Rückzahlung von Weihnachtsgeld bei Kündigung?
#1

Hallo ihr Lieben,

ich würde gern mein Arbeitsverhältnis kündigen. 
Dazu möchte ich wissen, wann ich kündigen kann, ohne dass mein AG Weihnachtsgeld zurück fordern kann.

In aller Regel ist es doch Ende März, oder?  

Danke für Antworten.
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#2

Im Bereich des TVöD gibt es keine solche Regelung. Entscheidend ist alleine das Bestehen des Arbeitsverhältnisses am 1.12. des Jahres. Die frühere Regelung im BAT (mit der Rückzahlung bei Ausscheiden bis März) wurde nicht übernommen.
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#3

Das kann ich nur bestätigen.
Ich könne am 01.08.2018 in Rente gehen. Ein Anruf bestätigte das Personalamt, dass der 1. Dezember der Stichtag ist.
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