Teilzeitbeschäftigung - Fahrtkostenersatz
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S10347 ich arbeite als Erzieherin in Teilzeit; und zwar nach meinem Dienstplan nur an 3 Tagen pro Woche. Wegen personeller Probleme, Krankheitsfällen muss ich seit Monaten jedoch immer wieder Mehrarbeit leisten und an den eigentlich freien Arbeitstagen auch Dienst leisten, damit der Betrieb aufrecht erhalten werden kann.
Habe ich für diese zusätzlichen Arbeitstage dann Anspruch auf Fahrtkostenersatz, im Reisekostenrecht gibt es einen Passus das für "Fahrten zwischen Wohnung regelmäßiger Dienststätte aus besonderem dienstlichen Anlass" die entsprechenden Fahrtkosten erstattet werden können??
Ich denke doch, dass meine Aushilfe bei Krankheitsfällen schon ein besonderer dienstlicher Anlass sein müsste, da ich dem Kindergartenträger damit sehr helfe.
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