alle zusammen.

Ich interessiere mich seit einigen Tagen für den öffentlichen Dienst, speziell für das Beamtentum und habe folgende Fragen.

Ich überlege eine Ausbildung / Studium im Bereich des Beamtentums zu absolvieren (bspw. interne / allgemeine Verwaltung).

Jetzt stellt sich mir die Frage, was ich nach dieser Ausbildung machen KANN bzw. MUSS, denn so wie ich das verstehe gelten folgende Schritte:

1) Als "Beamter auf Widerruf" muss ich den Vorbereitungsdienst machen. Bei Erfolg erhalte ich die Laufbahnbefähigung.

2) Danach ist man "Beamter auf Probe" und muss sozusagen erneut seine Eignung bestätigen, um später verbeamtet zu werden ("Beamter auf Lebenszeit")?



a) Was genau kann man als Beamter auf Probe machen bzw. muss man seine Eignung weiterhin bestätigen, um Beamter auf Lebenszeit zu werden oder kann man in diesem Status beliebig lange verharren und bei Bund oder Land arbeiten?

Anders gefragt: Was hat man von der Laufbahnbefähigung?

b) Dieselbe Frage (siehe a)) für den "Beamten auf Probe" mit erfolgreicher Eignung: Muss man weiterhin den Weg zum Beamten auf Lebenszeit gehen?


Vielen Dank


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Geschrieben von: Gast, 23.08.2019, 08:43, Forum: TVöD, Antworten (3)

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ich habe hier ein Problem zu lösen.
Ich bin in der Kommunalen Verwaltung tätig und bei uns ist eine Frage aufgeploppt.
Es finden hier des öfteren Schulungen z.B. für Standesbeamte statt, die über eine Woche gehen.
Aufgrund der weiten Strecke erfolgt die Anreise bereits Sonntags. Die Arbeitszeit beginnt ja mit verlassen des Hauses und endet bei Rückkehr. Bekommt der Mitarbeiter für die Abreise am Sonntag auch den Zeitzuschlag als wenn er Sonntags arbeiten muss? Oder zählt die Anreise da nicht zu? Wenn ja oder nein, welche Paragraphen aus dem TVÖD sind da hinterlegt?
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße

Elke Icon_razz

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