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Hallo,
ich (18) beginne bald meine Beamtenausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst bei der Stadt. Klar ist, dass ich eine private Krankenversicherung brauche. Auch eine Lebensversicherung werde ich wohl abschließen. Aber ist auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig ? Kommt bei einem Verwaltungsbeamten eine Berufsunfähigkeit überhaupt realistisch in Betracht ? Ich vermute doch, dass die Stadt irgendwo immer einen Posten hat, auf den sie Kranke setzen kann, und sei es im Archiv, oder ? Und noch eine Frage: Welche Pension würde mir denn bei einer Berufsunfähigkeit zustehen ?
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Hallo,
ich bin auf der Suche nach einer Antwort zu folgender Konstellation:
Kind hat Prüfung für den mittleren Dienst bestanden, wird jedoch aufgrund Prüfungsergebnis als Angestellte für 2 Jahre übernommen. Gleichzeitig hat sie die Zulassung für das duale Studium gehobener Dienst erhalten. (Gleicher Arbeitgeber).
Und wie stellt sich das nun tatsächlich dar.
a) Übernahme ins Angestelltenverhältnis und Beurlaubung fürs Studium - soweit ist das klar
b) aber jetzt: Gibt es während des Studiums Geld vom Arbeitgeber?
c) Welche Krankenversicherung? Privat, weil Ausbildung gehobener Dienst ja Beamtenausbildung ist. Oder gesetzlich, weil sie als Angestellte übernommen wird und beurlaubt wird.
Mir raucht der Kopf.
Gruß Jona
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Hallo,
ich arbeite 6 Stunden und 20 Min. täglich. Ich weiß, dass ich nach 6 Stunden durchgehender Arbeit einen Anspruch auf 30 Min. Ruhepause habe.
Ist es richtig, wenn mir der AG nach 6 Stunden und 20 Minuten die 30 Minuten Pause anrechnet und ich somit "nur" 5 Stunden und 50 Minuten gearbeitet habe? Oder darf er nur die 20 Minuten abziehen?
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Hallo!
Ich bin Beamtin auf Probe (Lehrerin am Gymnasium, Bayern) und seit September 2009 Beamtin auf Probe. Meine dreijährige Probezeit endet also im September 2012. Nun möchten mein Mann und ich gerne so langsam mit der Familienplanung beginnen, am liebsten sofort. Dies würde für mich allerdings bedeuten, dass sich meine Lebenszeitverbeamtung erstmal um die Elternzeit nach hinten verschiebt. Dazu habe ich einige Fragen:
1) Wann dürfte der Geburtstermin frühestens liegen, um die Lebenszeitverbeamtung noch mitnehmen zu können? Kommt das Kind beispielsweise Anfang August, also bereits in den bayrischen Sommerferien, habe ich meinen Dienst ganz normal abgeleistet (die 6 Wochen Mutterschutz zuvor dürfte man mir ja nicht "ankreiden"), allerdings liegt der Termin noch vor dem offiziellen Ende der Probezeit (September). Der Mutterschutz nach der Geburt (ich glaube 8 Wochen) würde sich aber in diesem Fall noch in den September hinein erstrecken.
2) Was passiert, wenn der Geburtstermin noch früher liegt, das heißt, ich nur ein paar Wochen an der offiziellen Lebenszeitverbeamtung "vorbeischrammen" würde. Wird dann eine Ausnahme gemacht oder muss ich die fehlenden Probezeitwochen wirklich nach der Elternzeit erst noch ableisten?
3) Könnte mir in dem Zusammenhang das neue Dienstrecht in Bayern etwas nützen? Darin wird festgelegt, dass sich die Probezeit auf zwei Jahre verkürzt. Ich selbst werde zwar noch nach altem Dienstrecht (3 Jahre) beurteilt, allerdings steht ausdrücklich vermerkt, dass Beamte nach altem Dienstrecht nicht schlechtergestellt werden dürfen, gegenüber denen nach neuem Dienstrecht. Angenommen, meine Lebenszeitverbeamtung würde nach altem Dienstrecht sich aufgrund der Elternzeit weit nach hinten verschieben: Ist damit eine "Schlechterstellung" gegeben, d.h. könnte ich auf Lebenszeitverbeamtung nach bereits 2, bzw. 2,5 Probezeitjahren pochen?
4) Grundsätzlich ist der Status "Beamter auf Probe" ja doch etwas relativ sicheres, was man mir nicht so ganz leicht absprechen kann. Was müsste vor der Lebenszeitverbeamtung (also z.B. während der Schwangerschaft oder Elternzeit) vorfallen, damit ich wirklich nicht auf Lebenszeit verbeamtet würde? Reicht dafür z.B. schon ein Bandscheibenvorfall während der Schwangerschaft aus, den ja viele Frauen erleiden? Oder eine ähnliche Beschwerde?
Kurz gesagt bräuchte ich also eine Entscheidungshilfe auf die Frage, ob man mit dem Kinderkriegen noch warten sollte, bis man die Urkunde in Händen hält, oder gleich "loslegen" könnte.
Danke im Voraus!
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hallo zusammen, hätte mal ein paar Fragen.
Sachverhalt: Polizeibeamter (Rheinland-Pfalz) möchte nach Hessen zu einer Stadtverwaltung wechseln.
Bei Entlassung aus dem Polizeidienst (auf Antrag), fällt die Polizeizulage weg (netto = ca. 80 Euro)....
was wären sonstige Nachteile (außer der 42 Stunden-Woche in Hessen - RP 40 - und der längeren Arbeitszeit bis zur Pensionierung - Polizei 63 - Kommunalbeamte 67)...
- werden die in RP erwirtschafteten Zeiten aus einer Schichtdiensttätigkeit (rechnerisch ca. 2 Jahre vorzeitiger Ruhestand) in Hessen angerechnet?
- sind Überstunden/Resturlaub beim Wechsel übertragbar?
- ist letzte Besoldungsstufe zwangsläufig auch Eingangsamt beim neuen Dienstherrn? ist als Eingangsamt auch 1 oder 2 Besoldungsstufen höher möglich?
- was ist sonst zu beachten?
DANKE
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Ich habe mal wieder brennende Fragen.
Ist es üblich Dienstanweisungen per E-Mail zu senden?
In dem betroffenen Bereich sollen alle Mitarbeiter diese Mail ausdrucken und ohne Frist unterschrieben an die Dienststellenleitung zurückgeben.
Kann eine Dienstanweisung beliebig von der Dienststellenleitung abgefaßt werden,oder gibt es für die Form, Inhalt, etc. Vorgaben?
Auf was muß der PR dabei achten?
Diese Mail (Dienstanweisung) hängt in einem anderen Bereich öffentlich aus. Ist das ok?
Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen.
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Hallo Zusammen,
ich wollte mal eure Meinung zu dem Thema Fortbildung hören.
Ich bin 25 Jahre und habe 2002 die Ausbildung zum VfA angefangen, diese beendet und AIIer-Lehrgang 2010 abgeschlossen. Ich kann mich also Verwaltungsfachwirt nennen. 
Mein Arbeitgeber hat leider meinen Fortbildungswunsch zum Verwaltungsbetriebswirt abgelehnt. 
Jetzt bin ich auf der Suche nach einem Fernstudium o.ä.
Habt Ihr einen Tipp für mich? Könnt Ihr mir was empfehlen? Unterstützung kann ich leider keine von meinem Arbeitgeber erwarten... allerhöchstens Bildungsurlaub....
Habe einen Fernstudienkurs zum staatlich geprüften Betriebswirt gefunden.
Kann man darauf im öffentlichen Dienst aufbauen?
Danke für Eure Antworten.
LG
Becki
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Also angenommen der Kassenverwalter ist "Leiter der Vollstreckungsstelle" dann müsste er also lt. Anlage zum früheren BAT nach V B, also nach EG 9 eingruppiert werden. Was ist allerdings wenn er diese Tätigkeit zwar seit einigen Jahren ausführt, aber keinen AL II gemacht hat, also kein Verwaltungsbetriebswirt ist? (und auch unter 40 Jahre ist) Hätte er dann trotzdem einen Anspruch auf EG 9 aufgrund der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit?
Gruß
Michael
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Hallo,
ich habe einen unbefristeten Vertrag mit 6 Monate Probezeit bei einer Stadt und mir gefällt die Arbeit überhaupt nicht. Ich habe erst vor einem Monat angefangen.
Ich habe zwar ein sehr schlechtes Gewissen gegenüber meiner Chefin - sie ist sehr nett - sie mit der Arbeit allein zu lassen. Aber ich möchte meine Stelle wieder kündigen.
Wie kündige ich am besten - wie lange muß man mindestens aushalten?
Was hat das für Konsequenzen? "Hätten sich ja nicht bewerben müssen!" Muß ich Schadenersatz leisten, z. B. für neue Stellenanzeige?
Danke, bin sehr verzweifelt.
Gruß
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Hallo,
ich bin gelernte Friseurin (Realschulabschluss), möchte aber gerne in den Öffentlichen Dienst in eine Verwaltung wechseln.
Ich habe gelesen, dass man mit dem Angestelltenlehrgang auch ohne eine Ausbildung eine Stelle bei der Stadt erhalten kann. Ich würde diesen Lehrgang daher gerne machen.
Kann mir jemand sagen, wo ich den Angestelltenlehrgang im Raum Raum Süd-Niedersachsen / NRW / Hessen oder als Fernlehrgang ablegen kann ?
Liebe Grüße
Christina
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Hallo zusammen!
Bin neu hier und habe eine Frage an euch:
Ich bin pensionierter Beamter und erhalte ca. 1469 euro Pension.
Davon gehen noch ca. 260 Euro für die Krankenversicherung ab.
Ich bin verheiratet und meine Ehefrau ist nicht berufstätig.
Zudem muss ich 500 Euro Unterhalt an meine Ex-Frau zahlen.
Somit bleibt mir und meiner Frau kaum Geld.
Meine Frage ist nun: Gibt es keine weiteren Zuschläge für mich ausser dem
Familienzuschlag 1? Oder muss ich zum Sozialamt gehen?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.
Meierdom
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Ich hab ma ne Frage... wenn ich zwischen Prüfungsaufgaben 2 leere Seiten hab, kann mir das angekreidet werden sprich zählt das dann nicht mehr was noch kommt?
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Ich wurde dieses Jahr neu zur Personalratsvorsitzenden gewählt. Meine Dienststelle lässt vom BKPV für das Amt 2 eine Stellenbewertung vornehmen. Der PR will einen Antrag stellen, dass auch Amt 1 bewertet wird. Weiß jemand, ob es dafür eine rechtliche bzw. gesetzliche Regelung gibt? Und gibt es gute Lektüre über das Thema Stellenbewertung?
- Wie gesagt, ich bin neu und habe von Gesetz und Recht (noch) keine Ahnung -
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Hallo zusammen!
Meine Kollegen und ich haben uns die Frage gestellt, ob man als Verwaltungsfachangestellter (Lehrgang 1) den offiziellen "Aufstieg" in den gehobenen Dienst machen kann....also nicht als neue Ausbildung, sondern den Aufstieg, in dem man weiterhin seine normalen Bezüge bekommt und nicht kündigen muss....
Hoffe ihr wisst was ich meine
Wäre für Antworten dankbar!
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Hallo,
ich muß jetzt mal mein Herz ausschütten.
Ich habe bei einer großen Stadtverwaltung eine kaufmännische Ausbildung gemacht. Ich wurde übernommen und habe einige Jahre auf einem Amt gearbeitet. Damals war ich jung und absolut unterfordert und litt unter Mobbing, sodass ich mich dazu entschloss in die freie Wirtschaft zu gehen.
Ich war einige Jahre sehr erfolgreich, bis mich ein Schicksalsschlag getroffen hat, was zur Arbeitslosigkeit führte.
Nun wünsche ich mir nichts sehnlicher, als wieder in einer Verwaltung zu arbeiten.
Mir ist die Sicherheit sehr wichtig, da ich mitlerweile auch ein Kind habe, dem ich was bieten möchte und alleinerziehend bin. Ich weiß, das mit der Sicherheit ist auch nicht mehr das, was es mal war, aber trotzdem ist eine unbefristete Stelle im ÖD sicherer als in der freien Wirtschaft.
Die Stellenausschreibungen sind leider sehr begrenzt (was meine Qualifikation betrifft) oder befristet. Leider hatte ich bisher kein Glück mit meinen Bewerbungen. Ich habe viele Kontakte zu Mitarbeitern im ÖD (ehemalige Lehrgangs- und Arbeitskollegen), die über meine Suche Bescheid wissen und mir helfen wollen. Leider haben die aber, was Personaleinstellungen betrifft, nicht viel zu sagen, bzw. keinen Einfluß. Initiativbewerbungen habe ich auch schon versucht, aber da sind die Chancen gleich Null.
Nun überlege ich, ob ich nicht einfach von vorne anfange, das heißt eine neue Ausbildung, als Verwaltungsfachangestellte oder Inspektoranwärterin. Nur würde das 3 Jahre Leben in Armut bedeuten, es sei denn ich jobbe nebenbei und die Übernahme nach der Ausbildung ist ja dann auch noch offen. Aber ich wäre erstmal drin und könnte denen beweisen, dass ich was drauf habe.
Nun wollte ich mal hier im Forum fragen, ob jemand vielleicht eine ähnliche Erfahrung gemacht hat oder ob jemand Tips hat, welche Wege es gibt, wieder in den ÖD einzusteigen.
Zeitarbeit vielleicht? Wenn ja, welche?
Helfen einem bestimmte Kontakte? Ehemalige Vorgesetzte? Wie würde ich dabei vorgehen?
Kennt jemand Stellenbörsen im Internet, speziell für Stellen im ÖD? (z.B. kenne ich diese Forumseite: Stellenangebote Öffentlicher Dienst)
Ach....so viele Fragen....Ich würde mich über regen Gedankenaustausch freuen ;-))
Viele liebe Grüße
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