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Der Arbeitgeber hat von meinem Lohn die LOB die mir von 6 Monate bezahlt wurde, von der letzte Abrechnung (Dezember) abgezogen. Ist das zulässig?
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Ich hatte bei einem kommunalen Arbeitgeber gearbeitet, der über den Büroräumen eine Holzdecke und den Holzdachstuhl hatte. Der Bau war aus den 70 ern und die Hölzer waren wie es der damaligen Norm entsprach im Innenbereich gestrichen. Jedes Holzschutzmittel hatte Lindan und PCP als Bestandteile. Leider reagierte mein Körper auf diese Stoffe höchst allergisch. Sofort bekam ich eine ausgeprägte Sinusitis und ein Asthma der höchsten Stufe. Die Lungenfunktion lag nur noch bei 35%. Nach 5 Jahren waren trotz Cortisonbehandlung bereits 20% des Lungengewebes vernarbt und nicht mehr sauerstoffdurchlässig. Beim Treppensteigen kam ich bereits in akute Atemnot. Auch die Bronchien waren nach 5 Jahren weitgehend irreparabel verhärtet. Mit dem Notfallspray konnte man die Lungenkapazität nur noch um 10% steigern. Nun klage ich auf Anerkennung als Berufskrankheit. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
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Hallo liebes Forum!
Ich arbeite nun seit 10 Jahren in einer städtischen Kita als Erzieher in wechselnden Positionen und bin sehr glücklich damit. Leider haben sich seit ca. 2 Jahren mit neuer neuen Stelle Zweifel bezüglich meiner Arbeitszeiten eingeschlichen, die ich nun mit meinem Vorgesetzten klären möchte.
Also zur Sache - ich arbeite mit 36,5 Stunden als hausinterne Vertretung in einer großen Kita und springe immer dann ein, wenn eine Kollegin krankheitsbedingt/urlaubsbedingt nicht anwesend ist. Leider häufen sich dabei sehr oft viele Minusstunden an, was mich persönlich belastet. Dies gibt mir stets das Gefühl, für eine vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit bezahlt zu werden, die ich aber nie erreiche.
In meinem Arbeitsvertrag steht "Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36,5 Stunden". Dies ist alles, was dort zu den Stunden zu lesen ist - es existiert also laienhaft gesprochen kein "wenn" und "aber".
Nach meinem empfinden habe ich laut dieser Textpassage ein Recht darauf, wöchentlich mindestens 36,5 Stunden beschäftigt zu werden, was mir bereits viele Freunde und Bekannte bestätigt haben. Leider finde ich dazu keine entsprechende Stelle im TvöD oder in sonst einem Gesetzestext.
Ist also "Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36,5 Stunden" absolut unmissverständlich - kann ich damit "verlangen", pro Woche mindestens für diese Zeit beschäftigt zu sein - oder bin ich auf dem Holzweg?
Vielen Dank für ihre Hilfe!
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Hallo zusammen,
ich bin seit fast 30 Jahren im öffentlichen Dienst in der gleichen Abteilung und bin aufgrund meiner guten Leistung sowie Fachkenntnisse - ohne mein Zutun (!) und zuletzt aufgrund einer externen Stellenbewertung bis in EG 11 aufgestiegen. Ein Grund ist vermutlich auch, dass ich immer bereit war auch die Verantwortung für mein Handeln zu übernehmen.
Nun wurde mir aber kürzlich von einem neuen Abteilungsleiter (per Mail) mitgeteilt, dass ich div. Bescheide nicht mehr selbst unterschreiben darf (offensichtlich trifft dies auch andere im Haus) obwohl ich auch dieses (sehr schwierige) Aufgabengebiet seit über 10 Jahren innehabe, sämtliche Unstimmigkeiten auf ein gute Ebene gebracht habe und es natürlich sehr ineffektiv und anstrengend wäre, wenn ich nun alles beim ohnehin sehr engen Terminkalender erst mit den Vorgesetzten besprechen und unterschreiben lassen müsste, zumal diese auch nicht bis ins letzte spezialisiert sind.
Die Argumentation lautet: Meine Vorgesetzten (also der Bürgermeister und der Amtsleiter) würden die Verantwortung tragen und für alles herangezogen, das von mir und anderen Mitarbeitern verbescheidet oder an Schriftstücken herausgegeben wird und müssten über jegliche Details informiert sein - außerdem wäre es doch gut, wenn viele Meinungen einfließen würden.
Gespräche hierzu wurden leider eher abgeblockt wobei dies alles vielleicht auch an einer irrtümlichen Rechtsmeinung liegt.
Nun habe ich mal nachgelesen und lt. allg. Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (Art. 23 Abs. 2) gefunden, dass grundsätzlich die Sachbearbeiter die Verantwortung tragen und vor allem: "Wer mitzeichnet oder unterschreibt, übernimmt im Rahmen seiner Zuständigkeit die Verantwortung für den Inhalt".
Auch Art. 119 AO lässt dies offensichtlich ebenfalls zu und an Verwaltungsschule wird dies ebenfalls so gelehrt !!.
Allerdings bin ich in der Gemeindeordnung, sowie in den Geschäftsordnungen nicht so bewandert, dass ich dies abschließend beurteilen kann. Ist es tatsächlich zwingend erforderlich, dass alles der Bgm. bzw. der Abteilungsleiter unterschreibt - wie sieht es mit der Haftung aus??
Ich sehe für mich, wenn ich dies weiterhin selbst machen könnte - eigentlich kein großes Risiko, da im Worst case ja auch noch die Kassenversicherung eintritt wobei ich das alles beileibe nicht auf die leichte Schulter nehme und mich auch privat abgesichert habe.
Dass eine solche Anordnung natürlich getroffen werden darf und ich dies letztendlich hinnehmen muss (!) ist mir klar - aber ich würde doch gerne nochmal ein Gespräch suchen - einfach weil alles andere die Abläufe sehr erschweren würde. Andererseits akzeptiere ich natürlich - dass meine Vorgesetzten, wenn sie wirklich in der Haftung sind - über alles Bescheid wissen müssen.
Aber wenn ich diese Rechtsvorschriften richtig interpretiere, ist es ja gerade die Haftung, die dann nicht bei meinen Vorgesetzten liegt, wenn sie nicht mit unterschreiben.
Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich ggfs. argumentieren könnte?
Vielen Dank im Voraus
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Hi,
ich fange nächstes Jahr an mit meiner Ausbildung in der 2. QE in Bayern und wollte mal fragen ob es hier noch mehr Leute gibt, die dies auch tun.
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Hallo,
ich bin am Überlegen eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten zu absolvieren/aufzunehmen.
Unter welchen Umständen ist die spätere Übernahme in ein Beamtenverhältnis möglich?
Vielen Dank im Voraus.
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Hallo zusammen,
meine Stelle ist mit A16 bewertet (Einstiegsamt 2 ehemals hd).
Ich selber musste als Quereinsteiger mit A13 anfangen (vorher tariflich Beschäftigter) die Probezeit ist beendet. Nach Beendigung der Probezeit muss ich ein Jahr auf meine Beförderung auf A14 warten.
Besteht die Möglichkeit auf Amtszulage gemäß Paragraph 45 LBesG NRW? Danke
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Guten Tag,
beides fällt in meinen Interessensbereich und ich habe für beides eine Zusage.
Nun meine Fragen
1) Wo sind die Aufstiegschancen besser nach dem dualen Studium, in der Verwaltung Finanzamt oder Bundeswehr?
2) Kann mir jemand persönliche Erfahrungen berichten?
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Hallo zusammen,
es geht um folgendes.
Unsere Vorgesetzten hätten gerne zu jeder Personalratssitzung die wir durchführen im vorraus die Tagesordnungspunkte, was
jedoch unserem Verständniss der Schweige- und Geheimhaltungspflicht wiederspricht, weswegen wir die weitergabe der Tagesordnungspunkte auch seit begin unserer Amtszeit verweigern.
Unsere Vorgesetzten meinen nun das wir rechtlich dazu verpflichtet wären diese vor den Sitzungen auszuhändigen, sie geben an dies bei einem telefonat mit der Kommunalberatung in Erfahrung gebracht zu haben. (was ich persönlich für recht unglaubwürdig halte)
Ich meine wenn sich ein Beschäftigter z.B. wegen Mobbing, sexueller Belästigung o.Ä. im zusammenhang mit einem der Vorgesetzten an uns wendet nehmen wir das ja auf die Tagesordnung auf, was ja dann z.B. so aussieht.
Tagesordnung: - Frau Musterfrau beschwerde über Herr Vorgesetzter wegen Mobbing
Ich meine wenn der Vorgesetzte das liest ist ja zu erahnen das dies Konsequenzen für die ratsuchende Person haben dürfte.
Ganz davon abgesehen das vertrauliche Informationen, die uns von der betroffenen Person gegeben wurden, auf diesem wege weitergeleitet werden.
So jetzt die Frage:
Können wir mit Verweis auf § 71 LPersVG RLP argumentieren und so weiter verfahren wie bisher oder gibt es wirklich eine Verpflichtung gegenüber dem PR die Tagesordnungspunkte an die Vorgesetzten weiterzugeben ??? (Was ich wirklich für Schwachsinn halte)
Danke schonmal im vorraus.
mfg
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Hallo in die Runde,
ich bin seit über 17 Jahren Angestellter im höheren/gehobenen Dienst bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in Bayern, dem Wirtschaftsministerium unterstellt. Mein höchster Abschluss ist Meister/Bachelor Professional DQR Stufe 6. Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist hoheitlicher Natur - Prüfungswesen und Prüfungsrecht, Verwaltungsrecht, Erwachsenenbildung, Kontakt mit dem Ministerium, Landratsämtern und sonstiger Behörden. Ich bin auch vereidigt. Von der Eingruppierung (Haustarif) etwa TVÖD 14-15, z.B. e15 Stufe 3. Ich habe aber weder die Angestellten bzw. Beamtenebenen durchlaufen. Nun möchte ich mich örtlich verändern und suche natürlich auch vorrangig im öffentlichen Dienst bei Gemeinden und Städten. Wie soll ich vorgehen bzw. welche Argumentationshilfen könnt ihr mir geben? Wie sind meine Chancen? Ich bin 52 und blicke auf 35 Jahre Berufsleben zurück.
Danke schonmal und ein frohes Fest
Georg
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Hallo,
in welcher Entgeltgruppe wird ein Datenschutzbeauftragte/r eingruppiert?
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Ich denke darüber nach, ein duales Studium (Bachelor "Öffentliche Verwaltung") bei der Stadt zu absolvieren. In welche Besoldungsstufe kommt man nach dem Studium? Während des Studiums bin ich Beamter auf Widerruf, danach auf Probe.
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Hallo,
ich habe vor „etwa 100“ Jahren eine Ausbildung im öffentlichen Dienst gemacht, sprich die 1. Angestelltenprüfung. Nach der Ausbildung bin ich über den Wehrdienst in der Industire gelandet und habe hier Karriere gemacht. Ist es möglich, sich aus einer solchen Position heraus als AngestAngest (50 Jahre alt) auf eine mit 9c dotierte Stelle zu bewerben?
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ich arbeite als Erzieherin in Teilzeit; und zwar nach meinem Dienstplan nur an 3 Tagen pro Woche. Wegen personeller Probleme, Krankheitsfällen muss ich seit Monaten jedoch immer wieder Mehrarbeit leisten und an den eigentlich freien Arbeitstagen auch Dienst leisten, damit der Betrieb aufrecht erhalten werden kann.
Habe ich für diese zusätzlichen Arbeitstage dann Anspruch auf Fahrtkostenersatz, im Reisekostenrecht gibt es einen Passus das für "Fahrten zwischen Wohnung regelmäßiger Dienststätte aus besonderem dienstlichen Anlass" die entsprechenden Fahrtkosten erstattet werden können??
Ich denke doch, dass meine Aushilfe bei Krankheitsfällen schon ein besonderer dienstlicher Anlass sein müsste, da ich dem Kindergartenträger damit sehr helfe.
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Hallo, ich bin Angestellte nach TVL beim Land BW, hab alle Voraussetzungen zur Verbeamtung, auch ein Hochschulstudium, aber leider nicht verwaltungsnah.
Gibt es eine Möglichkeit, diese fehlende Voraussetzung irgendwie nebenberuflich nachzuholen?
Für Tipps bin ich dankbar.
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