16.11.2013, 09:00
Guten Morgen!
Meine Frage:
Wenn eine Eingruppierungsklage gegen die Kommune geführt wird...werden diese Unterlagen dann in die Personal-Akte aufgenommen?
(Erschwert ja fraglos den späteren Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber)
1) Gibt es eine Rechtsgrundlage?
2) wie verfahren die Ihnen und Euch bekannten Kommunen mit dieser Problematik?
Ich wünsche ein angenehmes WE
MfG
Torsten Buller
Meine Frage:
Wenn eine Eingruppierungsklage gegen die Kommune geführt wird...werden diese Unterlagen dann in die Personal-Akte aufgenommen?
(Erschwert ja fraglos den späteren Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber)
1) Gibt es eine Rechtsgrundlage?
2) wie verfahren die Ihnen und Euch bekannten Kommunen mit dieser Problematik?
Ich wünsche ein angenehmes WE
MfG
Torsten Buller