Hallo,
leider gibt es immer wieder Fälle in denen man so schwer erkranken kann, dass selbst Tätigkeiten in einem Verwaltungsberuf nicht mehr möglich sind. Nach 35 Dienstjahren könnte ich hier unzählige Beispiele von erkrankten Kolleginnen und Kollegen aufzählen.
Selbst wenn der Beamte(in) in einem Zeitraum von 6 Monaten zusammengerechnet 3 Monate dienstunfähig erkrankt ist und für die weiteren 6 Monate keine Aussichten auf eine Dienstfähigkeit bestehen, kann der Dienstherr den Beamten oder Beamtin wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzen und dies geht schneller als man denkt. Oftmals nutzen die Dienstherrn eine längere Erkrankung des Beamten dann aus, um ihn endlich los zu werden (z. Bsp. aus Kostengründen, oder weil er einfach nur zu oft unbequeme Fragen gestellt hat).
Auf die so genannte "Fürsorgepflicht" des Staates gegenüber seinen Beamten würde ich mich daher nicht zu sehr verlassen. Auch der Öffentliche Dienst hat sich in den letzten Jahrzehnten sehr gewandelt !
Die Pensionshöhe nach einer eingetretenen Dienstunfähigkeit hängt natürlich auch mit der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, sowie dem Dienstgrad / Besoldungsgruppe zusammen. Ein dienstunfähiger Beamter der nach A 13 besoldet wurde und 40 Jahre dabei war, hat verständlicherweise einen viel höheren Pensionsanspruch als ein junger Inspektor (A 9), der evtl. erst 8 , 9 Jahre in der Kommune arbeitet. Sollte ein Dienstunfall Ursache der Dienstunfähigkeit gewesen sein, ist die Pension in der Regel auch höher.
Ich selbst habe keine keine Berufsunfähigkeitsversicherung, weiß aber von Kollegen, das diese nicht gerade preisgünstig ist (Ansichtssache).
Wichtig: Anbieter vergleichen - nicht nur im Preis, sondern auch in der Leistung.
Viel Glück und alles Gute !
Hallo liebe Gäste,
als Beamter sollte man auf jeden Fall eine Dienstunfähigkeitsversicherung und keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschießen.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung besagt, dass das Versicherungsunternehmen keine Berufsunfähigkeit prüft, sondern eine Dienstunfähigkeitsrente zahlt, wenn der Beamte aus gesundheitslichen Gründen in den Ruhestand versetzt wird. Hier muss lediglich die Versetzungsurkunde in den Ruhestand bei der Versicherung vorgelegt werden.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung prüft dagegen, obe eine 50%-ige berufliche Einschränkung vorliegt. Dies könnte dazu dienen, dass zwar der Beamte in den Ruhestand versetzt wurde, aber keine BU-Rente gezahlt wird.
Auch sollte man darauf achten, dass auch eine Teildienstunfähigkeit in dem Vertrag enthalten ist.
Viele Grüße!
Norbert
PS: Ver.di Mitglieder bekommen Preisnachlässe
Hallo,
ich halte eine Dienstunfähigkeitsversicherung ebenfalls für sehr wichtig,
denke dabei weniger an körperliche Schäden (wir können auch im Rollstuhl arbeiten) sondern ehe an seelische (Burn-out, Depressionen u.ä.)
Eine Kapitallebensversicherung ist mittlerweile übrigens eine sehr schlechte Geldanlage, da der Garantiezins lächerlich klein ist. Lieber eine Risiko-LV und ein seriöser Fondsparplan in Kombination.
Gruß
smokie