Personalakte; Eingruppierungsklage
#1

Guten Morgen!

Meine Frage:
Wenn eine Eingruppierungsklage gegen die Kommune geführt wird...werden diese Unterlagen dann in die Personal-Akte aufgenommen?
(Erschwert ja fraglos den späteren Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber)

1) Gibt es eine Rechtsgrundlage?
2) wie verfahren die Ihnen und Euch bekannten Kommunen mit dieser Problematik?

Ich wünsche ein angenehmes WE

MfG
Torsten Buller
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#2

Was hat ein evtl. anderer Arbeitgeber mit der Personalakte zu tun?
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#3

Moin,

bei uns würde dieser Vorgang in der Personalakte landen, da es sich um eine Klage zum Arbeitsverhältnis handelt. Bei der Durchsicht einer Personalakte wäre das Klageverfahren bei meinem Arbeitgeber kein Problem. Es gibt Bereiche, in denen wir uns gelegentlich eine Klage wünschen, um eine abschließende Sicherheit in der Eingruppierung zu gewinnen. Dass Form und Fassung gehalten werden, setze ich dabei voraus.

Grüße
1887
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#4

Guten Abend!
Danke für die Antwort
Ja...alles sauber...keine unnötigen Angriffe auf den AG
MfG
Torsten
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