Gehalt als Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde (Ausländeramt)
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde sind zentrale Ansprechpartner für Fragen rund um Aufenthaltsrecht, Einbürgerung und Migration. Viele Interessierte fragen sich daher: Wie hoch ist das Gehalt in der Ausländerbehörde?
Das Wichtigste zum Sachbearbeiter-Gehalt auf einen Blick:
• Eingruppierung: Sachbearbeiter liegen je nach Fallkomplexität und Selbstständigkeit meist zwischen E 6 und E 9c TVöD (in Ländern TV-L).
• Spannweite: E 6 bis E 8 für Zuarbeit und Standardfälle; E 9a bis E 9c für eigenständiges Aufenthalts- und Asylrecht.
• Quereinstieg: Hoher Personalbedarf ermöglicht Quereinsteigern den Einstieg – häufig gekoppelt mit dem Verwaltungslehrgang 1 (VL I).
• Beamte: Besoldung erfolgt in der Regel im mittleren (A 6 bis A 8) oder gehobenen Dienst (A 9 bis A 12).
Die Bezahlung erfolgt in der Regel nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA) oder – in den Ländern – nach dem TV-L.
Gehalt und Eingruppierung im Überblick
Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde werden je nach Tätigkeit und Verantwortung typischerweise in den Entgeltgruppen E 6 bis E 9c TVöD eingruppiert:
- E 6 – E 7: Einfache Sachbearbeitung, z. B. Datenerfassung, Zuarbeit, Unterstützung im Frontoffice/Servicebereich.
- E 8: Klassische Sachbearbeitung mit Bürgerkontakt, Antragsannahme und Bearbeitung standardisierter Fälle.
- E 9a – E 9c: Eigenständige Bearbeitung komplexer Fälle, z. B. allgemeines Aufenthaltsrecht, Asylentscheidungen, Einbürgerung oder Rückführung.
Soziale Tätigkeiten: Neben der klassischen Sachbearbeitung in der Verwaltung gibt es in Ausländerbehörden und Unterkünften auch Tätigkeiten im sozialen Bereich (z. B. Integrationsmanagement, Asylsozialberatung). Diese werden nach dem Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE) vergütet (z. B. S 8b, S 11b oder S 12).
Das konkrete Gehalt ergibt sich zusätzlich aus der Erfahrungsstufe innerhalb der Entgeltgruppe.
Typische Aufgaben von Sachbearbeitern in der Ausländerbehörde
Die Tätigkeit ist vielseitig und rechtlich anspruchsvoll. Typische Aufgaben sind:
- Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln
- Prüfung von Visa- und Einreisevoraussetzungen
- Entscheidungen im Einbürgerungsverfahren und Staatsangehörigkeitsrecht
- Bearbeitung von Asyl- und Duldungsfällen
- Prüfung und Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen
- Beratung von Bürgern und Ausländern zu aufenthaltsrechtlichen Fragen
Quereinstieg in die Ausländerbehörde & Qualifizierung
Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und des bundesweiten Fachkräftemangels stellen Ausländerbehörden vermehrt Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger ein. Bevorzugt werden Bewerber mit Rechtskenntnissen, kaufmännischer Ausbildung oder Erfahrung im Sozialwesen.
Qualifizierung über den Verwaltungslehrgang 1 (VL I)
Um Quereinsteigern das nötige Rüstzeug im Allgemeinen Verwaltungsrecht und Ausländerrecht zu vermitteln, ermöglichen viele Kommunen nach der Einarbeitung die Teilnahme am Verwaltungslehrgang 1 (VL I) (auch Beschäftigtenlehrgang I genannt). Dieser schließt mit der Qualifikation zum Verwaltungswirt ab und ermöglicht eine dauerhafte Eingruppierung in den regulären Entgeltgruppen.
Wovon hängt die Eingruppierung ab?
Die Eingruppierung richtet sich nach der Entgeltordnung zum TVöD. Maßgeblich sind die dauerhaft übertragenen Tätigkeiten, nicht allein die Berufsbezeichnung.
Entscheidende Faktoren sind insbesondere:
- Schwierigkeit der Fälle (z. B. Standardfälle vs. komplexe Einzelfallentscheidungen)
- Grad der Selbstständigkeit und Ermessensspielraum
- Verantwortung bei rechtlichen Entscheidungen
- Umfang der geforderten Fachkenntnisse im Ausländer- und EU-Recht
Weitere Details zur Systematik: Eingruppierung von Sachbearbeitern im öffentlichen Dienst.
Stufen und Gehaltsentwicklung
Innerhalb jeder Entgeltgruppe gibt es sechs Erfahrungsstufen. Mit zunehmender Berufserfahrung steigt das Gehalt automatisch an:
- Einstieg erfolgt regulär in Stufe 1, bei Vorerfahrung häufig in Stufe 2 oder 3.
- Anrechnung einschlägiger Berufserfahrung ist möglich.
- Regelmäßiger Stufenaufstieg nach festen Laufzeiten (§ 16 TVöD).
- Zur Personalgewinnung können Kommunen nach der VKA-Fachkräfte-Richtlinie Stufen vorweggewähren.
Mehr dazu: TVöD Stufen und Laufzeiten.
Zulagen und zusätzliche Leistungen nach dem TVöD
Neben dem Tabellenentgelt (Grundgehalt) profitieren Tarifbeschäftigte von weiteren Leistungen:
- Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
- TVöD Leistungsentgelt / Leistungsprämie
- Zuschläge für Wochenend-, Feiertags- oder Nachtarbeit
- Fachkräfte-Zulage und Arbeitsmarktzulagen
- Zusatzversorgung (Betriebsrente VBL / ZVK)
Unterschiede zwischen TVöD und Beamten
Neben Tarifbeschäftigten arbeiten in Ausländerbehörden auch Beamtinnen und Beamte. Diese werden nach den jeweiligen Landesbesoldungsgesetzen bezahlt.
Typische Besoldungsgruppen:
- A 6 – A 8: Mittlerer Dienst
- A 9 – A 12: Gehobener Dienst
- A 13 und höher: Sachgebiets- und Leitungsfunktionen
Mehr dazu: Besoldungstabellen der Beamten.
Weitere Infos zum Gehalt in der Ausländerbehörde
Einen umfassenden Überblick zu allen Positionen und Gehältern in der Behörde finden Sie unter: Verdienst in der Ausländerbehörde.
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