Weihnachtsgeld bei Kündigung
#1

Guten Morgen,
ich beabsichtige meinen unbefristeten Vertrag (Erzieher beim öffentl. Dienst, S9 Stufe 1) zu kündigen - möchte gerne noch die Jahressonderzahlung mitnehmen und daher in einem sog. Aufhebungsvertrag entweder zum 15.12. oder 31.12.19 kündigen - so wie ich die Regelung verstanden habe muss ich zum 1.12. noch im öffentl. Dienst beschäftigt sein, damit ein Anspruch auf Sonderzahlung gewährt wird - eine sog. Rückzahlungsklausel zur Sonderzahlung kann ich in meinem Arbeitsvertrag nicht vorfinden und kann davon ausgehen, dass diese bei einem Ausscheiden zum 15.12. oder 31.12.19 auch nicht anteilig zurückgefordert werden kann - oder liege ich in meiner Annahme falsch?
Mit welchem Kündigungszeitpunkt wäre ich auf der sicheren Seite, im Blick auf die uneingeschränkte Sonderzahlung?
Danke vorab für Ihr freundliches Bemühen und sehe Ihrer Antwort gerne entgegen!
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