08.06.2011, 15:43
hallo zusammen, hätte mal ein paar Fragen.
Sachverhalt: Polizeibeamter (Rheinland-Pfalz) möchte nach Hessen zu einer Stadtverwaltung wechseln.
Bei Entlassung aus dem Polizeidienst (auf Antrag), fällt die Polizeizulage weg (netto = ca. 80 Euro)....
was wären sonstige Nachteile (außer der 42 Stunden-Woche in Hessen - RP 40 - und der längeren Arbeitszeit bis zur Pensionierung - Polizei 63 - Kommunalbeamte 67)...
- werden die in RP erwirtschafteten Zeiten aus einer Schichtdiensttätigkeit (rechnerisch ca. 2 Jahre vorzeitiger Ruhestand) in Hessen angerechnet?
- sind Überstunden/Resturlaub beim Wechsel übertragbar?
- ist letzte Besoldungsstufe zwangsläufig auch Eingangsamt beim neuen Dienstherrn? ist als Eingangsamt auch 1 oder 2 Besoldungsstufen höher möglich?
- was ist sonst zu beachten?
DANKE
Sachverhalt: Polizeibeamter (Rheinland-Pfalz) möchte nach Hessen zu einer Stadtverwaltung wechseln.
Bei Entlassung aus dem Polizeidienst (auf Antrag), fällt die Polizeizulage weg (netto = ca. 80 Euro)....
was wären sonstige Nachteile (außer der 42 Stunden-Woche in Hessen - RP 40 - und der längeren Arbeitszeit bis zur Pensionierung - Polizei 63 - Kommunalbeamte 67)...
- werden die in RP erwirtschafteten Zeiten aus einer Schichtdiensttätigkeit (rechnerisch ca. 2 Jahre vorzeitiger Ruhestand) in Hessen angerechnet?
- sind Überstunden/Resturlaub beim Wechsel übertragbar?
- ist letzte Besoldungsstufe zwangsläufig auch Eingangsamt beim neuen Dienstherrn? ist als Eingangsamt auch 1 oder 2 Besoldungsstufen höher möglich?
- was ist sonst zu beachten?
DANKE