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Geschrieben von: torstenbuller, 16.11.2013, 09:00, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Guten Morgen!

Meine Frage:
Wenn eine Eingruppierungsklage gegen die Kommune geführt wird...werden diese Unterlagen dann in die Personal-Akte aufgenommen?
(Erschwert ja fraglos den späteren Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber)

1) Gibt es eine Rechtsgrundlage?
2) wie verfahren die Ihnen und Euch bekannten Kommunen mit dieser Problematik?

Ich wünsche ein angenehmes WE

MfG
Torsten Buller

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Geschrieben von: Gast, 15.11.2013, 18:29, Forum: Fortbildung, - Keine Antworten

Hallo,

ich schreibe nächstes Jahr meine Abschlussklausur für den Angestelltenlehrgang II.

Ich weiß allerdings nicht so recht, ab wann bzw. wie ich am besten mit der Prüfungsvorbereitung beginnen soll.
Daher meine Frage, an diejenigen, die die Prüfung schon hinter sich gebracht habe:
Wie habt ihr euch auf die Prüfung vorbereitet?
Habt ihr irgendwelche Tipps?
Es sind ja doch einige Themengebiete. Ich weiß nicht, wie ich das alles effektiv unter bringen kann, sodass nichts "verloren" geht.

Vielen Dank.

Viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 15.11.2013, 09:03, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo Zusammen,

mich würde interessieren, ob ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst auch auf einen Sonntag beginnen kann. Hintergrund ist der, das man bei einem Vertrag am 01.12. Anspruch au einen Teil der Jahressonderzahlung erhält. Beginnt man das Arbeitsverhältnis ersta m 02.12. ist der Anspruch pfutsch. Dieses Jahr ist der 01.12. ein Sonntag und alle Neueinstellungen werden vom Arbeitgeber auf den 02.12. datiert! Kann man den Arbeitsvertrag auch am zum 01.12. rückwirkend abschließen??? Sonntagsdienst ist nicht Bestandteil des Vertrages.
Danke für Eure Antworten

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Geschrieben von: Gast, 14.11.2013, 15:23, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Hallo,

unsere Gemeindeverwaltung schließt sich im Zuge der Gebietsreform in Thüringen mit der Nachbargemeinde ab Januar 2014 zusammen. Beide Gemeinden haben ein Personalrat. Wie wird das ab dem 01.01.2014? Arbeiten beide PR bis zur Neuwahl zusammen oder müssen wir gleich ab Januar mit der Neuwahl des PR für die neue Gemeinde beginnen.

Wäre schön, wenn uns darüber jemand Auskunft geben könnte.

Danke im Voraus.
I.Happ

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Geschrieben von: Gast, 14.11.2013, 12:35, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (11)

Hallo werte Mitglieder,

habe folgendes Problem und bin für jeden Hinweis dankbar.

Ich bin seit 1996 (als Quereinsteiger ) Beamter und habe immer schon in der Kommunalverwaltung gearbeitet - Sozialamt alle Leistungen nach dem BSHG bearbeitet .
Ab 2005 kam dann SGB XII (3.,4, 8, 9. Kapitel) AsylblG,berufliche Reha, Ausbildungsbeauftrager .
Bis 01.08.2012 habe ich für diese Tätigkeiten eine A 7 erhalten.
Seit 01.08.2012 dann die A 8 . War zwar immer der Meinung es könnte mehr sein (Angestellte haben hier die E 9 ) aber nie was gesagt. Nun gab es dienstliche Beurteilungen und mir ist nun erstmals bekannt das die Stelle auf der ich sitze und auch die Tätigkeiten mache eine Wertigkeit der A 10 besitzt.
Folge ist -PA plant Umsetzung auf eine Stelle A8 und die Stelle hier (A10) wird ausgeschrieben.
Nun gut Umsetzung egal kann man wenig machen und ein neues Aufgabengebiet wird einen nicht dümmer machen.
Ich finde es nur nicht gerecht ,das Beamte die höcherwertige Tätigkeiten machen und dies laut Beurteilung sehr gut (Bwertung A/B) dann nicht auch mehr Geld oder einen Ausgleich erhalten sollen.
Angestellte erhalten bei höcherwetigen Tätigkeiten eine Zulage.

Welche Möglichkeiten seht ihr eventuell für die vielen Jahre eine Ausgleichzahlung zu erhalten.
i

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Geschrieben von: MaPaMa, 13.11.2013, 10:41, Forum: Landesbeamte, Antworten (4)

Hallo,

ich möchte gerne die Behörde wechseln.
Ich bin Beamter auf Lebenszeit (A7) im Justizvollzug und würde gerne in eine andere Dienststelle außerhalb des Justizvollzugs wechseln, z.Bsp. Amtsgerichte, THW, Stadtverwaltung...
Es kommt grundsätzlich vieles in Frage, aber die Möglichkeiten dazu stellen sich für mich sehr beschränkt dar. In der Kommunalverwaltung sagte man mir, ich bräuchte eine Verwaltungsausbildung (Ich dachte die hätte ich als Obersekretär im Justizvollzugs- und Verwaltungsdienst). Ähnliches auch in anderen Bereichen. Außerdem weiß ich nicht, ob es Schwierigkeiten gibt, wenn man als Landesbeamter zum Kommunalen Beamten wechseln will. Kennt jemand eventuelle Möglichkeiten, die einem noch bleiben?

Dankbarer Gruß!

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Geschrieben von: tsvgott, 12.11.2013, 18:31, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (5)

Hallo,

ich arbeite in einer Verwaltungsgemeinschaft und bin auch kommunalpolitisch sehr engagiert. Da meine Heimatgemeinde zur VGem gehört, darf ich mich nicht in den Gemeinderat wählen lassen.

Wurde hiergegen schon geklagt? Falls ja, habt ihr das Urteil für mich?

Es verstößt doch gegen den Gleichheitsgrundsatz, oder?! Warum darf ein Angestellter der VGem nicht in den Gemeinderat? Weil er zuviel weiß?! Icon_eek Icon_razz

Besten Dank im Voraus für eure Antworten.

Beste Grüße



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Geschrieben von: Russel Jack, 11.11.2013, 19:16, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

In unserer Verwaltung sollen demnächst zwei neue Kollegen auf Betreiben des Dienststellenleiters eingestellt werden. Nur stellt sich jetzt aber die Frage, ob diese überhaupt eingestellt werden können, wenn der Stellenplan noch nicht vom Rat beschlossen und durch die Rechtsaufsicht genehmigt wurde.
Das eine Einstellung erfolgen kann, wenn diese der gültige und genehmigte Haushalt auch vorsieht, ist schon klar. Nur soll die Beschlussfassung erst Mitte des 1. Quartals 2014 erfolgen und für die Genehmigung des Haushaltes wird ja mindestens auch ein Monat benötigt. Die Einstellungen sollen aber schon zu Beginn des Jahres 2014 erfolgen. Was für Schritte, außer Mitteilung an die Rechtsaufsicht, könntet Ihr mir vorschlagen? Und wäre denn die Einstellung überhaupt rechtens?Icon_rolleyes

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Geschrieben von: Gast, 08.11.2013, 12:01, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo,

ich hätte mal eine kurze Frage zu einem leidigen Thema, dass in unserer Dienstelle immer mal wieder auftaucht, Stellenbesetzungen.

Ist es im öffentl. Dienst überhaupt rechtens, dass man ohne eine Ausschreibung Personen einen Posten zuschanzt. Ich meine hierbei noch nicht einmal interne "Bewerber" sondern wirklich wildfremde Personen, die der Chef aus dem Sportverein kennt und dann in seiner Behörde unterbringt.

Was für Möglichkeiten hat denn der Personalrat überhaupt solche Machenschaften zu unterbinden? Kann mir jemand weiterhelfen? Die Behörde ist in Schleswig-Holstein, also findet das MBG S-H Anwendung.

Vielen Dank!

Gerd

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Geschrieben von: Gast, 07.11.2013, 21:15, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

ich bekomme nun Witwenpension und eine kleine Witwenrente. Jetzt soll ich die Rente an die Pension abtreten. Kann jemand erklären, warum das so ist und ob ich das wirklich tun muss?

Vielen Dank für jede Antwort!

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Geschrieben von: Gast, 06.11.2013, 14:21, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (3)

Hallo!

Wo finde ich die Vorschriften zu Dienst- und Schutzbekleidung für Mitarbeiter von Bauhöfen?
Es geht neben den Warnschutzbekleidungen auch um Kleidung für Handwerker, Werkstattmitarbeitern usw.



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Geschrieben von: Verwaltungsrat, 06.11.2013, 08:29, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (6)

Guten Morgen,
ich bin neu hier im Forum, seit 40 Jahren im gehobenen Dienst - mit diversen Kindererziehungsauszeiten und bin seit 1.11.2013 im Rechnungsprüfungsamt zur Prüferin bestellt.
Davor war ich Standesbeamtin und Amtsvormund im Jugendamt.
Meine neue Tätigkeit ist aus ganz anderem Holz geschnitzt und ich tue mich zunächst noch ganz schön schwer mit PC-Programmen und gesetzlichen Grundlagen.
Wer hat einen Tip für mich, wo ein sehr guter Grundlehrgang für Rechnungsprüfer stattfindet ??


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Geschrieben von: Detlef, 05.11.2013, 13:00, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (4)

014 oder Hallo,

im Rahmen der Vierteljahresstatistik werden die Einzahlungen und Auszahlungen gemeldet. Da es sich um eine Bundesstatistik handelt, müssten die Parameter in der Software wohl überall gleich eingestellt sein.

In diesem Zusammenhang würde mich interessieren, wie Ihr in Eurer Kommune das Finanzverfahren eingestellt habt.

1) Wie werden die Liquiden Mittel beim ersten Mal gebucht?

Aus meiner Sichtweise müsste der Buchungstag in der Software der Tag des tatsächlichen Geldflusses sein (Wertstellungsdatum).

2) Mit welchem Buchungstag werden Korrekturbuchungen vorgenommen.

Als Beispiel könnte ich mir vorstellen, dass einige Zahlungspflichtige keine genügenden Angaben machen um eine endgültige Buchung vornehmen zu können. Wir buchen die Beträge auf ein Zwischenkonto (Verwahrkonto).

a) Ursprüngliches Buchungsdatum des Geldflusses oder
b) Datum der Umbuchung.

Und vielleicht noch eine letzte Frage

Wie werden die Daten für die Vierteljahresstatistik ausgelesen.

a) Tagesdatum der Buchung oder
b) Buchungsdatum

Freue mich auf zahlreiche Zuschriften/Anregungen. Schön wäre es, wenn ihr zusätzlich das jeweilige Bundesland nennen könntet.

Danke


Gruß

DetlefIcon_mrgreen




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Geschrieben von: Gast, 04.11.2013, 17:37, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (1)

Liebe Kommunalpolitker,

ich selbst bin als nachrücker vor kurzem in eine hessische GV gerückt und wir stehen vor der beschließung eines Konsolidierungskonzepts.
Dieses sieht vor, dass die Hebesätze der grundsteuern A+B angehoben werden.
Die größten Defizite werden in den Gebührenhaushalte (Wasser, Abfall, Friedhof, DGH, etc.) angehäuft. Hier wird jedoch nur eine moderate Erhöhung vorgenommen, so dass bei weitem keine Kostendeckung erzielt werden kann.
Defizite im gebührenhaushalt schlagen sich auf den Kassenkredit durch. Darf dieser nach Doppik durch Mehreinnahmen der Grundsteuern ausgeglichen werden?
Ich dachte immer, dass die Grundsteuern ausschließlich für Investitionen verwendet werden dürfen und das auch gesetzlich so geregelt ist.
Im Grunde ist dies dann eine verschleierte "Querfinanzierung" der Gebührenhaushalte.P033

Vielen Dank für eure Antworten.
Viele Grüße aus Nordhessen.

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Geschrieben von: HinUndWeg, 02.11.2013, 12:36, Forum: Fortbildung, Antworten (3)

Hallo!

Ich weiß, das Thema der Rückzahlung der Kosten für den Angestelltenlehrgang, wurde schon mehrfach diskutiert. Aber irgendwie habe ich die Antwort, die ich suche nicht gefunden.

Im September 2013 habe ich den zweiten Angestelltenlehrgang abgeschlossen. Vor Beginn des Lehrganges habe ich keine Rückzahlungsvereinbarung unterschrieben.

Mir wurde lediglich vor kurzem ein Teil im BAT vorgelegt (§ 8 Durchführung des Angestelltenlehranges II) in dem aufgeführt ist, dass die Kosten bei z.B. Kündigung zurück zu zahlen sind.

Ist es rechtmäßig, dass der Arbeitgeber sich darauf beruft.

Ich möchte die Verwaltung gerne wechseln und wäre dankbar für euer Wissen, dass natürlich in NRW anwendbar sein sollte.

Hat jemand Erfahrung wie hoch diese Kosten sind?

LG und vielen Dank!

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