17.12.2018, 15:21

Habe ich für diese zusätzlichen Arbeitstage dann Anspruch auf Fahrtkostenersatz, im Reisekostenrecht gibt es einen Passus das für "Fahrten zwischen Wohnung regelmäßiger Dienststätte aus besonderem dienstlichen Anlass" die entsprechenden Fahrtkosten erstattet werden können??
Ich denke doch, dass meine Aushilfe bei Krankheitsfällen schon ein besonderer dienstlicher Anlass sein müsste, da ich dem Kindergartenträger damit sehr helfe.